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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                2b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       55R8855
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Radausführung:                                              55R8855.08
Radgröße:                                                    8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                             38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        114,3 mm
Lochzahl:                                                         5
Mittenlochdurchmesser:                                        82,0 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              4 Ø82 Ø60.1
geprüfte Radlast:                                             1050 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2350 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : TOYOTA (J) bzw. TOYOTA EUROPE (B) bzw. LEXUS

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
AL1(a), AR2, AR2N, E15J(a),    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                   ZP50880 110 Nm
E15UT(a), E15UT(a)MS1,         M12x1,5
E15UTN(a), F3, L10(a),
HAL1(a), HE15U(a), HS19(a),
HL10(a), R1, S19(a), T25, T27,
UXE2(a), V3, XA3(a), XE2(a),
Z4


Typ:                         F3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0079*.. , e6*2001/116*0079*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 207          Lexus LS430              245/45R18                              A02) bis A10)

e6*2001/116*0079*04E   1095/1280                                              5/114,3/60




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                2b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


Typ:                         V3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0085*.., e6*2001/116*0085*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 112 bis 137  Toyota Camry             225/45R18                         A01) bis A10)
                                                                         K15)K18)K21)K26)

e6*2001/116*0085*04     1200/1200                                        5/114,3/60



Typ:                         Z4
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0084*.. , e6*2001/116*0084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 210          Lexus SC430              245/40R18                         A02) bis A10)


e6*2001/116*0084*09     1120/1140                                        5/114,3/60



Typ:                         T25
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 130  Toyota Avensis           215/40R18                         A02) bis A10)
              (bis EG-Benehmigungs-Nr.
              e11*2001/116*0196*04)    225/40R18
                                       A01)K50)K63)K64)K65)K66)
e11*2001/116*0196*05E   1070/1035(0)                                     5/100/541



Typ:                         S19(a)
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 183          Lexus GS300             235/40R18                          A02) bis A10)

                                         245/40R18

 208                    Lexus GS430      245/40R18                       A02) bis A10)

 255                    Lexus GS460      245/40R18                       A02) bis A10)

e6*2001/116*0103*05     1100/1200(0)                                     5/114.3/60



Typ:                         HS19(a)
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0106*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 218          Lexus GS450h            245/40R18                          A02) bis A10)

e6*2001/116*0106*07     1120/1300(0)                                     5/114.3/60




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                2b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                                      e11*2001/116*0222*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 130             Toyota Corolla Verso      215/40R18                         A02) bis A10)
                                                 A01)K68)

                                                 225/40R18
                                                 A01)K68)

                                                 245/35R18
                                                 A01)K03)K04)K68)



Typ:                         UXE2(a)
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0260*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 311          Lexus IS F              225/40R18                                    A02) bis A10)


e11*2001/116*0260*04   1115/1115(0)                                                5/114.3/60



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A)                                 e11*2001/116*0206*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 153            Lexus IS                 215/40R18                          A02) bis A10)
                       (Stufenheck, Cabrio)     G7D)N225)

                                                 225/40R18
                                                 N235)

                                                 245/35R18
                                                 A01)G7D)K03)N255)

                                                 255/35R18
                                                 A01)K01)K73)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
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Anlage-Nr. :                2b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T27                             e11*2001/116*0331*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 130      Toyota Avensis           215/45R18                           A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       M00)

                                           225/40R18
                                           G5V)

                                           225/45R18

                                           235/40R18
                                           A01)K03)

                                           235/45R18
                                           A01)K03)

                                           245/40R18
                                           A01)K01)K04)

                                           255/35R18
                                           A01)G5V)K01)K04)

                                           255/40R18
                                           A01)K01)K04)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                           e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4                225/60R18                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) A01)G8X)K01)M00)N235)

                                           235/55R18
                                           A01)K01)K04)

                                           245/50R18
                                           A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
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Anlage-Nr. :                2b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                            e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4                225/60R18                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) G8X)M00)N235)

                                           235/55R18

                                           245/50R18




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
E15J(a)                        e11*2001/116*0299*..
E15UT(a)                       e11*2001/116*0305*..
E15UT(a)MS1                    e11*2007/46*0167*..
E15UTN(a)                      e11*2007/46*0019*..
HE15U(a)                       e11*2007/46*0018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130      Toyota Auris            215/40R18                            A02) bis A10)

                                           225/35R18
                                           A01)K01)K04)T87)

                                           225/40R18
                                           A01)G7F)K01)K04)K78)

                                           235/35R18
                                           A01)K01)K04)K78)

                                           255/30R18
                                           A01)K01)K04)K78)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     6 / 12                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AR2                            e11*2001/116*0350*..
AR2N                           e11*2007/46*0117*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 130      Toyota Verso            215/45R18                         A02) bis A10)
                                        M00)

                                         225/40R18
                                         G5W)

                                         225/45R18
                                         G0Z)

                                         235/40R18

                                         235/45R18
                                         A01)G0Z)K83)

                                         245/40R18

                                         255/35R18
                                         A01)G5W)K01)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AL1(a)                         e6*2001/116*0117*..
HAL1(a)                        e6*2001/116*0118*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
183 bis 204     Lexus RX350, RX450H     235/60R18                         A02) bis A10)
                                        A93)                              EF0)

                                         245/55R18




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     7 / 12                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
HL10(a)                        e6*2007/46*0035*..
L10(a)                         e6*2007/46*0034*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 215     Lexus GS                225/45R18                                A02) bis A10)
                                        N235)                                    EF0)

                                         225/45R18 M+S

                                         235/40R18

                                         235/40R18 M+S

                                         235/45R18
                                         A01)G3U)K87)

                                         235/45R18 M+S
                                         A01)G3U)K87)

                                         245/40R18

                                         255/40R18
                                         A01)K03)K87)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/45R18            245/40R18          A02) bis A10)
                                         N235)                                   EF0)V00)

                                         225/45R18 M+S        245/40R18 M+S      A02) bis A10)
                                                                                 EF0)V00)

                                         225/45R18            255/40R18          A02) bis A10)
                                         N235)                                   EF0)V00)

                                         225/45R18 M+S        255/40R18 M+S      A02) bis A10)
                                                                                 EF0)V00)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     8 / 12                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                2b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


G0Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G3U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R18 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G5V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G5W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 ausgerüstet
    oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
    COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R16,
     245/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G7F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/55R16, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G8X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/65R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000707-A0-104-02b~TO-5-114_3-60-ET38_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                2b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K50) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von ca. 200 mm oberhalb Schweller bis
     zum hinteren Stoßfänger umzulegen.

K63) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante auf eine Restbreite von 10 mm,
     von Oberkante bis 150 mm nach unten zu kürzen.

K64) An Achse 2 sind die Radhäuser im Übergangsbereich Stoßfänger zum Radhaus
     aufzuweiten.

K65) An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel im
     Bereich von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben
     auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft
     werden.

K66) An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoff-Innenkotflügels im Bereich der
     Stoßfängeroberkante nach innen warm einzuformen oder auszuschneiden.




RA-000707-A0-104-02b~TO-5-114_3-60-ET38_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     11 / 12                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


K68) An Achse 2 sind zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die vordere Radhauskante ist im Bereich von 150 bis 400 mm oberhalb
        Schwellerkante umzulegen,
     - im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ist der Spreiznietbefestigungspunkt
        komplett vom Halter zu entfernen,
     - der Stoßfänger ist in der Führungsnut zu verkleben,
     - die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist auf Restbreite von ca. 3
        mm zu kürzen,
     - die Radhauskante ist im Übergangsbereich nach außen zu formen.

K73) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im hinteren äußeren Reifenschwenkbereich
     (siehe Foto) nach innen warm einzuformen oder zu befestigen. Die ins Radhaus ragende
     Kante des Schwellers ist ab Befestigung nach innen zu kürzen.




K78) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
     notwendig:
     - die Radhausausschnittkanten ist von Stoßfängeroberkante bis 180 mm vor dem
        Schweller komplett umzulegen,
     - die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist der umgelegten
        Radhausausschnittkanten anzupassen,
     - die Filzinnenverkleidung ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen, oder eng
        an das Innere Radhaus anzulegen.

K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich.
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu
         klemmen und zusätzlich im Bereich hinter der Radmitte warm einzuformen,
     - der dort befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen.


K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante inklusive Befestigungslaschen ist im Bereich 30° vor und
         hinter Radmitte komplett umzulegen,
     - die Kunststoffnieten an den Befestigungslaschen sind zu entfernen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

RA-000707-A0-104-02b~TO-5-114_3-60-ET38_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     12 / 12                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 2b mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 55R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 19.09.2012




RA-000707-A0-104-02b~TO-5-114_3-60-ET38_55R8855.docx