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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-B0-104
Anlage-Nr. :               22
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 55R8855
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            RONAL
Radausführung:                                         55R8855.07
Radgröße:                                               8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                         900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2350 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : VOLKSWAGEN-VW

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
AU, AUV, 1F, 3B, 3BG, 3BS,       Serien-Radschraube, Kugel Ø26mm,          ZP50704 120 Nm
3C, 3CC, 5N, 13                  Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
16, 7N                           Serien-Radschraube, Kugel Ø26mm,          ZP50704 140 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
3d, 3D                           Serien-Radschraube, Kugel Ø26mm,          ZP50704 140 Nm
                                 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 27 mm




RA-000707-B0-104-22~VW-5-112-57-ET30_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-B0-104
Anlage-Nr. :               22
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ:                            3B
ABE / EG-Genehmigung:           e1*95/54*0043*.., e1*98/14*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                                              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 142   Passat, Passat Variant      225/40R18                                                           A01) bis A10)
              (syncro, 4-Motion)                                                                              K01)K04)K15)
                                                                                                              K21)K35)
e1*98/14*0043*15E     min. 930/970 max. 1170/1080, 1190/1160 bei Allrad                                       5/112/57,1



Typ:                          3BG
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0157*.., e1*2001/116*0157*.
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                                                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 142   Passat, Passat Variant    225/40R18                                                             A01) bis A10)
              (4-Motion)                                                                                      K03)K04) K15)K41)

e1*2001/116*0157*12   min. 970/980max. 1190/1060, 1200/1160(1205) bei                                         5/112/57,1
                      Allrad



Typ:                          3BS
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0173*.., e1*2001/116*0173*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                                                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 202          Passat W8,                225/40R18                                                             A01) bis A10)
              Passat Variant W8                                                                               K03)K04) K15)K41)

e1*2001/116*0173*04   1230/1160(1210)                                                                         5/112/57,1



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
3d                                   e1*2007/46*0452*..
3D                                   e1*98/14*0189*.., e1*2001/116*0189*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
165 bis 331           VW Phaeton               235/45R18                                                      A02) bis A10)
                                               T98)                                                           EF0)

                                                                        235/50R18
                                                                        A01) K01)K04)

                                                                        245/45R18
                                                                        A01) K03)T100)

                                                                        255/45R18
                                                                        A01) K01)K04)

                                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                                      vorne                hinten
                                                                      235/50R18            255/45R18          A01) bis A10)
                                                                      K01)                 K04)               EF0)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-B0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
3CC                            e1*2001/116*0468*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 220     VW Passat CC, VW CC     215/40R18                                   A02) bis A10)
                                        A01) K03)K04) K83) N225) T89)

                                          215/45R18
                                          A01) K03)K04) K81) K83) K84) M00) N225)

                                          225/40R18
                                          A01) K01)K02) K83) K84) N235)

                                          235/40R18
                                          A01) K01)K02) K82) K83) K84)

                                          245/35R18
                                          A01) K01)K02) K83) K84)

                                          255/35R18
                                          A01) K01)K02) K83) K84)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                                e1*2001/116*0307*..
3C                                e1*2007/46*0502*..
3c                                e1*2007/46*0547*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155      VW Passat                     215/40R18                             A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, kleinste A01) A93a)K01) K04) K21) K28) K63) T89) E87)
                Serienreifen in 16Zoll, außer
                Alltrack)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                               e1*2001/116*0307*..
3C                               e1*2007/46*0502*..
3c                               e1*2007/46*0547*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 155     VW Passat Alltrack        215/40R18                                 A02) bis A10)
                                          T89)

                                          215/45R18
                                          A01) K99)M00)

                                          225/40R18
                                          A01) K03)K04) K99)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-B0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
1F                             e1*2001/116*0349*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 191      VW EOS                  215/40R18                             A02) bis A10)
                                        A01) K03)K04) K71) N225)

                                           215/40R18 M+S
                                           A01) K03)K04) K71)

                                           225/40R18
                                           A01) K01)K04) K63) K71) N235)

                                           225/40R18 M+S
                                           A01) K01)K04) K63) K71)

                                           235/40R18
                                           A01) K01)K04) K63) K71)

                                           245/35R18
                                           A01) K01)K02) K28) K63) K71)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
13                               e1*2001/116*0471*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 155      VW Scirocco                 215/40R18                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten N225)
                Serienreifen 16Zoll)
                                            215/45R18
                                            A01) K15)M00) N225)

                                           225/40R18
                                           A01) K03)K04) K15)

                                           235/35R18
                                           A01) K01)K02) K15)

                                           235/40R18
                                           A01) K01)K02) K15) K86) K87)

                                           245/35R18
                                           A01) K01)K02) K15) K86)




RA-000707-B0-104-22~VW-5-112-57-ET30_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-B0-104
Anlage-Nr. :               22
Seite :                    5 / 13                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
13                               e1*2001/116*0471*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
188 bis 195     VW Scirocco                 225/40R18                              A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten A01) K03)K04) K15)
                Serienreifen 17Zoll)
                                            235/35R18
                                            A01) K01)K02) K15)

                                           235/40R18
                                           A01) K01)K02) K15) K86) K87)

                                           245/35R18
                                           A01) K01)K02) K15) K86)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                             e1*2001/116*0450*..
5N                             e1*2007/46*0487*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 155      VW Tiguan               235/50R18                                  A02) bis A10)
                                        A01) K01)K02) K80)

                                           245/45R18
                                           A01) K01)K02)

                                           255/45R18
                                           A01) K01)K02) K80)

                                           265/45R18
                                           A01) K01)K02) K80)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           235/50R18            255/45R18          A01) bis A10)
                                           K01)                 K02)K80)           V00)

                                           235/50R18             265/45R18         A01) bis A10)
                                           K01)                  K02)K80)          V00)




RA-000707-B0-104-22~VW-5-112-57-ET30_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-B0-104
Anlage-Nr. :               22
Seite :                    6 / 13                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
7N                             e1*2007/46*0401*..
7N                             e1*2007/46*0434*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 147      VW Sharan               215/45R18                                 A02) bis A10)
                                        A01) A93)K04) M00) T93)

                                          225/45R18
                                          A01) A93)K04)

                                          235/40R18
                                          A01) A93)K02) K03)

                                          245/40R18
                                          A01) A93)K02) K03)

                                          255/40R18
                                          A01) K01)K02)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/40R18            255/35R18          A01) bis A10)
                                          A93)T92)             K02)               V00)

                                          225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                          A93)                 K02)               V00)

                                          225/45R18            255/40R18          A01) bis A10)
                                          A93)                 K02)               V00)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
16                               e1*2007/46*0539*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 155      VW Beetle                 215/45R18                               A02) bis A10)
                (Limousine, Cabrio)       A01) K01)K04) M00)

                                          225/45R18
                                          A01) K01)K04) K26) K95)

                                          235/40R18
                                          A01) K01)K02) K26) K95)




RA-000707-B0-104-22~VW-5-112-57-ET30_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-B0-104
Anlage-Nr. :               22
Seite :                    7 / 13                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
AU                               e1*2007/46*0623*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 169      VW Golf 7                 215/40R18                           A02) bis A10)
                (Version mit Mehrlenker-  A01) K01)K04) K25) K28) K97)        E91)
                Hinterachse)
                                          235/35R18
                                          A01) K01)K02) K28) K97)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
AU                               e1*2007/46*0623*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 90       VW Golf 7                   215/40R18                         A02) bis A10)
                (Version mit Verbundlenker- A01) K01)K04) K25) K28) K97)      E90)
                Hinterachse)
                                            235/35R18
                                            A01) K01)K02) K28) K97)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV                              e1*2007/46*0627*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 81       VW Golf 7 Variant           215/40R18                         A02) bis A10)
                (Version mit Verbundlenker- A01) K01)K04) K25) K28) K97)      E90)
                Hinterachse)
                                            225/35R18
                                            A01) K01)K02) K28)

                                           235/35R18
                                           A01) K01)K02) K28) K97)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV                              e1*2007/46*0627*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110      VW Golf 7 Variant         215/40R18                           A02) bis A10)
                (Version mit Mehrlenker-  A01) K01)K04) K25) K28) K97)        E91)
                Hinterachse)
                                          225/35R18
                                          A01) K01)K02)

                                           235/35R18
                                           A01) K01)K02) K28) K97)




RA-000707-B0-104-22~VW-5-112-57-ET30_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-B0-104
Anlage-Nr. :               22
Seite :                    8 / 13                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-B0-104
Anlage-Nr. :               22
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E87) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „AllTrack“. Diese Ausführungen sind
     serienmäßig mit den Bereifungen 205/50R17 bzw. 225/50R17 bzw. 225/45R18
     ausgerüstet.

E90) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 17. u.18. Stelle im Versionenschlüssel
     'VL':




E91) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 17. u.18. Stelle im Versionenschlüssel
     'ML':




EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Teiletyp :                 55R8855


K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
         seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
         anzulegen.
     - Die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis zur
         Stoßfängeroberkante aufzuweiten.




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K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Radmitte bis zur seitlichen
         Stoßleiste ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das
         Blechradhaus anlegen,
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Radmitte bis zur seitlichen
         Stoßleiste aufzuweiten.

K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
     seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.

K71) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Blechnase
     abzutrennen oder nach innen umzuformen.

K80) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
        Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen, die vorhandene Kunststoffkanten der
        Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur
        Stoßfängeroberkante eng an das Blechradhaus anzulegen.

K81) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von 100 mm vor und hinter der
     Radmitte, nach oben einzuformen oder auszuschneiden.

K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm vor und hinter der
        Radmitte umzulegen,
     - der Kunstsoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
        die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K83) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende
     Kunststoffkante des Verbreiterungsflap zu kürzen.

K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 50 mm vor der Radmitte bis zur
        Stoßfängeroberkante umzulegen und aufzuweiten,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.

K86) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor der Radmitte bis zur
        Stoßfängeroberkante aufzuweiten,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-B0-104
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Teiletyp :                 55R8855


K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Blechlasche im Bereich der Stoßfängeroberkante ist um 10 mm zu kürzen,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen,
     - die ins Radhaus ragende Kante des Kunststoff-Flaps ist ab der Stoßfängeroberkante
        auf einer Länge von 20 mm nach unten zu kürzen.

K95) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschraube und die Kunstoffhalterung im Bereich Radmitte ist zu
        entfernen
     - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 45° vor Radmitte bis
        Stoßfängeroberkante umzulegen,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.

K97) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 25° vor und 40° hinter
        der Radmitte sind zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
        die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K99) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Kunststoffradhausverbreiterung ist auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-B0-104
Anlage-Nr. :               22
Seite :                    13 / 13                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 22 mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 55R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 16.12.2013




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