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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-B0-104
Anlage-Nr. :               8b
Seite :                    1/9                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    55R8855
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                              RONAL
Radausführung:                                           55R8855.08
Radgröße:                                                 8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                          38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           8 Ø82 Ø66.1
geprüfte Radlast:                                           900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2350 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Renault (F)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
Z, JZ                            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            ZP50879 120 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
T                                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            ZP50873 130 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
Y                                Radmutter, Kegel 60°, Gewinde              ZP50853 130 Nm
                                 M12x1,25




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-B0-104
Anlage-Nr. :               8b
Seite :                    2/9                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
T                                 e2*2001/116*0363*..
T                                 e2*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 110      Renault Laguna             215/45R18                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,         M00)                              E62)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 195/.. oder   225/40R18
                205/..)
                                           225/45R18

                                           235/40R18
                                           A01) K01)K04)

                                           235/45R18
                                           A01) K01)K04)

                                           245/40R18
                                           A01) K01)K04) K28)

                                           255/35R18
                                           A01) K01)K04) K28)

                                           255/40R18
                                           A01) K01)K04) K21) K28)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-B0-104
Anlage-Nr. :               8b
Seite :                    3/9                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
T                                 e2*2001/116*0363*..
T                                 e2*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 177      Renault Laguna             215/45R18                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,         M00)N225)                         E62)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 215/.. oder   225/40R18
                225/..)                    N235)T92)

                                           225/45R18
                                           N235)

                                           235/40R18
                                           A01) K01)K04)

                                           235/45R18
                                           A01) K01)K04)

                                           245/40R18
                                           A01) K01)K04) K28)

                                           255/35R18
                                           A01) K01)K04) K28)

                                           255/40R18
                                           A01) K01)K04) K21) K28)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
Y                              e11*2001/116*0261*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 127     Renault Koleos          225/55R18                            A02) bis A10)
                                        A01) K76)M00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-B0-104
Anlage-Nr. :               8b
Seite :                    4/9                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                                 e2*2001/116*0373*..
Z                                 e2*2007/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103      Renault Megane             215/40R18                           A02) bis A10)
                (Limousine 5-türig, Coupe, A01) A93)K77) K78)
                Kombi, Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen     225/35R18
                195/65R15 oder 205/55R16 A01) A93)K04)
                oder 205/50R17)
                                           225/40R18
                                           A01) K04)K28) K77) K78) K79)

                                           235/35R18
                                           A01) A93)K04) K28) K77) K78)

                                           245/35R18
                                           A01) K01)K04) K28) K77) K78) K79)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                                 e2*2001/116*0373*..
Z                                 e2*2007/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
78 bis 184      Renault Megane             225/35R18                           A02) bis A10)
                (Limousine 5-türig, Coupe, A01) A93)K04) T87)                  E70)
                Kombi, Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen     225/40R18
                225/..)                    A01) K04)K28) K77) K78) K79)

                                           235/35R18
                                           A01) A93)K04) K28) K77) K78)

                                           245/35R18
                                           A01) K01)K04) K28) K77) K78) K79)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-B0-104
Anlage-Nr. :               8b
Seite :                    5/9                                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                                 e2*2001/116*0373*..
Z                                 e2*2007/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103      Renault Megane             215/40R18                                A02) bis A10)
                (Limousine 5-türig, Coupe, A01) A93)G3B) K77) K78)
                Kombi, Ausführungen mit
                Serienreifen 205/65R15     215/45R18
                oder 205/60R16 oder        A01) K77)K78) K79) M00)
                205/55R17)
                                           225/40R18
                                           A01) K04)K28) K77) K78) K79)

                                           225/45R18
                                           A01) K04)K28) K77) K78) K79)

                                           235/40R18
                                           A01) K04)K28) K77) K78) K79)

                                           245/35R18
                                           A01) G3B)K01) K04) K28) K77) K78) K79)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ                                e2*2001/116*0379*..
JZ                                e2*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
78 bis 103      Renault Scenic, Grand       215/45R18                               A02) bis A10)
                Scenic                      A01) K64)M00)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 205/65R15      225/40R18
                oder 205/60R16 oder         A01) K64)
                205/55R17)
                                           225/45R18
                                           A01) K64)K82)

                                           235/40R18
                                           A01) K04)K64) K82)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-B0-104
Anlage-Nr. :               8b
Seite :                    6/9                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ                                e2*2001/116*0379*..
JZ                                e2*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 81       Renault Scenic, Grand       215/45R18                         A02) bis A10)
                Scenic                      A01) G6N)K64) M00)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 195/65R15      225/40R18
                oder 205/55R16)             A01) K64)

                                           225/45R18
                                           A01) G6N)K64) K82)

                                           235/40R18
                                           A01) G6N)K04) K64) K82)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ                                e2*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 118      Renault Scenic, Grand       225/40R18                         A02) bis A10)
                Scenic                      A01) K64)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 225/..)        225/45R18
                                            A01) K64)K82)

                                           235/40R18
                                           A01) K04)K64) K82)




Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-B0-104
Anlage-Nr. :               8b
Seite :                    7/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
        müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
        und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
        werden.


A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

E62)    Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

E70)    Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig auch mit den Radgrößen
        8,5Jx18H2 ET65 oder 8,5Jx18H2 ET65 ausgerüstet sind.




RA-000707-B0-104-08b~RE-5-114_3-66-ET38_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-B0-104
Anlage-Nr. :               8b
Seite :                    8/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


G01)     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
         des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
         StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
         Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
         werden.

G3B)     Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
         205/50R17, 205/55R16, 205/60R16, 205/65R15 ausgerüstet oder min. einer dieser
         Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
         Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
         Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G6N)     Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,
         205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
         Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
         bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
         und G01) zu beachten.

K01)     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
         Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
         vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
         Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
         maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
         Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
         oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
         hinter der Radmitte herzustellen.
         Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
         maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
         Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K21)     An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
         Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
         zu biegen.

K28)     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K64)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel
         sind komplett zu kürzen,
       - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen
         Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen
         von der Radhausausschnittkante) abzutrennen,
       - die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der Schnittkante eng an das
         Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-B0-104
Anlage-Nr. :               8b
Seite :                    9/9                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


K76)    An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel -reifeninnenflankenseitig- im linken Radhaus eng
        an das Blechradhaus, im rechten Radhaus eng an das Tankeinfüllrohr (im Bereich
        oberhalb der Kunststoff-Tankrohrverkleidung) anzulegen.

K77)    An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel von der Stoßfängeroberkante bis zum
        Schweller eng an die Radhauskante anzulegen.

K78)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
         Kunststoffinnenkotflügels ist auszuschneiden,
       - der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10 mm zu kürzen,
       - die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5 mm zu kürzen.

K79)    An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante das hinter der
        Kunststoffausbuchtung befindliche Stehblech um 10 mm zu kürzen.

K82)    An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 30° vor Radmitte bis zum Schweller
        um 5 mm nach außen aufzuweiten.

M00)    Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
        Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
        Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
        Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T87)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


Die Anlage Nr. 8b mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 55R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 16.12.2013


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