Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-K0-104 Anlage-Nr. : 3 Seite : 1/9 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 55R8855 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 55R8855.08 Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 0 Ø82 Ø64.1 geprüfte Radlast: 900 kg bei Reifenabrollumfang: 2350 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Honda Motor Co. Ltd. Tokyo/Japan Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment BE1, BE3, BE5, CU1, CU2, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50832 110 Nm CU3, CW1, CW2, CW3, FC, FK, M12x1,5 RE5, RE6, RE7, ZC RW Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50832 120 Nm M12x1,5 RA-000707-K0-104-03~HO-5-114_3-64-ET38_55R8855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-K0-104 Anlage-Nr. : 3 Seite : 2/9 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CU1 e6*2001/116*0113*.. CU2 e6*2001/116*0114*.. CU3 e6*2001/116*0115*.. CW1 e6*2001/116*0120*.. CW2 e6*2001/116*0121*.. CW3 e6*2001/116*0122*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 148 Honda Accord 215/45R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A01)K01)M00)N225) 225/40R18 A01)G4R)K01)K04)N235) 225/45R18 A01)K01)K04)N235) 235/40R18 A01)K01)K04) 235/45R18 A01)G7L)K01)K04)K15) 245/40R18 A01)K01)K02)K15) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FC e11*2007/46*3633*.. FK e6*2007/46*0256*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 134 Honda Civic 4dr 215/40R18 A02) bis A10) (4-türig) A93) 215/45R18 M00) 225/40R18 235/40R18 A01)K03)K04) 245/35R18 A01)K01)K04) 255/35R18 A01)K01)K02) RA-000707-K0-104-03~HO-5-114_3-64-ET38_55R8855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-K0-104 Anlage-Nr. : 3 Seite : 3/9 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FC e11*2007/46*3633*.. FK e6*2007/46*0256*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 134 Honda Civic 5dr 215/40R18 A02) bis A10) (5-türig) A01)K04)N225) 215/40R18 M+S A01)K04) 215/45R18 A01)GAX)K04)M00)N225) 215/45R18 M+S A01)GAX)K04)M00) 225/40R18 A01)K04)N235) 225/40R18 M+S A01)K04) 235/40R18 A01)K01)K04) 245/35R18 A01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RE5 e11*2001/116*0301*.. RE6 e11*2001/116*0302*.. RE7 e11*2001/116*0322*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 bis 122 Honda CR-V 235/55R18 A02) bis A10) (beim Typ RE5 nur zulässig A01)K01)K04) E46) bis EG-Genehmigungs-Nr.: e11*2001/116*0301*05; 245/50R18 beim Typ RE6 nur zulässig A01)K01)K04) bis EG-Genehmigungs-Nr.: e11*2001/116*0302*05) 245/55R18 A01)K01)K04)K14) RA-000707-K0-104-03~HO-5-114_3-64-ET38_55R8855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-K0-104 Anlage-Nr. : 3 Seite : 4/9 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RE5 e11*2001/116*0301*.. RE6 e11*2001/116*0302*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 118 Honda CR-V 225/55R18 A02) bis A10) (ab Modelljahr 2013; Typ A01)K01)K04)M00) E46a) RE5 nur zulässig ab EG- Genehmigungs-Nr. 225/60R18 e11*2001/116*0301*06; A01)K01)K04)M00) Typ RE6 nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. 235/50R18 e11*2001/116*0302*06) A01)K01)K04) 235/55R18 A01)K01)K04) 245/50R18 A01)K01)K04) 255/45R18 A01)K01)K04) 265/45R18 A01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RW e6*2007/46*0265*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 107 bis 142 Honda CR-V, CR-V Hybrid 235/60R18 A02) bis A10) A01)A93a)K01)K04) 245/55R18 A01)K01)K02) 255/55R18 A01)K01)K02) RA-000707-K0-104-03~HO-5-114_3-64-ET38_55R8855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-K0-104 Anlage-Nr. : 3 Seite : 5/9 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ZC e6*2007/46*0425*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 Honda e 215/35R18 A02) bis A10) A01)K01)T84) 225/35R18 A01)K01)K04) 255/30R18 A01)K01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/35R18 235/35R18 A01) bis A10) K01) K04) V00) 225/35R18 245/35R18 A01) bis A10) K01) K04) V00) Typ: BE1 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0099*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 92 bis 103 Honda FR-V 215/40R18 A01) bis A10) K03)K46) 225/35R18 K03)K04) 225/40R18 K03)K04)K15)K46) e6*2001/116*0099*06 1030/1000 5/114,3/64 Typ: BE3 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0100*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Honda FR-V 215/40R18 A01) bis A10) K03)K46) 225/35R18 K03)K04) 225/40R18 K03)K04)K15)K46) e6*2001/116*0100*01 980/970 5/114,3/64 RA-000707-K0-104-03~HO-5-114_3-64-ET38_55R8855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-K0-104 Anlage-Nr. : 3 Seite : 6/9 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ: BE5 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0104*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda FR-V 215/40R18 A01) bis A10) K03)K46) 225/35R18 K03)K04) 225/40R18 K03)K04)K15)K46) e6*2001/116*0104*04 1150/990(0) 5/114,3/64 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RA-000707-K0-104-03~HO-5-114_3-64-ET38_55R8855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-K0-104 Anlage-Nr. : 3 Seite : 7/9 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E46) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2012: - Typ RE5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*05 - Typ RE6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*05 - Typ RE7 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0322*03 E46a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013: - Typ RE5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*06 - Typ RE6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*06 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G4R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000707-K0-104-03~HO-5-114_3-64-ET38_55R8855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-K0-104 Anlage-Nr. : 3 Seite : 8/9 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 GAX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K46) An Achse 1 sind die oberen Befestigungspunkte (Kunststoffniete) des Innenkotflügels nach oben zu biegen und die Radhauskanten im Bereich vom Übergang vorderer Stoßfänger Radhaus bis 30° hinter Radmitte aufzuweiten. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. RA-000707-K0-104-03~HO-5-114_3-64-ET38_55R8855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-K0-104 Anlage-Nr. : 3 Seite : 9/9 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 3 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 55R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 02.09.2020 RA-000707-K0-104-03~HO-5-114_3-64-ET38_55R8855.docx