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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48932 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000704-A0-104
Anlage-Nr. :                16a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R7755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                        55R7755
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                  RONAL
Radausführung:                                              55R7755.151
Radgröße:                                                     7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                              55 mm
Lochkreisdurchmesser:                                          130 mm
Lochzahl:                                                         5
Mittenlochdurchmesser:                                        71,58 mm
Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                 ohne Ring
geprüfte Radlast:                                               950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                       2350 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                      :   VW, Karmann

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                         Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                           moment
7L, 7P, 7p                              Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,                  160 Nm
                                        Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                        Schaftlänge 36 mm



Typ:                         7L
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 155 bis 228   VW Touareg             235/65R17                                 A02) bis A10)A93)E07)

                                            255/60R17

e1*2001/116*0203*23   1425/1650(1760)                                           5/120/65




RA-000704-A0-104-16a~VW-5-130-71_5-ET55_55R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48932 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000704-A0-104
Anlage-Nr. :                16a
Seite :                     2/3                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R7755


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
7p                               DE*2007/46*0400*..
7P                               e1*2007/46*0376*..
7P                               e1*2007/46*0400*..
7P                               e1*2007/46*0498*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 250     VW Touareg                235/65R17                         A02) bis A10)
                (ab Modelljahr 2010)      A95)                              EF0)

                                          235/70R17

                                          245/60R17
                                          A95)

                                          245/65R17

                                          255/60R17
                                          A93)

                                          265/60R17

                                          275/55R17

                                          275/60R17




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

RA-000704-A0-104-16a~VW-5-130-71_5-ET55_55R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48932 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000704-A0-104
Anlage-Nr. :                16a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R7755


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A95) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.


Die Anlage Nr. 16a mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 55R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 05.09.2012




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