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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000707-N0-104
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     1/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    55R8855
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           55R8855.08
Radausführungskennz.:                                    55R8855.08
Radgröße:                                                 8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                          38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    82,00 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           0 Ø82 Ø64.1
geprüfte Radlast: *)                                        900 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2350 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   HONDA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              ZP50832     110 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              ZP50832     120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000707-N0-104
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     2/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
CU1                           e6*2001/116*0113*..
CU2                           e6*2001/116*0114*..
CU3                           e6*2001/116*0115*..
CW1                           e6*2001/116*0120*..
CW2                           e6*2001/116*0121*..
CW3                           e6*2001/116*0122*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 148     Honda Accord           215/45R18                          A01) bis A10)
                (Limousine, Kombi)     M00) N225)                         BF1) K01)

                                        225/40R18
                                        G4R) K04) N235)

                                        225/45R18
                                        K04) N235)

                                        235/40R18
                                        K04)

                                        235/45R18
                                        G7L) K04) K15)

                                        245/40R18
                                        K02) K15)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
FC                             e11*2007/46*3633*..
FK                             e6*2007/46*0256*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 134      Honda Civic 4dr         215/40R18                         A02) bis A10)
                (4-türig)               A93)                              BF1)

                                        215/45R18
                                        G8T) M00)

                                        225/40R18

                                        235/40R18
                                        A01) K03) K04)

                                        245/35R18
                                        A01) K01) K04)

                                        255/35R18
                                        A01) K01) K02)
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Nr. :                       RA-000707-N0-104
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     3/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
FC                             e11*2007/46*3633*..
FK                             e6*2007/46*0256*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 134      Honda Civic 5dr         215/40R18                         A01) bis A10)
                (5-türig)               N225)                             BF1) K04)

                                        215/40R18 M+S

                                        215/45R18
                                        GAX) M00) N225)

                                        215/45R18 M+S
                                        GAX) M00)

                                        225/40R18
                                        N235)

                                        225/40R18 M+S

                                        235/40R18
                                        K01)

                                        245/35R18
                                        K01)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FE                            e6*2018/858*00064*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
105             Honda Civic            215/45R18                          A02) bis A10)
                                       A93a) M00)                         BF2)

                                        225/40R18
                                        A01) A93a) K03) K04)

                                        235/40R18
                                        A01) K01) K02)

                                        245/35R18
                                        A01) K01) K02)

                                        245/40R18
                                        A01) K01) K02)

                                        255/35R18
                                        A01) K01) K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000707-N0-104
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     4/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5                             e11*2001/116*0301*..
RE6                             e11*2001/116*0302*..
RE7                             e11*2001/116*0322*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 122     Honda CR-V              235/55R18                         A01) bis A10)
                (beim Typ RE5 nur                                         BF1) E46) K01) K04)
                zulässig bis EG-        245/50R18
                Genehmigungs-Nr.:
                e11*2001/116*0301*05; 245/55R18
                beim Typ RE6 nur        K14)
                zulässig bis EG-
                Genehmigungs-Nr.:
                e11*2001/116*0302*05)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5                             e11*2001/116*0301*..
RE6                             e11*2001/116*0302*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 118      Honda CR-V              225/55R18                         A01) bis A10)
                (ab Modelljahr 2013;    M00)                              BF1) E46a) K01) K04)
                Typ RE5 nur zulässig
                ab EG-Genehmigungs- 225/60R18
                Nr.                     M00)
                e11*2001/116*0301*06;
                Typ RE6 nur zulässig    235/50R18
                ab EG-Genehmigungs-
                Nr.                     235/55R18
                e11*2001/116*0302*06)
                                        245/50R18

                                        255/45R18

                                        265/45R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
RW                            e6*2007/46*0265*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
107 bis 142     Honda CR-V, CR-V       235/60R18                          A01) bis A10)
                Hybrid                 A93a) K04)                         A11) BF2) K01)

                                        245/55R18
                                        K02)

                                        255/55R18
                                        K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000707-N0-104
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     5/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
ZC                            e6*2007/46*0425*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
60              Honda e                215/35R18                                A01) bis A10)
                                       T84)                                     BF1) K01)

                                       225/35R18
                                       K04)

                                       255/30R18
                                       K04)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne               hinten
                                        215/35R18           235/35R18           A01) bis A10)
                                        K01)                K04)                BF1) V00)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000707-N0-104
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     6/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50832
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50832
       Anzugsmoment: 120 Nm

E46)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2012:
       • Typ RE5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*05
       • Typ RE6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*05
       • Typ RE7 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0322*03

E46a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
      • Typ RE5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*06
      • Typ RE6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*06

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000707-N0-104
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     7/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


G4R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18,
     225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 235/45R18
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G8T)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

GAX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R18 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K14)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
       Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000707-N0-104
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     8/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
       Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
       ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
       Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 3 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
55R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 27.11.2023