Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 48933
Nr. : RA-000707-J0-104
Anlage-Nr. : 4a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 55R8855
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 55R8855.08
Radgröße: 8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 8 Ø82 Ø66.1
geprüfte Radlast: 900 kg
bei Reifenabrollumfang: 2350 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Nissan
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
A33, C13, F15, F15-LPG, F15M, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50853 110 Nm
J10, P12, T30, T31, V10, Z50, M12x1,25
Z51, ZE0, ZE1
V37, T32, Y51, Y51H Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP508053 120 Nm
M12x1,25
RA-000707-J0-104-04a~NI-5-114_3-66-ET38_55R8855
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Nr. : RA-000707-J0-104
Anlage-Nr. : 4a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Y51 e13*2007/46*1105*..
Y51H e13*2007/46*1148*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 235 Nissan Infiniti M, Infiniti M 245/50R18 A02) bis A10)
Hybrid, Infiniti Q70 A94) EF0)
255/45R18
A94)
265/45R18
A94)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
V37 e13*2007/46*1378*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 225 Nissan Infiniti Q50, Infiniti 235/45R18 A02) bis A10)
Q50 Hybrid
(2WD + 4WD)
Typ: V10
ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0035*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
78 bis 100 Nissan Almera Tino 225/40R18 A01) bis A10)
K03)K04)K15)
e9*98/14*0035*09 1085/960 5/114,3/66
RA-000707-J0-104-04a~NI-5-114_3-66-ET38_55R8855
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Anlage-Nr. : 4a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F15 e11*2007/46*0132*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 157 Nissan Juke 215/45R18 A02) bis A10)
(Allrad) A01)K03)M00)
225/45R18
A01)K01)K04)
235/40R18
A01)K01)K04)
235/45R18
A01)K01)K04)
245/40R18
A01)K01)K04)
255/40R18
A01)K01)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
K01) K04) V00)
RA-000707-J0-104-04a~NI-5-114_3-66-ET38_55R8855
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Nr. : RA-000707-J0-104
Anlage-Nr. : 4a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F15 e11*2007/46*0132*..
F15 e3*2007/46*0162*..
F15-LPG e3*2007/46*0225*..
F15M e3*2007/46*0257*..
F15 e5*2007/46*1031*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 bis 160 Nissan Juke, Nissan Juke 215/45R18 A02) bis A10)
Bifuel A01)K03)M00) E19)
(Frontantrieb)
225/45R18
A01)K01)K04)
235/40R18
A01)K01)K04)
235/45R18
A01)K01)K04)K74)
245/40R18
A01)K01)K04)K74)
255/40R18
A01)K01)K04)K74)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01) K04)K74) E19)V00)
225/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
K01) K04)K74) E19)V00)
RA-000707-J0-104-04a~NI-5-114_3-66-ET38_55R8855
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Nr. : RA-000707-J0-104
Anlage-Nr. : 4a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ZE0 e11*2007/46*0230*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 Nissan Leaf 215/40R18 A02) bis A10)
A93a)
215/45R18
M00)
225/35R18
A01)A93)G01)K01)K04)
225/40R18
A01)K01)K04)
235/35R18
A01)A93a)G01)K01)K04)
235/40R18
A01)K01)K04)
245/35R18
A01)K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ZE1 e9*2007/46*6537*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 Nissan Leaf 215/40R18 A02) bis A10)
(mit Batterie 40kWh,
62kWh) 225/35R18
A01)A93)G01)K01)T87)
Typ: A33
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0136*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 147 Nissan Maxima QX 225/40R18 A01) bis A10)
K15)L03)
235/40R18
K21)
e1*98/14*0136*04E 1090/1085 5/114,3/66
RA-000707-J0-104-04a~NI-5-114_3-66-ET38_55R8855
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Nr. : RA-000707-J0-104
Anlage-Nr. : 4a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z50 e1*2001/116*0298*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
172 Nissan Murano 225/60R18 A02) bis A10)
A01)K01)K04)M00)
235/60R18
A01)K01)K04)
245/55R18
A01)K01)K02)
245/60R18
A01)K01)K02)
255/55R18
A01)K01)K02)
265/55R18
A01)K01)K02)
275/50R18
A01)K01)K02)
285/50R18
A01)K01)K02)
RA-000707-J0-104-04a~NI-5-114_3-66-ET38_55R8855
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Nr. : RA-000707-J0-104
Anlage-Nr. : 4a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z51 e1*2001/116*0478*..
Z51 e3*2007/46*0073*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 188 Nissan Murano 235/65R18 A02) bis A10)
A01)K01)K04)
245/60R18
A01)K01)K04)
255/60R18
A01)K01)K02)
265/55R18
A01)K01)K02)
285/50R18
A01)K01)K02)
285/55R18
A01)K01)K02)
Typ: P12
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0183*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 103 Nissan Primera 225/40R18 A02) bis A10)
(4-türer, 5-türer, Kombi)
235/40R18
A01)K03)K04)K40)
e11*98/14*0183*06 1110/1060 5/114,3/66
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
C13 e9*2007/46*3086*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140 Nissan Pulsar 215/40R18 A02) bis A10)
A01)K01)
235/35R18
A01)K01)K04)
RA-000707-J0-104-04a~NI-5-114_3-66-ET38_55R8855
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 48933
Nr. : RA-000707-J0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 8 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
J10 e11*2001/116*0295*..
J10 e3*2007/46*0067*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
76 bis 110 Nissan Qashqai, Qashqai+2 245/45R18 A02) bis A10)
A01)K03)K04)
Typ: T30
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0166*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 121 Nissan X-Trail 235/50R18 A01) bis A10)
K12) K03)L03)
245/45R18
e1*98/14*0166*09 1110/1165 5/114,3/66
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T31 e1*2001/116*0432*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 bis 127 Nissan X-Trail 235/50R18 A02) bis A10)
(bis EG-Genehmigungs-Nr.: A01)K03)K04)
e1*2001/116*0432*05)
245/45R18
A01)K04)
255/45R18
A01)K03)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T31 e1*2001/116*0432*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 127 Nissan X-Trail 225/55R18 A02) bis A10)
(ab EG-Genehmigungs-Nr.: A01)K04)M00)
e1*2001/116*0432*06)
235/50R18
A01)K03)K04)
255/45R18
A01)K03)K04)
RA-000707-J0-104-04a~NI-5-114_3-66-ET38_55R8855
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 48933
Nr. : RA-000707-J0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 9 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T32 e13*2007/46*1456*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 130 Nissan X-Trail 225/55R18 A02) bis A10)
(Serie 225/65R17 ww. A01)A93)K01)K04)M00) EF0)
225/55R19)
225/60R18
A01)K01)K04)M00)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
RA-000707-J0-104-04a~NI-5-114_3-66-ET38_55R8855
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 48933
Nr. : RA-000707-J0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 10 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000707-J0-104-04a~NI-5-114_3-66-ET38_55R8855
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 48933
Nr. : RA-000707-J0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 11 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
biegen.
K40) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
vor der Radmitte aufzuweiten,
- die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten
Radhauskante zu kürzen,
- die Ausbuchtung des Kunststoffspritzschutzes im Bereich der Befestigungslasche des
Stoßfängers ist auszuschneiden.
K74) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm vor der
Radmitte um 10 mm aufzuweiten,
- die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich
entsprechend zu kürzen.
L03) Durch Verdrehen der Anschlagschraube ist der Lenkeinschlag zu begrenzen. Die
Wirksamkeit der Maßnahme ist durch Kurvenfahrten - vorwärts und rückwärts -zu
überprüfen.
RA-000707-J0-104-04a~NI-5-114_3-66-ET38_55R8855
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 48933
Nr. : RA-000707-J0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 12 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 4a mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 55R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 19.11.2019
RA-000707-J0-104-04a~NI-5-114_3-66-ET38_55R8855