Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-E0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 55R8855 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 55R8855.08 Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 7 Ø82 Ø67.1 geprüfte Radlast: 900 kg bei Reifenabrollumfang: 2350 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Hyundai Motor Company Seoul/Südkorea Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment CM, DM, EL, ELH, FD, FDH, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50846 110 Nm FDHG, FS, GDH, GDH-HME, M12x1,5 GK, JC, JC-HME, JM, JMG, LM, NF, TG, TL, TLE, TLE-HME, VF, XG RA-000707-E0-104-05b~HY-5-114_3-67-ET38_55R8855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-E0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ: GK ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0186*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 123 Hyundai Coupe 225/35R18 A01) bis A10) K39)K40) 225/40R18 K03)K13) e11*98/14*0186*07 1015/880 5/114,3/67 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): TG e4*2001/116*0099*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 191 Hyundai Grandeur 235/45R18 A02) bis A10) 245/45R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FD e11*2001/116*0313*.. FDH e11*2001/116*0343*.. FDH e11*2007/46*0225*.. FDHG e11*2001/116*0361*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 105 Hyundai i30, i30CW 225/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A01) K01)K04) K21) K45) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GDH e11*2007/46*0337*.. GDH e11*2007/46*0338*.. GDH-HME e13*2007/46*1604*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 100 Hyundai i30, i30CW 215/40R18 A02) bis A10) (3-türer, 5-türer, Kombi) A01) K01)K02) K25) K28) K58) RA-000707-E0-104-05b~HY-5-114_3-67-ET38_55R8855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-E0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): VF e4*2007/46*0263*.. VF e4*2007/46*0264*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 130 Hyundai I40 215/45R18 A02) bis A10) (Kombi) M00) 225/45R18 A01) K01)K02) K13) K22) K25) 245/40R18 A01) K01)K02) K13) K22) K25) K28) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K01)K13) K22) K25) K02)K28) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JC e4*2007/46*0207*.. JC e4*2007/46*0223*.. JC-HME e13*2007/46*1605*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 57 bis 94 Hyundai IX20 215/40R18 A02) bis A10) A01) K01)K02) K54) K55) 225/35R18 A01) K01)K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): EL e11*2007/46*0104*.. ELH e11*2007/46*0192*.. LM e11*2007/46*0128*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 135 Hyundai IX35 225/55R18 A02) bis A10) A01) K01)K02) K52) M00) 235/50R18 A01) K01)K02) 245/45R18 A01) K01)K02) 255/45R18 A01) K01)K02) RA-000707-E0-104-05b~HY-5-114_3-67-ET38_55R8855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-E0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CM e11*2001/116*0270*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 145 Hyundai Santa Fe 235/60R18 A02) bis A10) 245/55R18 A01) K04) 255/55R18 A01) K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DM e11*2007/46*0633*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 199 Hyundai Santa Fe 235/60R18 A02) bis A10) A01) K01)K02) 245/55R18 A01) K01)K02) 255/55R18 A01) K01)K02) 275/50R18 A01) K01)K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NF e11*2001/116*0241*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 184 Hyundai Sonata 215/45R18 A02) bis A10) A01) K03)K15) K21) M00) 225/45R18 A01) K01)K15) K21) 235/40R18 A01) K01)K04) K15) K21) 235/45R18 A01) K01)K04) K15) K21) RA-000707-E0-104-05b~HY-5-114_3-67-ET38_55R8855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-E0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JM e4*2001/116*0087*.. JMG e11*2001/116*0355*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 129 Hyundai Tucson 235/45R18 A02) bis A10) A01) K01)K04) 235/50R18 A01) K01)K04) 245/45R18 A01) K01)K04) 255/45R18 A01) K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): TL e11*2007/46*2711*.. TLE e11*2007/46*2724*.. TLE-HME e13*2007/46*1612*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 136 Hyundai Tucson 235/50R18 A02) bis A10) A01) K01)K02) B31) 255/45R18 A01) K01)K02) 265/45R18 A01) K01)K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FS e11*2007/46*0194*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 97 bis 137 Hyundai Veloster 215/35R18 A02) bis A10) A01) K01)K04) K28) RA-000707-E0-104-05b~HY-5-114_3-67-ET38_55R8855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-E0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ: XG ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0109*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 123 bis 145 Hyundai XG250, 225/40R18 A01) bis A10) Hyundai XG300, K15)K28)K41) Hyundai XG350 (ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*98/14*0109*05) e11*98/14*0109*06E 1230/1095 5/114,3/67 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RA-000707-E0-104-05b~HY-5-114_3-67-ET38_55R8855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-E0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. B31) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1: belüftete Bremsscheibe Ø305x25 mm - Achse 2: unbelüftete Bremsscheibe Ø302x10,5 mm K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. RA-000707-E0-104-05b~HY-5-114_3-67-ET38_55R8855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-E0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K39) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte umzulegen, - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante - Blech und Kunststoff - bis zur Befestigungsschraube zu kürzen. K40) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz auszuschneiden. K41) An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich: - der im Bereich des hinteren Stoßfängers hinter dem Kunststoffinnenkotflügel ins Radhaus stehende Blechsteg ist über die gesamte Länge nach außen und hinten umzulegen; das Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich auszuschneiden - das ins Radhaus stehende Ende der Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers ist nach oben zu formen, - der obere Teil des vorderen Kunststoffinnenkotflügels ist bis oberhalb des mittleren Befestigungspunktes zu kürzen, - das innere Radhausblech oberhalb des mittleren Befestigungspunktes (vom vorderen Kunststoffinnenkotflügel) ist an das äußere Karosserieblech einzuformen. (Vorsicht: Türsicken). K45) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. K52) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10mm zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz auszu- schneiden, - die Radhausausschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. RA-000707-E0-104-05b~HY-5-114_3-67-ET38_55R8855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-E0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 K54) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante – auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen. K55) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich. - die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen, - die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50 mm nach unten um 5 mm zu kürzen, - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm aufzuweiten. K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich 20 Grad hinter Radmitte ist zu entfernen, - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45 Grad hinter der Radmitte umzulegen, - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 5b mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 55R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 24.08.2016 RA-000707-E0-104-05b~HY-5-114_3-67-ET38_55R8855.docx