Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48933
Nr. : RA-000707-B0-104
Anlage-Nr. : 5d
Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 55R8855
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 55R8855.08
Radgröße: 8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast: 900 kg
bei Reifenabrollumfang: 2350 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Mazda
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
BL, BLE, ER, ERE, GG/GY, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50846 110 Nm
GG1, GH, GJ, KE, SE, TA, TB1, M12x1,5
LW, LWD
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Nr. : RA-000707-B0-104
Anlage-Nr. : 5d
Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TA e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*..
TA G517
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 155 Mazda Xedos 9 215/45R18 A02) bis A10)
(Serie 205/65R15) A01) K01)K04) K12) M00)
225/40R18
A01) K01)K04) K12)
235/40R18
A01) K01)K02) K12)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TA e13*98/14*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 Mazda Xedos 9 215/40R18 A02) bis A10)
(Serie 215/55R16) A01) K01)K04)
225/40R18
A01) K01)K04) K12)
235/40R18
A01) K01)K02) K12)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
LW e1*98/14*0118*..
LWD e1*98/14*0165*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 104 Mazda MPV 215/45R18 A02) bis A10)
(Serie 205/65R15) A01) K15)M00) T93)
235/40R18
A01) K03)K04) K15)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
LW e1*98/14*0118*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 Mazda MPV 235/40R18 A02) bis A10)
(Serie 215/60R16) A01) K03)K04) K15)
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Nr. : RA-000707-B0-104
Anlage-Nr. : 5d
Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ: GG/GY
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 122 Mazda 6, 215/40R18 A01) bis A10)
Mazda 6 Kombi, K03)K04)K15)K23)
Mazda 6 Kombi Allrad 225/40R18
K26)
e1*98/14*0188*10E 1095/1095 5/114,3/67,1
Typ: GG1
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 122 Mazda 6, 215/40R18 A01) bis A10)
Mazda 6 Kombi, K03)K04)K15)K23)
Mazda 6 Kombi Allrad 225/40R18
K26)
191 Mazda 6 MPS 225/40R18 A01) bis A10)
K26) K03)K04)K15)K23)
e11*2001/116*0203*04 1135/1095 5/114,3/67,1
Typ: SE
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0199*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
141 bis 170 Mazda RX8 225/45R18 A01) bis A10)
K39)K40)
245/40R18
K01)K04)
e11*2001/116*0199*06 860/1030(-) 5/114,3/67
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ER e11*2001/116*0308*..
ERE e13*2007/46*1109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 191 Mazda CX-7 235/60R18 A02) bis A10)
A01) K01)K04)
245/55R18
A01) K01)K04)
255/55R18
A01) K01)K04) K51)
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Nr. : RA-000707-B0-104
Anlage-Nr. : 5d
Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BL e11*2001/116*0262*..
BLE e13*2007/46*1071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136 Mazda 3 215/40R18 A02) bis A10)
(Schrägheck, bis Modelljahr A01) K01)K04) K58) E50)
2013)
225/35R18
A01) K01)K04) K58) T87)
235/35R18
A01) K01)K04) K58)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BL e11*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 121 Mazda 3 225/40R18 A02) bis A10)
(4-/ 5-Türer, ab Modelljahr A01) K01)K04) K15) E50a)
2014)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TB1 e13*KS07/46*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
204 Mazda CX-9 245/60R18 A02) bis A10)
255/55R18
255/60R18
265/55R18
A01) K01)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48933
Nr. : RA-000707-B0-104
Anlage-Nr. : 5d
Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GH e1*2001/116*0448*..
KE e13*2007/46*1247*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 138 Mazda CX-5 225/60R18 A02) bis A10)
A01) K01)M00)
235/55R18
A01) K01)K04)
245/55R18
A01) K01)K02)
255/50R18
A01) K01)K02)
255/55R18
A01) G0F)K01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GH e1*2001/116*0448*..
GJ e1*2007/46*1001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 141 Mazda 6 235/45R18 A02) bis A10)
(bei Typ GH nur A01) K01)
Ausführungen ab EG-
Genehmigungs-Nr. 245/45R18
e1*2001/116*0448*14) A01) K01)K04) K12) K68)
255/40R18
A01) K01)K04) K12)
255/45R18
A01) K01)K04) K12) K25) K67) K68)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48933
Nr. : RA-000707-B0-104
Anlage-Nr. : 5d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
E50) Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).
E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48933
Nr. : RA-000707-B0-104
Anlage-Nr. : 5d
Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G0F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48933
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Anlage-Nr. : 5d
Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K39) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 250 mm vor der Radmitte bis
zur Oberkante des hinteren Stoßfängers nach oben umzulegen (Restdicke ca. 10 mm)
- das hintere Kunststoffinnenradhaus ist oberhalb der oberen Führungsklammer
komplett zu kürzen,
- die Befestigungslaschen (Kunststoff/Blech) im Übergangsbereich zum hinteren
Stoßfänger sind zu kürzen bzw. nach oben zu biegen.
K40) An Achse 1 ist bei Fahrzeugen bis NT 02 zur FZ-Typgenehmigung (bis Facelift) das
Kunststoffinnenradhaus auf Höhe des Fahrtrichtungsanzeigers warm einzuformen.
K51) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der hinteren Türdichtung
bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
- die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
Radhauskante zu klemmen
- die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10 mm zu kürzen
- der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur
Befestigungsschraube auszuschneiden (siehe Skizze)
RA-000707-B0-104-05d~MA-5-114_3-67-ET38_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48933
Nr. : RA-000707-B0-104
Anlage-Nr. : 5d
Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
K67) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Befestigungsschraube an der Blechlasche im Bereich 25° hinter der Radmitte ist
zu entfernen,
- die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 10° vor Radmitte bis 30° hinter
Radmitte umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur
Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage Nr. 5d mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 55R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 16.12.2013
RA-000707-B0-104-05d~MA-5-114_3-67-ET38_55R8855.docx