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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-K0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    1 / 20                                                      Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   55R8855
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          55R8855.07
Radgröße:                                                8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                         30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    76,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                                          900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2350 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
 Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
B8, B81, 4G, 4G1, F2             Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm,          ZP50727 140 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
8R, 8R1, FY                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde        ZP50706   160 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
4H, F8                           Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm,         ZP50727   140 Nm
                                 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 27 mm



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-K0-104
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                      Beschreibung der BefestigungsteileZubehör-Kit Anzugs-
                                                                                   moment
4L, 4L1                              Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP50706 180 Nm
                                     M14x1,5, Schaftlänge 28 mm


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 199      Audi A4, A4 quattro       215/45R18                               A02) bis A10)
                (Baureihe B8, Limousine, M00)N225)                                E79)
                Kombi, außer S4)
                                          225/45R18
                                          A01)K03)K04)K64)N235)

                                          235/40R18
                                          A01)K01)K04)K64)N245)

                                          235/45R18
                                          A01)G01)K01)K04)K28)K64)N245)

                                          245/40R18
                                          A01)K01)K04)K28)K64)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
200 bis 245     Audi A4, S4               225/45R18 M+S                           A02) bis A10)
                (Baureihe B8, Limousine, A01)K03)K04)K64)                         E79)
                Kombi)
                                          235/40R18 M+S
                                          A01)K01)K04)K64)

                                          235/45R18 M+S
                                          A01)G01)K01)K04)K28)K64)

                                          245/40R18
                                          A01)K01)K04)K28)K64)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/45R18 M+S        245/40R18 M+S      A01) bis A10)
                                          K03)                 K04)K28)K64)       E79)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-K0-104
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 210      Audi A4, A4 quattro       215/45R18                         A02) bis A10)
                (Baureihe B9, Limousine, M00)N225)                          E79a)
                Kombi)
                                          225/40R18

                                          225/45R18

                                          235/40R18
                                          A01)K04)

                                          245/40R18
                                          A01)K03)K04)K28)

                                          255/35R18
                                          A01)K01)K04)K28)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
260             Audi S4                   225/40R18 M+S                     A02) bis A10)
                (Baureihe B9, Limousine,                                    E79a)
                Kombi)                    225/45R18 M+S

                                          235/40R18 M+S
                                          A01)K04)

                                          245/40R18
                                          A01)K03)K04)K28)

                                          255/35R18
                                          A01)K01)K04)K28)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-K0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    4 / 20                                                            Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                              e1*2001/116*0430*..
B81                             e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 180     Audi A4 Allroad          235/45R18                           A02) bis A10)
                (Baureihe B8)                                                E79b)
                                         245/45R18

                                           255/45R18



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                              e1*2001/116*0430*..
B81                             e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     Audi A4 Allroad          225/45R18                           A02) bis A10)
                (Baureihe B9)            A93a)                               E79c)

                                           235/45R18
                                           A93a)

                                           245/45R18

                                           255/40R18
                                           A01)A93b)K03)K04)

                                           255/45R18
                                           A01)K03)K04)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
B81                               e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245     Audi A5                    225/45R18                         A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Cabrio,   N235)                             E82)
                Baureihe 8F und 8T)
                                           235/40R18
                                           N245)

                                           235/45R18
                                           G4W)N245)

                                           245/40R18

                                           255/40R18
                                           GCG)



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-K0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    5 / 20                                                            Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
B81                               e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
245 bis 260     Audi S5                    225/45R18 M+S                     A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Cabrio,   W235)                             E82)
                Baureihe 8F und 8T)
                                           235/40R18 M+S
                                           W245)

                                           235/45R18 M+S
                                           G4W)W245)

                                           245/40R18

                                           255/40R18
                                           GCF)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 210      Audi A5                    225/40R18                         A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Baureihe A93)                               E82a)
                F5)
                                           225/45R18
                                           A93)

                                           235/40R18
                                           A93)

                                           235/45R18
                                           G4W)

                                           245/40R18
                                           A93)

                                           255/35R18
                                           A93a)

                                           255/40R18




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-K0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    6 / 20                                                            Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
255 bis 260     Audi S5                    245/40R18                         A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Baureihe A93)                               E82a)
                F5)
                                           255/35R18
                                           A93a)

                                           255/40R18
                                           G4X)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     Audi A5                    225/40R18                         A02) bis A10)
                (Cabriolet, Baureihe F5)   A93)                              E82a)

                                           225/45R18
                                           A93)

                                           235/40R18
                                           A93)

                                           235/45R18
                                           G4W)

                                           245/40R18
                                           A93)

                                           255/35R18
                                           A93a)

                                           255/40R18




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-K0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    7 / 20                                                            Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
260             Audi S5                    245/40R18                         A02) bis A10)
                (Cabriolet, Baureihe F5)   A93)                              E82a)

                                           255/35R18
                                           A93a)

                                           255/40R18
                                           G4X)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                             e1*2007/46*0436*..
4G1                            e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245     Audi A6                 235/45R18                            A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)                                           E54)EF0)
                                        235/50R18
                                        A01)GBB)K13)K22)K25)K28)K71)K73)

                                           245/45R18

                                           255/45R18
                                           A01)K13)K22)K25)K73)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-K0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    8 / 20                                                                 Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                              e1*2007/46*1801*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 195     Audi A6                  225/55R18                                A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,       A01)K03)K04)M00)                         E21)EF0)
                Frontantrieb)
                                         235/50R18
                                         A01)K01)K04)

                                          235/55R18
                                          A01)GG3)K01)K04)

                                          245/50R18
                                          A01)K01)K02)

                                          255/45R18
                                          A01)K01)K04)

                                          255/50R18
                                          A01)GG3)K01)K02)

                                          265/45R18
                                          A01)K01)K02)

                                          275/45R18
                                          A01)K01)K02)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          245/50R18            275/45R18          A01) bis A10)
                                          K01)                 K02)               E21)EF0)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-K0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    9 / 20                                                          Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                              e1*2007/46*1801*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 250     Audi A6                  225/55R18                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,       A01)K03)K04)M00)N235)             E21)E54)EF0)
                Allradantrieb)
                                         235/50R18
                                         A01)K01)K04)N245)

                                          235/55R18
                                          A01)GG3)K01)K04)N245)

                                          245/50R18
                                          A01)K01)K02)

                                          255/45R18
                                          A01)K01)K04)

                                          255/50R18
                                          A01)GG3)K01)K02)

                                          265/45R18
                                          A01)K01)K02)

                                          275/45R18
                                          A01)K01)K02)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-K0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    10 / 20                                                                Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                               e1*2007/46*0436*..
4G1                              e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 245     Audi A7, A7 Sportback     235/50R18                               A02) bis A10)
                                          A93a)                                   EF0)

                                          245/45R18
                                          A93)

                                          255/45R18
                                          A93a)

                                          265/45R18

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          235/50R18            255/45R18          A02) bis A10)
                                          A93a)                                   EF0)V00)

                                          235/50R18            265/45R18          A02) bis A10)
                                          A93a)                                   EF0)V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                              e1*2007/46*1801*..
F2                              e1*2007/46*1840*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 250     Audi A7 Sportback        225/55R18                                A02) bis A10)
                                         A93a)M00)                                E21)EF0)

                                          235/50R18
                                          A93)

                                          235/55R18

                                          245/50R18

                                          255/50R18

                                          265/45R18
                                          A93a)

                                          275/45R18




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-K0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    11 / 20                                                               Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4H                             e1*2007/46*0284*..
4H                             e1*2007/46*0398*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 368     Audi A8, A8L            235/55R18                                A02) bis A10)
                                        N245)                                    E44)EF0)

                                         245/50R18
                                         N255)

                                         245/55R18
                                         A01)GCL)K72)N255)

                                         255/50R18
                                         A01)K04)

                                         275/45R18
                                         A01)K04)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         235/55R18            255/50R18          A01) bis A10)
                                         N245)                K04)               E44)EF0)V00)

                                         245/50R18            275/45R18          A01) bis A10)
                                         N255)                K04)               E44)EF0)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-K0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    12 / 20                                                           Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F8                             e1*2007/46*1751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 250     Audi A8, A8 L           235/50R18                            A02) bis A10)
                                        A93a)                                E44)EF0)

                                           235/55R18
                                           A93a)

                                           245/50R18
                                           A93a)

                                           245/55R18
                                           A93a)GCL)

                                           255/50R18
                                           A01)A93a)K03)K04)

                                           265/45R18
                                           A93a)

                                           275/45R18
                                           A01)A93a)K03)K04)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                               e1*2001/116*0473*..
8R                               e1*2001/116*0497*..
8R1                              e13*2007/46*1083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     Audi Q5                    235/55R18                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) A01)A94)K01)K04)                  EF0)

                                           235/60R18
                                           A01)A94)K01)K04)

                                           245/55R18
                                           A01)A94)K01)K04)

                                           255/50R18
                                           A01)K01)K04)

                                           255/55R18
                                           A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-K0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    13 / 20                                                           Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                                e1*2001/116*0473*..
8R                                e1*2001/116*0497*..
8R1                               e13*2007/46*1083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     Audi Q5                    235/55R18                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A94)                               EF0)

                                           235/60R18
                                           A94)

                                           245/55R18
                                           A94)

                                           255/50R18
                                           A01)K01)

                                           255/55R18
                                           A01)K01)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                               e1*2007/46*1550*..
FY                               e1*2007/46*1685*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     Audi Q5                    235/55R18                         A02) bis A10)
                (ohne Verbreiterungs-Flaps A01)A94)K01)K04)                  E44)
                vorne u. hinten)
                                           235/60R18
                                           A01)A94)K01)K04)

                                           245/55R18
                                           A01)A94)K01)K04)

                                           255/55R18
                                           A01)A94)K01)K04)

                                           275/50R18
                                           A01)K01)K02)

                                           285/50R18
                                           A01)K01)K02)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-K0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    14 / 20                                                            Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                                e1*2007/46*1550*..
FY                                e1*2007/46*1685*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     Audi Q5                    235/55R18                          A02) bis A10)
                (mit Verbreiterungs-Flaps A94)                                E44)
                vorne u. hinten)
                                           235/60R18
                                           A94)

                                           245/55R18
                                           A01)A94)K01)

                                           255/55R18
                                           A01)A94)K01)K04)

                                           275/50R18
                                           A01)K01)K02)

                                           285/50R18
                                           A01)K01)K02)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                               e1*2001/116*0350*..
4L                               e1*2001/116*0367*..
4L1                              e13*2007/46*1081*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 250     Audi Q7                     255/60R18                         A02) bis A10)
                (ohne Verbreiterungs-Flaps)                                   E78a)EF0)ER1)
                                            265/55R18
                                            A93a)

                                           285/50R18

                                           285/55R18
                                           G2Z)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-K0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    15 / 20                                                           Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                                e1*2001/116*0350*..
4L                                e1*2001/116*0367*..
4L1                               e13*2007/46*1081*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 250     Audi Q7                    255/60R18                         A02) bis A10)
                (mit Verbreiterungs-Flaps)                                   E78a)EF0)ER1)
                                           265/55R18
                                           A93a)

                                           285/50R18

                                           285/55R18
                                           G2Z)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-K0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    16 / 20                                                   Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93b) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
     -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
     -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
     -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6

E79) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
     - Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
     - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
        ein 'C' stehen




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-K0-104
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
     - Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
     - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
       eine '2' stehen

E79b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
     - Audi A4 Allroad bis Modelljahr 2015
     - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
       ein 'C' stehen

E79c) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
     - Audi A4 Allroad ab Modelljahr 2016
     - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
       eine '2' stehen

E82) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)
     - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
        ein 'C' stehen

E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5)
     - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
       eine '2' stehen

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G2Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/50R20,
     285/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G4W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/30R20 ausgerüstet
    oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
    COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
    Auflagen A01) und G01) zu beachten.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-K0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    18 / 20                                                   Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


G4X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R19,
     265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GBB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19,
     255/35R20, 255/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GCF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
     225/50R17, 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

GCG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
    225/50R17, 225/55R16, 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser
    Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
    oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCL) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R20,
     275/35R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GG3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R21,
     255/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-K0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    19 / 20                                                       Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
        ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
        der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
        Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte,
     eng an das Blechradhaus anzulegen.

K72) An Achse 1 sind die an der Radhauskante befindlichen Schrauben (ca. 150mm hinter der
     Radmitte) samt den Kunststoffspangen zu entfernen.

K73) An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des
     Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des
     Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende
     Freigängigkeit herzustellen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.




RA-000707-K0-104-01~AU-5-112-66_5-ET30_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-K0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    20 / 20                                                      Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 20 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 55R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 02.09.2020




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