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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-K0-104
Anlage-Nr. :               1c
Seite :                    1 / 11                                                     Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    55R8855
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           55R8855.07
Radgröße:                                                 8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                          30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     76,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                                           900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2350 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D), Mini

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der BefestigungsteileZubehör-Kit Anzugs-
                                                                               moment
7L, F1X, F2AT, F2GT, F2X,        Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP50717 140 Nm
FMX, G3X, G3K, G3L, G4X,         M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm
G4Z, G5K, G5L, G6GT, UKL-L
G5X                        Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde              ZP50717   160 Nm
                           M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-K0-104
Anlage-Nr. :               1c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-L                             e1*2007/46*0371*..
F2AT                              e1*2007/46*1675*..
F2GT                              e1*2007/46*1677*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 170      BMW 2er Active Tourer,     215/45R18                               A02) bis A10)B72a)
                Active Tourer xDrive, Gran A01)K01)K02)K18)K28)M00)
                Tourer, Gran Tourer xDrive
                                           225/40R18
                                           A01)K01)K02)K18)K28)T92)

                                           225/45R18
                                           A01)K01)K02)K18)K28)

                                           235/40R18
                                           A01)K01)K02)K18)K28)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G3L                             e1*2007/46*1947*..
G3K                             e1*2007/46*2017*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 195     BMW 3er                  225/45R18                                 A02) bis A10)
                (Allradantrieb)          A94a)N235)T95)

                                           235/40R18
                                           A01)A94)K04)N245)T95)

                                           235/45R18
                                           A01)G01)K04)N245)

                                           245/40R18
                                           A01)A94a)K04)N255)

                                           255/40R18
                                           A01)K01)K04)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/45R18            255/40R18          A01) bis A10)
                                                                K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-K0-104
Anlage-Nr. :               1c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L                             e1*2007/46*1688*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265     BMW 5er, BMW 5er xDrive, 235/45R18                         A02) bis A10)B57)
                BMW 5er Hybrid           N245)                             E21)EF0)
                (Limousine, außer M550i
                xDrive und M550d xDrive) 245/45R18

                                          255/40R18



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G5K                             e1*2007/46*1750*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265     BMW 5er, BMW 5er xDrive 235/45R18                          A02) bis A10)B57)
                (Kombi, außer M550d      N245)                             E21)EF0)
                xDrive)
                                         245/45R18

                                          255/40R18
                                          A01)K03)

                                          255/45R18
                                          A01)GA2)K03)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G6GT                           e1*2007/46*1791*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 265     BMW 6er GT              245/45R18                          A02) bis A10)B57)
                                        A94)                               EF0)

                                          245/50R18
                                          A94)

                                          255/45R18
                                          A94)

                                          265/45R18
                                          A94)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-K0-104
Anlage-Nr. :               1c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
7L                             e1*2007/46*0276*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330     BMW 7er                 225/55R18                          A02) bis A10)B73)
                (Baureihe G11)          M00)N235)                          EF0)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-L                          e1*2007/46*0371*..
F1X                            e1*2007/46*1676*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 170      BMW X1 sDrive, X1 xDrive 225/45R18                         A02) bis A10)B72a)
                                         A01)K01)K02)                      E72)

                                          235/45R18
                                          A01)K01)K02)K89)

                                          255/40R18
                                          A01)K01)K02)K89)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2X                            e1*2007/46*1824*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 225      BMW X2                  225/45R18                          A02) bis A10)B72a)
                                        A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-K0-104
Anlage-Nr. :               1c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X                            e1*2007/46*1797*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     BMW X3                  225/55R18                         A02) bis A10)
                                        A94)M00)

                                         225/60R18
                                         A94)M00)

                                         235/55R18
                                         A01)A94)K04)

                                         245/55R18
                                         A01)K04)

                                         255/50R18
                                         A01)K03)K04)

                                         275/45R18
                                         A01)K03)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X                            e1*2007/46*1881*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 195     BMW X4                  225/55R18                         A02) bis A10)
                                        A94)M00)

                                         225/60R18
                                         A94)M00)

                                         235/55R18
                                         A94)

                                         245/55R18
                                         A94)

                                         255/50R18
                                         A94)

                                         275/45R18
                                         A94)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-K0-104
Anlage-Nr. :               1c
Seite :                    6 / 11                                                                Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G5X                            e1*2007/46*1918*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 250     BMW X5                  255/55R18                                A02) bis A10)B76a)B79)
                                        A93)A94)                                 E71)EF0)ER1)

                                         255/60R18
                                         A94)

                                         265/55R18
                                         A93)A94)

                                         275/50R18
                                         A01)A94)K01)

                                         285/50R18
                                         A01)A94)K01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G4Z                            e1*2007/46*1949*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 250     BMW Z4                  225/45R18 M+S                            A02) bis A10)
                                        A94)

                                         245/40R18 M+S
                                         A94)

                                         255/40R18
                                         A94)N265)

                                         255/40R18 M+S
                                         A94)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/45R18            255/40R18          A02) bis A10)
                                         N235)                A94)N265)

                                         225/45R18 M+S        255/40R18 M+S      A02) bis A10)
                                                              A94)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-K0-104
Anlage-Nr. :               1c
Seite :                    7 / 11                                                         Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX                            e1*2007/46*1682*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155      BMW Mini Countryman     225/45R18                         A02) bis A10)B72a)
                                        A01)K01)K04)

                                         235/45R18
                                         A01)K01)K02)

                                         245/40R18
                                         A01)K01)K02)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX                            e1*2007/46*1682*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 225     BMW Mini Countryman     225/45R18                         A02) bis A10)
                John Cooper Works       A01)K01)K04)

                                         235/45R18
                                         A01)K01)K02)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-K0-104
Anlage-Nr. :               1c
Seite :                    8 / 11                                                    Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).


B57) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet
     sind:
     - Achse 1 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø374x36 mm

B72a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet
     sind:
     - Achse 1 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø307x24 mm

B73) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
     - Achse 1 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø348x37 mm



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-K0-104
Anlage-Nr. :               1c
Seite :                    9 / 11                                                      Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


B76a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet
     sind:
     - Achse 1 : Bremsscheibe Ø348x30 mm

B79) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, bei denen an Achse 1 eine Bremsscheibe mit
     einer Dicke von 36mm verbaut ist.



E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

E71) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

E72) Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-K0-104
Anlage-Nr. :               1c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K89) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter
         der Radmitte auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen,
     - die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen,
     - Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die
         Radhausverbreiterung klebend zu fixieren.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-K0-104
Anlage-Nr. :               1c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 1c mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 55R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 02.09.2020




RA-000707-K0-104-01c~BM-5-112-66_5-ET30_55R8855.docx