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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-J0-104
Anlage-Nr. :               5e
Seite :                    1/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    55R8855
Art des Rades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           55R8855.08
Radgröße:                                                 8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                          38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                           900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2350 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke      : Mitsubishi

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
CWB, CY0, CY0G, GA0, GA0G, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                     ZP50846 110 Nm
GA0N                       M12x1,5
CW0, GK0                   Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                     ZP50846 135 Nm
                           M12x1,5




RA-000707-J0-104-05e~MI-5-114_3-67-ET38_55R8855
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-J0-104
Anlage-Nr. :               5e
Seite :                    2/7                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
GA0                               e1*2007/46*0368*..
GA0G                              e50*2007/46*0058*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      Mitsubishi ASX             225/45R18                          A02) bis A10)
                (bis Modelljahr 2015)      A01)A93)K01)K04)                   E51)

                                           235/45R18
                                           A01)K01)K02)K49)

                                           245/45R18
                                           A01)K01)K02)K49)

                                           255/40R18
                                           A01)K01)K02)K49)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
GA0                                e1*2007/46*0368*..
GA0N                               e50*2007/46*0059*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 110      Mitsubishi ASX              225/55R18                         A02) bis A10)
                (ab Facelift 2016, mit      M00)                              E51a)
                Serienverbreiterungen)
                                            235/55R18
                                            A01)G01)K03)

                                           245/45R18
                                           A01)G01)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
GA0                                e1*2007/46*0368*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 110      Mitsubishi ASX              225/55R18                         A02) bis A10)
                (ab Facelift 2016, ohne     A01)K01)K02)M00)                  E51a)
                Serienverbreiterungen)
                                            235/55R18
                                            A01)G01)K01)K02)

                                           245/45R18
                                           A01)G01)K01)K02)




RA-000707-J0-104-05e~MI-5-114_3-67-ET38_55R8855
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-J0-104
Anlage-Nr. :               5e
Seite :                    3/7                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
GK0                               e1*2007/46*1769*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
109 bis 120     Mitsubishi Eclipse Cross   225/55R18                          A02) bis A10)
                                           A93a)M00)

                                           235/50R18
                                           A01)A93a)K04)

                                           255/45R18
                                           A01)A93)K04)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
CY0                               e1*2001/116*0441*..
CY0G                              e11*2001/116*0359*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 177      Mitsubishi Lancer          215/40R18                          A02) bis A10)
                (4-türig)                  A01)K03)K14)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
CY0                              e1*2001/116*0441*..
CY0G                             e11*2001/116*0359*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 177      Mitsubishi Lancer Sportback 215/40R18                         A02) bis A10)
                (5-türig)                   A01)K03)K04)K14)




RA-000707-J0-104-05e~MI-5-114_3-67-ET38_55R8855
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-J0-104
Anlage-Nr. :               5e
Seite :                    4/7                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
CW0                              e1*2001/116*0406*..
CWB                              e1*2001/116*0482*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 130      Mitsubishi Outlander      225/55R18                            A02) bis A10)
                (2. Generation)           A01)K01)K04)M00)                     E50)

                                            235/50R18
                                            A01)K01)K04)

                                            235/55R18
                                            A01)K01)K04)

                                            245/50R18
                                            A01)K01)K04)

                                            255/45R18
                                            A01)K01)K04)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
CW0                               e1*2001/116*0406*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 110      Mitsubishi Outlander         225/55R18                         A02) bis A10)
                (3. Generation, auch Plug-In A01)K04)M00)                      E50a)
                Hybrid)
                                             235/50R18
                                             A01)K01)K04)

                                            235/55R18
                                            A01)G2E)K01)K04)

                                            245/50R18
                                            A01)K01)K02)

                                            255/45R18
                                            A01)K01)K04)

                                            265/45R18
                                            A01)K01)K02)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.


RA-000707-J0-104-05e~MI-5-114_3-67-ET38_55R8855
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-J0-104
Anlage-Nr. :               5e
Seite :                    5/7                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).


RA-000707-J0-104-05e~MI-5-114_3-67-ET38_55R8855
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-J0-104
Anlage-Nr. :               5e
Seite :                    6/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


E50) Bei Fahrzeugausführungen des Typs CW0 nur zulässig bis EG-Genehmigungs-Nr.
     e1*2001/116*0406*22

E50a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
     e1*2001/116*0406*23

E51) Nur zulässig bei Typ GA0 an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
     e1*2007/46*0368*09

E51a) Nur zulässig bei Typ GA0 an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
     e1*2007/46*0368*10

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G2E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/70R16 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


RA-000707-J0-104-05e~MI-5-114_3-67-ET38_55R8855
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-J0-104
Anlage-Nr. :               5e
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K49) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von der Stoßfängeroberkante bis 45° vor
     Radmitte umzulegen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.


Die Anlage Nr. 5e mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 55R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 11.02.2019




RA-000707-J0-104-05e~MI-5-114_3-67-ET38_55R8855