Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. : 1a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 55R8855
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 55R8855.07
Radgröße: 8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: 1050 kg
bei Reifenabrollumfang: 2350 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile
Zubehör-Kit Anzugs-
moment
H0, 202, 210, 210K, 203, 203K, Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP50742 110 Nm
203CL, 208, 209, 170, M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
172, 204, 204K,204X, 207, 211, Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50705 130 Nm
211G, 211K, 211 AMG, 211K Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
AMG, 212, 212K, 212G, 218 mm
219, 219 AMG, 230, 230 AMG, Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50705 140 Nm
231 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
mm
215, 216, 220, 221 Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50705 150 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
mm
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. : 1a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ: H0
ABE / EG-Genehmigung: G363; e1*92/53*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorn hinten
55 bis 142 Mercedes C-Klasse 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10)
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
V00)
245/35R18 245/35R18 A01) bis A10)
K11)K25)
142 bis 255 Mercedes C-Klasse, 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10)
C36 AMG, C43 AMG
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
V00)
245/35R18 245/35R18 A01) bis A10)
K11)K25)
G363/NT09 970/1030(1110) 5/112/66,5
e1*92/53*0001*26 970/1030(1110)
Typ: 202
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorn hinten
55 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10)
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
V00)
245/35R18 245/35R18 A01) bis A10)
K11)K25)
e1*93/81*0034*18E 960/1070(1150) 5/112/66,5
Typ: 210
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorn hinten
55 bis 137 Mercedes E-Klasse 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10)
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
V00)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
K11)
245/35R18 245/35R18 A02) bis A10)
142 bis 205 Mercedes E-Klasse, 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
E36 AMG K11)
255 bis 260 E50 AMG, E55 AMG 235/40R18 M+S 235/40R18 M+S A01) bis A10)
K11)
e1*93/81*0022*24E 1165/1165(1225) 5/112/66,5
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Nr. : RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. : 1a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ: 210K
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0033*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorn hinten
83 bis 205 Mercedes E-Klasse 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
K11)
260 E55 AMG 235/40R18 M+S 235/40R18 M+S A01) bis A10)
K11)
e1*93/81*0033*22E 1110/1300(1340) 5/112/66,5
Typ: 170
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0039*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorn hinten
100 bis 160 Mercedes SLK-Klasse 225/35R18 225/35R18 A01) bis A10)
K03)
225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)
K03)
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K03)K12)V00)
260 SLK 32 AMG 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) E58)
K03)
225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A01) bis A10)
K03)
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K03)V00)
e1*95/54*0039*17E 905/850 5/112/66,5
Typ: 208
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorn hinten
100 bis 160 Mercedes CLK 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10)
(Coupé, Cabrio)
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
V00)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
G01)K11)K25)
245/35R18 245/35R18 A02) bis A10)
205 bis 255 CLK 430, CLK 55 AMG 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
(Coupé, Cabrio) G01)K11)K25)
e1*96/27*0054*15E 1010/1070(1140) 5/112/66,5
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. : 1a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ: 220
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 bis 326 Mercedes S-Klasse, 235/45R18 A01) bis A10)E51)
S55 AMG, S63 AMG K15)K21)
245/45R18 A01) bis A10)E51)
K15)K21)
368 S 600 245/45R18 A01) bis A10)E51)
K15)K21)
368 S 55 AMG 245/45R18 M+S
e1*97/27*0099*15E 1200/1325(1360)|1240/1400 (1445) –S55, 600 5/112/66,5
Typ: 215
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0113*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
220 bis 326 Mercedes CL, 235/45R18 A01) bis A10)
CL 55 AMG, CL 63 AMG K53)
245/45R18 A01) bis A10)
K53)
368 CL 600 245/45R18 A01) bis A10)
K53)
368 CL 55 AMG 245/45R18 M+S A01) bis A10)
K53)
e1*98/14*0113*10 1165/1270(1310) 5/112/66,5
Typ: 203
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0139*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorn hinten
75 bis 200 Mercedes C-Klasse 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10)
(Limousine)
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K56)V00)
260 C32 AMG 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10)
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K56)V00)
270 C55 AMG 225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A02) bis A10)
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K56)V00)
e1*98/14*0139*24 1095/1075(1115) 5/112/66,5
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 5 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ: 203K
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorn hinten
75 bis 260 Mercedes C-Klasse 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10)
(T-Limousine)
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K56)V00)
270 C55 AMG 225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A02) bis A10)
(T-Limousine)
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K56)V00)
e1*98/14*0139*20E 11001165(1200) 5/112/66,5
Typ: 203CL
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0159*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorn hinten
75 bis 200 Mercedes C-Klasse, 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10)
(Coupe)
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K56)V00)
75 bis 200 Mercedes CLC, 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10)
(Coupe)
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K56)V00)
e1*98/14*0159*25E 1100/1035(1045) 5/112/66,5
Typ: 230
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0169*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorn hinten
180 bis 380 Mercedes SL-Klasse 255/40R18 255/40R18 A02) bis A10) E05a)
E69)
255/40R18 M+S 255/40R18 M+S A02) bis A10)
E69)
350 bis 380 SL55 AMG 255/40R18 M+S 255/40R18 M+S A02) bis A10)
E69)
e1*98/14*0169*13 1195/1230 (0) 5/112/66,5
Typ: 230 AMG
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0248*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorn hinten
368 SL55 AMG 255/40R18 M+S 255/40R18 M+S A02) bis A10)
E69)
e1*2001/116*0248*05 1080/1180 –SL55 5/112/66,5
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 6 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ: 211
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0183*.., e1*2001/116*0183*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorn hinten
75 bis 285 Mercedes E-Klasse 235/40R18 235/40R18 A02) bis A10) E68)
(Limousine)
245/40R18 245/40R18 A02) bis A10)
350 bis 378 E55 AMG, E63 AMG 245/40R18 M+S 245/40R18 M+S A02) bis A10)
e1*2001/116*0183*21E 1005-1225/1135-1255(1305) 5/112/66,5
Typ: 211G
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 Mercedes E-Klasse NGT 235/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, ww. Erdgas-
Antrieb) 245/40R18
e1*2001/1116*0274*07E 1025/1295(1345) 5/112/66,5
Typ: 211 AMG
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0397*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorn hinten
378 E63 AMG(Limousine) 245/40R18 M+S 245/40R18 M+S A02) bis A10)
e1*2001/116*0397*02 1165 / 1245 (0) 5/112/66,5
Typ: 211K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0213*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorn hinten
100 bis 285 Mercedes E-Klasse 235/40R18 235/40R18 A02) bis A10) E68)
(T-Limousine)
245/40R18 245/40R18 A02) bis A10)
378 E63 AMG(T-Limousine) 245/40R18 M+S 245/40R18 M+S A02) bis A10)
e1*2001/1116*0213*16E 975-1175/1320-1382(1435) 5/112/66,5
Typ: 211K AMG
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0398*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorn hinten
378 E63 AMG 245/40R18 M+S 245/40R18 M+S A02) bis A10)
(T-Limousine)
e1*2001/116*0398*02 1110 / 1350 (0) 5/112/66,5
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 7 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ: 209
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0184*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorn hinten
100 bis 285 Mercedes CLK 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio) E58)
225/40R18 255/35R18 A02) bis A10)
V00)
270; Mercedes CLK 55 AMG, 225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A02) bis A10)
354 Mercedes CLK 63 AMG
(Coupe, Cabrio) 225/40R18 255/35R18 A02) bis A10)
V00)
e1*98/14*0184*16E 1115/1160(1200) 5/112/66,5
Typ: 219
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0295*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 285 Mercedes CLS, 245/40R18 A02) bis A10)
350 CLS 55 AMG 245/40R18 M+S A02) bis A10)E05)
378 CLS 63 AMG
e1*2001/116*0295*15E 1175/1255 (1175/1255 AMG) 5/112/66,5
Typ: 219 AMG
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0331*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
350 CLS 55 AMG 245/40R18 M+S A02) bis A10) E05)
378 CLS 63 AMG 245/40R18 M+S A02) bis A10) E05)
e1*2001/116*0331*05E 1175/1255 5/112/66,5
Typ: 221
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 285 Mercedes S-Klasse 235/50R18 A02) bis A10)
255/45R18
A01)K01)
320 Mercedes S-Klasse 255/45R18 A01) bis A10)
K01)
380 Mercedes S-Klasse 255/45R18 M+S A01) bis A10)E05)
K01)
e1*2001/116*0335*15 1375/1375(1430) 5/112/66,5
RA-000707-A0-104-01a~DB-5-112-66_5-ET30_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 8 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
285 Mercedes CL 255/45R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 17Zoll)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 380 Mercedes CL 255/45R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten N265)
Serienreifen in 18Zoll)
255/45R18 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 225 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
(Limousine) A01)K01)K04)K13)K85)N225)T89)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 200 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
(Kombi) A01)K01)K04)K13)K85)N225)T89)
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 9 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes GLK 235/50R18 A02) bis A10)
A01)K01)K02)
235/55R18
A01)K01)K02)
245/50R18
A01)K01)K02)
245/55R18
A01)K01)K02)K95)
255/50R18
A01)K01)K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/55R18 255/50R18 A01) bis A10)
K01) K02) V00)
245/50R18 275/45R18 A01) bis A10)
K01) K02) V00)
255/50R18 275/45R18 A01) bis A10)
K01) K02) V00)
RA-000707-A0-104-01a~DB-5-112-66_5-ET30_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 10 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
212G e1*2007/46*0484*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 215/45R18 A02) bis A10)
(Limousine, Ausführungen A01)G0K)K01)M00)N225)
mit kleinsten Serienreifen in
16Zoll) 215/45R18 M+S
A01)G0K)K01)M00)
225/40R18
A01)K01)K04)
225/40R18 M+S
A01)K01)K04)
225/45R18
A01)G94)K01)K04)
225/45R18 M+S
A01)G94)K01)K04)
235/40R18
A01)G93)K01)K04)
235/40R18 M+S
A01)G93)K01)K04)
245/40R18
A01)G0K)K01)K02)K27)K97)
245/40R18 M+S
A01)G0K)K01)K02)K27)K97)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01) K02) G0K)V00)
225/45R18 M+S 245/40R18 M+S A01) bis A10)
K01) K02) G0K)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Ausführungen A01)K01)K02)K27)K97)
mit kleinsten Serienreifen in
17Zoll oder 18Zoll)
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Nr. : RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 11 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10)
(Kombi, Ausführungen mit A01)K01)K04)T95)
kleinsten Serienreifen 225/..)
235/40R18
A01)K01)K04)T95)
245/40R18
A01)K01)K02)K27)K97)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01) K02) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/40R18 A02) bis A10)
(Kombi, Ausführungen mit A01)K01)K02)K27)K97)
kleinsten Serienreifen 245/..)
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Nr. : RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 12 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300 Mercedes E-Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A01)K01)N225)T89)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 16Zoll oder 215/45R18
17Zoll) A01)G5A)K01)M00)N225)
225/40R18
A01)K01)K04)N235)
235/35R18
A01)K01)K04)K15)K26)N245)
235/40R18
A01)G4Y)K01)K04)K15)K26)N245)
245/35R18
A01)K01)K04)K15)K26)N255)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K01)N235) K04)K15)K26)N255) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
300 Mercedes E-Klasse 235/35R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A01)K01)K04)K15)K26)N245)T90)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 18Zoll) 235/40R18
A01)K01)K04)K15)K26)N245)
245/35R18
A01)K01)K04)K15)K26)N255)
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Nr. : RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 13 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 310 Mercedes SLK 215/40R18 A02) bis A10)
N225)
225/35R18
A94)N235)
225/40R18
A01)K97)N235)
235/35R18
A01)K03)N245)
235/40R18
A01)G7H)K03)K102)K103)K104)K25)K97)N
245)
245/35R18
A01)K01)K103)K104)K25)K97)N255)
255/30R18
A01)K01)
255/35R18
A01)K01)K103)K104)K25)K28)K97)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R18 255/30R18 A02) bis A10)
N235) V00)
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K97)N235) K103)K104)N255) V00)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K97)N235) K103)K104)K28) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
218 e1*2007/46*0485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 225 Mercedes CLS 245/40R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten A94)
Serienreifen 245/45R17)
255/40R18
A94)
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Nr. : RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 14 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
218 e1*2007/46*0485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
300 Mercedes CLS 255/40R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten A94)
Serienreifen 255/40R18)
255/40R18 M+S
A94)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
231 e1*2007/46*0803*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 320 Mercedes SL 255/40R18 A02) bis A10)
A94a)N265)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
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Nr. : RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. : 1a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E51) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
- Sonderschutzfahrzeuge (Fahrzeuge mit zulässige Achslasten von mehr als 1400 kg
an Achse 2)
E58) Nicht zulässig als Sommerbereifung an Fahrzeugausführungen, bei denen an Achse 2 als
(Sommer-)Mindestbereifung 245/.. serienmäßig eingetragen ist oder diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E68) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 245/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
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Nr. : RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. : 1a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
E69) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 19-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G0K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
225/55R16, 245/40R18, 245/45R17, 275/30R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
G5A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/35R19,
235/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G7H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R18 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G93) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
225/55R16, 245/40R18, 245/45R17, 265/35R18, 275/30R19 ausgerüstet oder min. einer
dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G94) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
225/55R16, 245/40R18, 245/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
RA-000707-A0-104-01a~DB-5-112-66_5-ET30_55R8855.docx
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Nr. : RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 17 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
biegen.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
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Anlage-Nr. : 1a
Seite : 18 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K53) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2 :
- die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang
zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen,
- die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm
zu kürzen,
- die ins Radhaus ragenden Kanten des Stoßfängers sind auf eine Restbreite von ca. 2
mm zu kürzen.
K56) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
- die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang
zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen,
- die umgelegte Radhauskante ist im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfängers
auszustellen,
- die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm
zu kürzen,
- die Befestigungsschrauben sind nach hinten zu versetzen.
K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45° vor Radmitte bis zum hinteren
Stoßfänger komplett um- und anzulegen,
- die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
K95) An Achse 1 sind die Radhauskanten im Bereich von ca. 100 mm vor bis 100 mm hinter
der Radmittenebene komplett umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist in diesem
Bereich entsprechend anzupassen.
K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen.
K102) An Achse 1 ist der innere Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der
Scheinwerferserviceklappe um ca. 5 mm nach oben warm einzuformen.
K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30°
vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.
K104) An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante
entsprechend der Blechradhauskante anzupassen.
RA-000707-A0-104-01a~DB-5-112-66_5-ET30_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. : 1a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
RA-000707-A0-104-01a~DB-5-112-66_5-ET30_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. : 1a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 1a mit den Blättern 1 bis 20 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 55R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 19.09.2012
RA-000707-A0-104-01a~DB-5-112-66_5-ET30_55R8855.docx