Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000707-A0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 1 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 55R8855 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 55R8855.08 Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 4 Ø82 Ø60.1 geprüfte Radlast: 1050 kg bei Reifenabrollumfang: 2350 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : TOYOTA (J) bzw. TOYOTA EUROPE (B) bzw. LEXUS Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment AL1(a), AR2, AR2N, E15J(a), Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50880 110 Nm E15UT(a), E15UT(a)MS1, M12x1,5 E15UTN(a), F3, L10(a), HAL1(a), HE15U(a), HS19(a), HL10(a), R1, S19(a), T25, T27, UXE2(a), V3, XA3(a), XE2(a), Z4 Typ: F3 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0079*.. , e6*2001/116*0079*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 207 Lexus LS430 245/45R18 A02) bis A10) e6*2001/116*0079*04E 1095/1280 5/114,3/60 RA-000707-A0-104-02b~TO-5-114_3-60-ET38_55R8855.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000707-A0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 2 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ: V3 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0085*.., e6*2001/116*0085*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 112 bis 137 Toyota Camry 225/45R18 A01) bis A10) K15)K18)K21)K26) e6*2001/116*0085*04 1200/1200 5/114,3/60 Typ: Z4 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0084*.. , e6*2001/116*0084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 210 Lexus SC430 245/40R18 A02) bis A10) e6*2001/116*0084*09 1120/1140 5/114,3/60 Typ: T25 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0196*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 130 Toyota Avensis 215/40R18 A02) bis A10) (bis EG-Benehmigungs-Nr. e11*2001/116*0196*04) 225/40R18 A01)K50)K63)K64)K65)K66) e11*2001/116*0196*05E 1070/1035(0) 5/100/541 Typ: S19(a) ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0103*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 183 Lexus GS300 235/40R18 A02) bis A10) 245/40R18 208 Lexus GS430 245/40R18 A02) bis A10) 255 Lexus GS460 245/40R18 A02) bis A10) e6*2001/116*0103*05 1100/1200(0) 5/114.3/60 Typ: HS19(a) ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0106*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 218 Lexus GS450h 245/40R18 A02) bis A10) e6*2001/116*0106*07 1120/1300(0) 5/114.3/60 RA-000707-A0-104-02b~TO-5-114_3-60-ET38_55R8855.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000707-A0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 3 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1 e11*2001/116*0222*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 130 Toyota Corolla Verso 215/40R18 A02) bis A10) A01)K68) 225/40R18 A01)K68) 245/35R18 A01)K03)K04)K68) Typ: UXE2(a) ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0260*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 311 Lexus IS F 225/40R18 A02) bis A10) e11*2001/116*0260*04 1115/1115(0) 5/114.3/60 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XE2(A) e11*2001/116*0206*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 153 Lexus IS 215/40R18 A02) bis A10) (Stufenheck, Cabrio) G7D)N225) 225/40R18 N235) 245/35R18 A01)G7D)K03)N255) 255/35R18 A01)K01)K73) RA-000707-A0-104-02b~TO-5-114_3-60-ET38_55R8855.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000707-A0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 4 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T27 e11*2001/116*0331*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 bis 130 Toyota Avensis 215/45R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) M00) 225/40R18 G5V) 225/45R18 235/40R18 A01)K03) 235/45R18 A01)K03) 245/40R18 A01)K01)K04) 255/35R18 A01)G5V)K01)K04) 255/40R18 A01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XA3(A) e6*2001/116*0105*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 130 Toyota RAV4 225/60R18 A02) bis A10) (ohne Serienverbreiterung) A01)G8X)K01)M00)N235) 235/55R18 A01)K01)K04) 245/50R18 A01)K01)K04) RA-000707-A0-104-02b~TO-5-114_3-60-ET38_55R8855.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000707-A0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 5 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XA3(A) e6*2001/116*0105*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 130 Toyota RAV4 225/60R18 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) G8X)M00)N235) 235/55R18 245/50R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E15J(a) e11*2001/116*0299*.. E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. E15UT(a)MS1 e11*2007/46*0167*.. E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 130 Toyota Auris 215/40R18 A02) bis A10) 225/35R18 A01)K01)K04)T87) 225/40R18 A01)G7F)K01)K04)K78) 235/35R18 A01)K01)K04)K78) 255/30R18 A01)K01)K04)K78) RA-000707-A0-104-02b~TO-5-114_3-60-ET38_55R8855.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000707-A0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 6 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AR2 e11*2001/116*0350*.. AR2N e11*2007/46*0117*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 bis 130 Toyota Verso 215/45R18 A02) bis A10) M00) 225/40R18 G5W) 225/45R18 G0Z) 235/40R18 235/45R18 A01)G0Z)K83) 245/40R18 255/35R18 A01)G5W)K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AL1(a) e6*2001/116*0117*.. HAL1(a) e6*2001/116*0118*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 183 bis 204 Lexus RX350, RX450H 235/60R18 A02) bis A10) A93) EF0) 245/55R18 RA-000707-A0-104-02b~TO-5-114_3-60-ET38_55R8855.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000707-A0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 7 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): HL10(a) e6*2007/46*0035*.. L10(a) e6*2007/46*0034*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 154 bis 215 Lexus GS 225/45R18 A02) bis A10) N235) EF0) 225/45R18 M+S 235/40R18 235/40R18 M+S 235/45R18 A01)G3U)K87) 235/45R18 M+S A01)G3U)K87) 245/40R18 255/40R18 A01)K03)K87) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A02) bis A10) N235) EF0)V00) 225/45R18 M+S 245/40R18 M+S A02) bis A10) EF0)V00) 225/45R18 255/40R18 A02) bis A10) N235) EF0)V00) 225/45R18 M+S 255/40R18 M+S A02) bis A10) EF0)V00) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000707-A0-104-02b~TO-5-114_3-60-ET38_55R8855.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000707-A0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 8 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. RA-000707-A0-104-02b~TO-5-114_3-60-ET38_55R8855.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000707-A0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 9 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 G0Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G3U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R16, 245/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/55R16, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G8X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/65R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000707-A0-104-02b~TO-5-114_3-60-ET38_55R8855.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000707-A0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 10 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K50) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von ca. 200 mm oberhalb Schweller bis zum hinteren Stoßfänger umzulegen. K63) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante auf eine Restbreite von 10 mm, von Oberkante bis 150 mm nach unten zu kürzen. K64) An Achse 2 sind die Radhäuser im Übergangsbereich Stoßfänger zum Radhaus aufzuweiten. K65) An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft werden. K66) An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoff-Innenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante nach innen warm einzuformen oder auszuschneiden. RA-000707-A0-104-02b~TO-5-114_3-60-ET38_55R8855.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000707-A0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 11 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 K68) An Achse 2 sind zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich: - die vordere Radhauskante ist im Bereich von 150 bis 400 mm oberhalb Schwellerkante umzulegen, - im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ist der Spreiznietbefestigungspunkt komplett vom Halter zu entfernen, - der Stoßfänger ist in der Führungsnut zu verkleben, - die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist auf Restbreite von ca. 3 mm zu kürzen, - die Radhauskante ist im Übergangsbereich nach außen zu formen. K73) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im hinteren äußeren Reifenschwenkbereich (siehe Foto) nach innen warm einzuformen oder zu befestigen. Die ins Radhaus ragende Kante des Schwellers ist ab Befestigung nach innen zu kürzen. K78) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen notwendig: - die Radhausausschnittkanten ist von Stoßfängeroberkante bis 180 mm vor dem Schweller komplett umzulegen, - die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist der umgelegten Radhausausschnittkanten anzupassen, - die Filzinnenverkleidung ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen, oder eng an das Innere Radhaus anzulegen. K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich. - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und zusätzlich im Bereich hinter der Radmitte warm einzuformen, - der dort befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen. K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante inklusive Befestigungslaschen ist im Bereich 30° vor und hinter Radmitte komplett umzulegen, - die Kunststoffnieten an den Befestigungslaschen sind zu entfernen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. RA-000707-A0-104-02b~TO-5-114_3-60-ET38_55R8855.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000707-A0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 12 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 2b mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 55R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 19.09.2012 RA-000707-A0-104-02b~TO-5-114_3-60-ET38_55R8855.docx