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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-D0-104
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    1/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    55R8855
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           55R8855.08
Radgröße:                                                 8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                          38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                           900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2350 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Hyundai Motor Company Seoul/Südkorea

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
CM, DM, EL, ELH, FD, FDH,     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                  ZP50846 110 Nm
FDHG, FS, GDH, GDH-HME,       M12x1,5
GK, JC, JC-HME, JM, JMG, LM,
NF, TG, TL, TLE, TLE-HME, VF,
XG




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-D0-104
Anlage-Nr. :               5b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ:                         GK
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 123   Hyundai Coupe            225/35R18                                   A01) bis A10)
                                                                                   K39)K40)
                                                225/40R18
                                                K03)K13)
e11*98/14*0186*07   1015/880                                                       5/114,3/67



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
TG                                 e4*2001/116*0099*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 191         Hyundai Grandeur        235/45R18                              A02) bis A10)

                                                245/45R18




Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
FD                                   e11*2001/116*0313*..
FDH                                  e11*2001/116*0343*..
FDH                                  e11*2007/46*0225*..
FDHG                                 e11*2001/116*0361*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105          Hyundai i30, i30CW        225/40R18                            A02) bis A10)
                    (Limousine, Kombi)        A01) K01)K04) K21) K45)



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
GDH                                     e11*2007/46*0337*..
GDH                                     e11*2007/46*0338*..
GDH-HME                                 e13*2007/46*1604*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100          Hyundai i30, i30CW           215/40R18                         A02) bis A10)
                    (3-türer, 5-türer, Kombi)    A01) K01)K02) K25) K28) K58)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-D0-104
Anlage-Nr. :               5b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
VF                             e4*2007/46*0263*..
VF                             e4*2007/46*0264*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 130      Hyundai I40             215/45R18                                A02) bis A10)
                (Kombi)                 M00)

                                         225/45R18
                                         A01) K01)K02) K13) K22) K25)

                                         245/40R18
                                         A01) K01)K02) K13) K22) K25) K28)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                         K01)K13) K22) K25) K02)K28)             V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JC                             e4*2007/46*0207*..
JC                             e4*2007/46*0223*..
JC-HME                         e13*2007/46*1605*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
57 bis 94       Hyundai IX20            215/40R18                                A02) bis A10)
                                        A01) K01)K02) K54) K55)

                                         225/35R18
                                         A01) K01)K02)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
EL                             e11*2007/46*0104*..
ELH                            e11*2007/46*0192*..
LM                             e11*2007/46*0128*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135      Hyundai IX35            225/55R18                                A02) bis A10)
                                        A01) K01)K02) K52) M00)

                                         235/50R18
                                         A01) K01)K02)

                                         245/45R18
                                         A01) K01)K02)

                                         255/45R18
                                         A01) K01)K02)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48933
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Anlage-Nr. :               5b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CM                              e11*2001/116*0270*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 145     Hyundai Santa Fe         235/60R18                         A02) bis A10)

                                          245/55R18
                                          A01) K04)

                                          255/55R18
                                          A01) K01)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DM                              e11*2007/46*0633*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 199     Hyundai Santa Fe         235/60R18                         A02) bis A10)
                                         A01) K01)K02)

                                          245/55R18
                                          A01) K01)K02)

                                          255/55R18
                                          A01) K01)K02)

                                          275/50R18
                                          A01) K01)K02)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NF                             e11*2001/116*0241*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 184     Hyundai Sonata          215/45R18                          A02) bis A10)
                                        A01) K03)K15) K21) M00)

                                          225/45R18
                                          A01) K01)K15) K21)

                                          235/40R18
                                          A01) K01)K04) K15) K21)

                                          235/45R18
                                          A01) K01)K04) K15) K21)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48933
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JM                             e4*2001/116*0087*..
JMG                            e11*2001/116*0355*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129      Hyundai Tucson          235/45R18                           A02) bis A10)
                                        A01) K01)K04)

                                          235/50R18
                                          A01) K01)K04)

                                          245/45R18
                                          A01) K01)K04)

                                          255/45R18
                                          A01) K01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TL                             e11*2007/46*2711*..
TLE                            e11*2007/46*2724*..
TLE-HME                        e13*2007/46*1612*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 136      Hyundai Tucson          235/50R18                           A02) bis A10)
                                        A01) K01)K02)                       B31)

                                          255/45R18
                                          A01) K01)K02)

                                          265/45R18
                                          A01) K01)K02)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FS                               e11*2007/46*0194*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
97 bis 137      Hyundai Veloster          215/35R18                         A02) bis A10)
                                          A01) K01)K04) K28)




RA-000707-D0-104-05b~HY-5-114_3-67-ET38_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-D0-104
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    6/9                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ:                          XG
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 123 bis 145   Hyundai XG250,           225/40R18                             A01) bis A10)
               Hyundai XG300,                                                 K15)K28)K41)
               Hyundai XG350
              (ab EG-Genehmigungs-Nr.
              e11*98/14*0109*05)
e11*98/14*0109*06E   1230/1095                                                5/114,3/67



Auflagen und Hinweise
A01)          Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
              Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
              sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
              auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
              Muster bescheinigen zu lassen.

A02)          Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
              den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
              Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
              ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
              Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)          Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
              verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
              der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
              Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
              Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)          Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
              keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
              gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
              so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
              beurteilen.

A05)          Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
              müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
              und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)          Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
              Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
              angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
              verwenden.

A07)          Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
              vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-D0-104
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    7/9                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


A08)       Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
           nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
           Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
           mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
           Befestigungsteile verwendet werden.

A09)       Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
           es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
           Gutachten erlaubt wird.

A10)       Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

B31)       Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
       -    Achse 1: belüftete Bremsscheibe Ø305x25 mm
       -    Achse 2: unbelüftete Bremsscheibe Ø302x10,5 mm

K01)       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
           Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
           vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
           Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
           maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
           Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
           oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
           hinter der Radmitte herzustellen.
           Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
           maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
           Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
           Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
           bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
           Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
           maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
           Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
           oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
           hinter der Radmitte herzustellen.
           Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
           maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
           Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
           Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
           entsprechend zu kürzen.

K15)       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
           Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-D0-104
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    8/9                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


K21)       An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
           Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
           zu biegen.

K22)       An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
           klemmen bzw. auszuschneiden.

K25)       An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
           um 10 mm aufzuweiten.

K28)       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K39)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
         der Radmitte umzulegen,
       - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante -
         Blech und Kunststoff - bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.

K40)       An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
           umgelegten Radhauskante zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche
           Kunststoffspritzschutz auszuschneiden.

K41)       An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen
           erforderlich:
       -    der im Bereich des hinteren Stoßfängers hinter dem Kunststoffinnenkotflügel ins
            Radhaus stehende Blechsteg ist über die gesamte Länge nach außen und hinten
            umzulegen; das Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich auszuschneiden
       -    das ins Radhaus stehende Ende der Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers ist
            nach oben zu formen,
       -    der obere Teil des vorderen Kunststoffinnenkotflügels ist bis oberhalb des mittleren
            Befestigungspunktes zu kürzen,
       -    das innere Radhausblech oberhalb des mittleren Befestigungspunktes (vom vorderen
            Kunststoffinnenkotflügel) ist an das äußere Karosserieblech einzuformen. (Vorsicht:
            Türsicken).

K45)       An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
           auszuschneiden.

K52)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante um
         10mm zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz auszu-
         schneiden,
       - die Radhausausschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der
         Radmitte umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
         kürzen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
         auszuschneiden.



RA-000707-D0-104-05b~HY-5-114_3-67-ET38_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-D0-104
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    9/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


K54)    An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur
        Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante
        – auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen.

K55)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende
        Maßnahmen erforderlich.
       - die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der
         Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen,
       - die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50
         mm nach unten um 5 mm zu kürzen,
       - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm
         aufzuweiten.

K58)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
        gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich 20 Grad hinter Radmitte ist zu
         entfernen,
       - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis
         45 Grad hinter der Radmitte umzulegen,
       - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

M00)    Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
        Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
        Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
        Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 5b mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 55R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 24.08.2016




RA-000707-D0-104-05b~HY-5-114_3-67-ET38_55R8855.docx