Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48933
Nr. : RA-000707-E0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 55R8855
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 55R8855.08
Radgröße: 8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 0 Ø82 Ø64.1
geprüfte Radlast: 900 kg
bei Reifenabrollumfang: 2350 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Honda Motor Co. Ltd. Tokyo/Japan
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
BE1, BE3, BE5, CU1, CU2, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50832 110 Nm
CU3, CW1, CW2, CW3, RE5, M12x1,5
RE6, RE7, ZF1
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48933
Nr. : RA-000707-E0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ: BE1
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 103 Honda FR-V 215/40R18 A01) bis A10)
K03)K46)
225/35R18
K03)K04)
225/40R18
K03)K04)K15)K46)
e6*2001/116*0099*06 1030/1000 5/114,3/64
Typ: BE3
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0100*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Honda FR-V 215/40R18 A01) bis A10)
K03)K46)
225/35R18
K03)K04)
225/40R18
K03)K04)K15)K46)
e6*2001/116*0100*01 980/970 5/114,3/64
Typ: BE5
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0104*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Honda FR-V 215/40R18 A01) bis A10)
K03)K46)
225/35R18
K03)K04)
225/40R18
K03)K04)K15)K46)
e6*2001/116*0104*04 1150/990(0) 5/114,3/64
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Nr. : RA-000707-E0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5 e11*2001/116*0301*..
RE6 e11*2001/116*0302*..
RE7 e11*2001/116*0322*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 122 Honda CR-V 235/55R18 A02) bis A10)
(beim Typ RE5 nur zulässig A01) K01)K04) E46)
bis EG-Genehmigungs-Nr.:
e11*2001/116*0301*05; 245/50R18
beim Typ RE6 nur zulässig A01) K01)K04)
bis EG-Genehmigungs-Nr.:
e11*2001/116*0302*05) 245/55R18
A01) K01)K04) K14)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5 e11*2001/116*0301*..
RE6 e11*2001/116*0302*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 118 Honda CR-V 225/55R18 A02) bis A10)
(ab Modelljahr 2013; Typ A01) K01)K04) M00) E46a)
RE5 nur zulässig ab EG-
Genehmigungs-Nr. 225/60R18
e11*2001/116*0301*06; A01) K01)K04) M00)
Typ RE6 nur zulässig ab
EG-Genehmigungs-Nr. 235/50R18
e11*2001/116*0302*06)
A01) K01)K04)
235/55R18
A01) K01)K04)
245/50R18
A01) K01)K04)
255/45R18
A01) K01)K04)
265/45R18
A01) K01)K04)
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Nr. : RA-000707-E0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CU1 e6*2001/116*0113*..
CU2 e6*2001/116*0114*..
CU3 e6*2001/116*0115*..
CW1 e6*2001/116*0120*..
CW2 e6*2001/116*0121*..
CW3 e6*2001/116*0122*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 148 Honda Accord 215/45R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) A01) K01)M00) N225)
225/40R18
A01) G4R)K01) K04) N235)
225/45R18
A01) K01)K04) N235)
235/40R18
A01) K01)K04)
235/45R18
A01) G7L)K01) K04) K15)
245/40R18
A01) K01)K02) K15)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ZF1 e11*2007/46*0100*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 89 Honda CR-Z 215/35R18 A02) bis A10)
A01) K01)K04) K58)
225/35R18
A01) K01)K04) K58)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48933
Nr. : RA-000707-E0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
E46) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2012:
- Typ RE5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*05
- Typ RE6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*05
- Typ RE7 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0322*03
E46a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
- Typ RE5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*06
- Typ RE6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*06
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48933
Nr. : RA-000707-E0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G4R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G7L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48933
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Anlage-Nr. : 3
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K46) An Achse 1 sind die oberen Befestigungspunkte (Kunststoffniete) des Innenkotflügels
nach oben zu biegen und die Radhauskanten im Bereich vom Übergang vorderer
Stoßfänger Radhaus bis 30° hinter Radmitte aufzuweiten.
K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhauskante ist von der Stoßfängerkante bis zur Oberkante der
Schwellerbeplankung komplett umzulegen,
- die Kunststoffhalterung des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
entfernen,
- die oberhalb der Stoßfängerkante befindliche Blechkante ist entsprechend der
umgelegten Radhauskante aufzuweiten,
- der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen und eng an
der aufgeweiteten Blechkante oberhalb des Stoßfänger zu verkleben,
- die Kunststoffradhauskante des Stoßfängers ist von der Stoßfängeroberkante bis zum
hinteren Befestigungspunkt (Bereich 45° hinter der Radmitte) um 15 mm zu kürzen,
- der Stoßfänger ist an seiner Oberkante mittels Karosseriekleber zu befestigen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 3 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 55R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 24.08.2016
RA-000707-E0-104-03~HO-5-114_3-64-ET38_55R8855.docx