Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. : 5c
Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 55R8855
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 55R8855.08
Radgröße: 8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast: 1050 kg
bei Reifenabrollumfang: 2350 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Kia Motors Corporation Seoul / Korea
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
AM, AMG, ED, EDG, EDI, FG, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50846 120 Nm
GE, JE, JES, JESG, JD, LD, SL, M12x1,5
SLS, TF, YN, YNS, XM, XMG
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Nr. : RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. : 5c
Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ: JE
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0089*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129 Kia Sportage 235/45R18 A01) bis A10)
(FZ ohne Kotflügelver - K03)K04)
breiterungen Fz.-Breite
1800 mm) 245/45R18
K01)K02)
83 bis 129 Kia Sportage 235/45R18 A01) bis A10)
(FZ mit Kotflügelver - K03)K04)
breiterungen Fz.-Breite 245/45R18
1840 mm)
e4*2001/116*0089*11 1220/1200 5/114.3/67
Typ: JES
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0120*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 129 Kia Sportage 235/45R18 A01) bis A10)
(FZ ohne K03)K04)
Kotflügelverbreiterungen
Fz.-Breite 1800 mm) 245/45R18
K01)K02)
100 bis 129 Kia Sportage 235/45R18 A01) bis A10)
(FZ mit K03)K04)
Kotflügelverbreiterungen 245/45R18
Fz.-Breite 1840 mm)
e4*2001/116*0120*08 1220/1200 5/114.3/67
Typ: JESG
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0346*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 Kia Sportage LPG 235/45R18 A01) bis A10)
(FZ ohne Kotflügelver - K03)K04)
Breiterungen, Fz.-Breite
1800 mm) 245/45R18
K01)K02)
104 Kia Sportage LPG 235/45R18 A01) bis A10)
(FZ mit Kotflügelver - K03)K04)
Breiterungen, Fz.-Breite 245/45R18
1840 mm)
e11*2001/116*0346*02 1170/1200 5/114.3/67
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Nr. : RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. : 5c
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ: GE
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0100*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 142 Magentis, ww. MG, 215/45R18 A02) bis A10)
ww. Optima M00)
225/40R18
A01)K03)
e4*2001/116*0100*13 1135/1040(0) 5/114.3/67
Typ: FG
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0114*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 106 Kia Carens, 225/45R18 A01) bis A10)
Kia UN K01)K04)
e4*2001/116*0114*10 1220 / 1180 (-) 5/114.3/67
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ED e4*2001/116*0121*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105 Kia Pro Ceed 215/40R18 A02) bis A10)
(3-türer) A01)K01)K04)K21)K33)K48)
225/40R18
A01)K01)K04)K21)K33)K48)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ED e4*2001/116*0121*..
ED e4*2007/46*0132*..
EDG e11*2001/116*0339*..
EDI e13*2007/46*1091*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105 Kia Ceed, Ceed SW 215/40R18 A02) bis A10)
(5-türer, Kombi) A01)K01)K04)K21)K33)
225/40R18
A01)K01)K04)K21)K33)
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Nr. : RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. : 5c
Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XM e11*2001/116*0358*..
XM e11*2007/46*0141*..
XMG e13*2007/46*1098*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 145 Kia Sorento 235/55R18 A02) bis A10)
A93)
235/60R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SL e11*2007/46*0166*..
SLS e11*2007/46*0136*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135 Kia Sportage 225/55R18 A02) bis A10)
A01)K01)M00)
235/50R18
A01)K01)K04)K58)
235/55R18
A01)K01)K04)K58)
245/50R18
A01)K01)K04)K58)
265/45R18
A01)K01)K04)K58)
275/45R18
A01)K01)K02)K58)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AM e4*2001/116*0139*..
AM e4*2007/46*0133*..
AMG e11*2001/116*0363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 103 Kia Soul 225/40R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten A01)K01)K04)K28)K51)
Serienreifen in 15 Zoll oder
16 Zoll)
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Nr. : RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. : 5c
Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
LD e4*2001/116*0075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
138 bis 196 Kia Opirus 235/45R18 A02) bis A10)
A01)K01)K38)
245/45R18
A01)K01)K04)K33)K38)K40)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
YN e4*2007/46*0130*..
YN e4*2007/46*0131*..
YNS e4*2007/46*0261*..
YNS e4*2007/46*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 94 Kia Venga 215/40R18 A02) bis A10)
A01)K01)K02)K55)K56)
225/35R18
A01)K01)K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TF e4*2007/46*0255*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 121 Kia Optima 215/45R18 A02) bis A10)
A01)K03)K04)M00)
225/45R18
A01)K01)K04)
245/40R18
A01)K01)K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K03)M00) K02) V00)
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01) K02) V00)
225/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
K01) K02) V00)
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Nr. : RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. : 5c
Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JD e4*2007/46*0496*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99 Kia Ceed 225/35R18 A02) bis A10)
(Modell 2012, 5türig) A01)K01)K02)K62) B25)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
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Anlage-Nr. : 5c
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B25) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit mechanischer Parkbremse an Achse 2.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
biegen.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K33) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden.
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Anlage-Nr. : 5c
Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
K38) Das Hitzeschutzblech des Auspuffendtopfes ist im Bereich der Reifeninnenflanke eng an
den Auspufftopf anzulegen.
K40) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhauskante ist im Bereich von der Radmitte bis 200 mm hinter Radmitte um-
und anzulegen und in diesem Bereich um ca. 5 mm aufzuweiten
K48) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers auf einer Länge von 250
mm (von der Oberkante gemessen) zu kürzen.
K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende
Maßnahmen erforderlich.
- die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante
zu klemmen oder auszuschneiden.
K55) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur
Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante –
auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen.
K56) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
Maßnahmen erforderlich.
- die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der
Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen,
- die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50
mm nach unten um 5 mm zu kürzen,
- die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm
aufzuweiten.
K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 50 mm unterhalb der
Stoßfängeroberkante bis 150 mm über dem Schweller auf eine Restbreite von 10mm
zu kürzen,
- die unter der Kunststoffverbreiterung liegende Blechradhauskante und die
Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers sind entsprechend der gekürzten
Kunststoffverbreiterung zu kürzen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist eng an die gekürzte Radhauskante anzulegen.
K62) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich 30 Grad hinter der Radmitte, ist zu
entfernen,
- die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45 Grad vor und hinter der
Radmitte umzulegen,
- der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
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Nr. : RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. : 5c
Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 5c mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 55R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 19.09.2012
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