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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-F0-104
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    1/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   55R8855
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          55R8855.08
Radgröße:                                                8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                         38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    82,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          0 Ø82 Ø64.1
geprüfte Radlast:                                          900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2350 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Honda Motor Co. Ltd. Tokyo/Japan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
BE1, BE3, BE5, CU1, CU2,         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde              ZP50832 110 Nm
CU3, CW1, CW2, CW3, FC,          M12x1,5
RE5, RE6, RE7




RA-000707-F0-104-03~HO-5-114_3-64-ET38_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-F0-104
Anlage-Nr. :               3
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CU1                             e6*2001/116*0113*..
CU2                             e6*2001/116*0114*..
CU3                             e6*2001/116*0115*..
CW1                             e6*2001/116*0120*..
CW2                             e6*2001/116*0121*..
CW3                             e6*2001/116*0122*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 148     Honda Accord             215/45R18                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       A01) K01)M00) N225)

                                          225/40R18
                                          A01) G4R)K01) K04) N235)

                                          225/45R18
                                          A01) K01)K04) N235)

                                          235/40R18
                                          A01) K01)K04)

                                          235/45R18
                                          A01) G7L)K01) K04) K15)

                                          245/40R18
                                          A01) K01)K02) K15)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-F0-104
Anlage-Nr. :               3
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
FC                             e11*2007/46*3633*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
95 bis 134      Honda Civic             215/40R18                            A02) bis A10)
                (5-türig)               A01) K04)N225)

                                           215/40R18 M+S
                                           A01) K04)

                                           215/45R18
                                           A01) GAX)K04) M00) N225)

                                           215/45R18 M+S
                                           A01) GAX)K04) M00)

                                           225/40R18
                                           A01) K04)N235)

                                           225/40R18 M+S
                                           A01) K04)

                                           235/40R18
                                           A01) K01)K04)

                                           245/35R18
                                           A01) K01)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5                             e11*2001/116*0301*..
RE6                             e11*2001/116*0302*..
RE7                             e11*2001/116*0322*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 122     Honda CR-V                 235/55R18                         A02) bis A10)
                (beim Typ RE5 nur zulässig A01) K01)K04)                     E46)
                bis EG-Genehmigungs-Nr.:
                e11*2001/116*0301*05;      245/50R18
                beim Typ RE6 nur zulässig A01) K01)K04)
                bis EG-Genehmigungs-Nr.:
                e11*2001/116*0302*05)      245/55R18
                                           A01) K01)K04) K14)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-F0-104
Anlage-Nr. :               3
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5                                    e11*2001/116*0301*..
RE6                                    e11*2001/116*0302*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 118            Honda CR-V                225/55R18                         A02) bis A10)
                      (ab Modelljahr 2013; Typ A01) K01)K04) M00)                 E46a)
                      RE5 nur zulässig ab EG-
                      Genehmigungs-Nr.          225/60R18
                      e11*2001/116*0301*06;     A01) K01)K04) M00)
                      Typ RE6 nur zulässig ab
                      EG-Genehmigungs-Nr.       235/50R18
                      e11*2001/116*0302*06)
                                                A01) K01)K04)

                                                235/55R18
                                                A01) K01)K04)

                                                245/50R18
                                                A01) K01)K04)

                                                255/45R18
                                                A01) K01)K04)

                                                265/45R18
                                                A01) K01)K04)



Typ:                         BE1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 92 bis 103   Honda FR-V              215/40R18                                   A01) bis A10)
                                      K03)K46)

                                                225/35R18
                                                K03)K04)

                                                225/40R18
                                                K03)K04)K15)K46)
e6*2001/116*0099*06   1030/1000                                                   5/114,3/64




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-F0-104
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    5/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ:                         BE3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0100*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110          Honda FR-V              215/40R18                         A01) bis A10)
                                      K03)K46)

                                        225/35R18
                                        K03)K04)

                                        225/40R18
                                        K03)K04)K15)K46)
e6*2001/116*0100*01   980/970                                           5/114,3/64



Typ:                         BE5
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0104*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda FR-V              215/40R18                         A01) bis A10)
                                      K03)K46)

                                        225/35R18
                                        K03)K04)

                                        225/40R18
                                        K03)K04)K15)K46)
e6*2001/116*0104*04   1150/990(0)                                       5/114,3/64



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

RA-000707-F0-104-03~HO-5-114_3-64-ET38_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-F0-104
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    6/8                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E46) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2012:
     - Typ RE5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*05
     - Typ RE6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*05
     - Typ RE7 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0322*03

E46a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
     - Typ RE5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*06
     - Typ RE6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*06

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G4R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G7L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
     235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.


RA-000707-F0-104-03~HO-5-114_3-64-ET38_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-F0-104
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    7/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


GAX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R18 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K46) An Achse 1 sind die oberen Befestigungspunkte (Kunststoffniete) des Innenkotflügels
     nach oben zu biegen und die Radhauskanten im Bereich vom Übergang vorderer
     Stoßfänger Radhaus bis 30° hinter Radmitte aufzuweiten.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.




RA-000707-F0-104-03~HO-5-114_3-64-ET38_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-F0-104
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    8/8                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 3 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 55R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 18.12.2017




RA-000707-F0-104-03~HO-5-114_3-64-ET38_55R8855.docx