Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-B0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 55R8855 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 55R8855.08 Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 8 Ø82 Ø66.1 geprüfte Radlast: 900 kg bei Reifenabrollumfang: 2350 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Renault (F) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment Z, JZ Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50879 120 Nm M12x1,5, Schaftlänge 28 mm T Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50873 130 Nm M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm Y Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50853 130 Nm M12x1,25 RA-000707-B0-104-08b~RE-5-114_3-66-ET38_55R8855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-B0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T e2*2001/116*0363*.. T e2*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 110 Renault Laguna 215/45R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, M00) E62) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 195/.. oder 225/40R18 205/..) 225/45R18 235/40R18 A01) K01)K04) 235/45R18 A01) K01)K04) 245/40R18 A01) K01)K04) K28) 255/35R18 A01) K01)K04) K28) 255/40R18 A01) K01)K04) K21) K28) RA-000707-B0-104-08b~RE-5-114_3-66-ET38_55R8855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-B0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T e2*2001/116*0363*.. T e2*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 177 Renault Laguna 215/45R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, M00)N225) E62) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 215/.. oder 225/40R18 225/..) N235)T92) 225/45R18 N235) 235/40R18 A01) K01)K04) 235/45R18 A01) K01)K04) 245/40R18 A01) K01)K04) K28) 255/35R18 A01) K01)K04) K28) 255/40R18 A01) K01)K04) K21) K28) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Y e11*2001/116*0261*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 127 Renault Koleos 225/55R18 A02) bis A10) A01) K76)M00) RA-000707-B0-104-08b~RE-5-114_3-66-ET38_55R8855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-B0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z e2*2001/116*0373*.. Z e2*2007/46*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 103 Renault Megane 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine 5-türig, Coupe, A01) A93)K77) K78) Kombi, Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 225/35R18 195/65R15 oder 205/55R16 A01) A93)K04) oder 205/50R17) 225/40R18 A01) K04)K28) K77) K78) K79) 235/35R18 A01) A93)K04) K28) K77) K78) 245/35R18 A01) K01)K04) K28) K77) K78) K79) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z e2*2001/116*0373*.. Z e2*2007/46*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 78 bis 184 Renault Megane 225/35R18 A02) bis A10) (Limousine 5-türig, Coupe, A01) A93)K04) T87) E70) Kombi, Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 225/40R18 225/..) A01) K04)K28) K77) K78) K79) 235/35R18 A01) A93)K04) K28) K77) K78) 245/35R18 A01) K01)K04) K28) K77) K78) K79) RA-000707-B0-104-08b~RE-5-114_3-66-ET38_55R8855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-B0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z e2*2001/116*0373*.. Z e2*2007/46*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 103 Renault Megane 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine 5-türig, Coupe, A01) A93)G3B) K77) K78) Kombi, Ausführungen mit Serienreifen 205/65R15 215/45R18 oder 205/60R16 oder A01) K77)K78) K79) M00) 205/55R17) 225/40R18 A01) K04)K28) K77) K78) K79) 225/45R18 A01) K04)K28) K77) K78) K79) 235/40R18 A01) K04)K28) K77) K78) K79) 245/35R18 A01) G3B)K01) K04) K28) K77) K78) K79) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JZ e2*2001/116*0379*.. JZ e2*2007/46*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 78 bis 103 Renault Scenic, Grand 215/45R18 A02) bis A10) Scenic A01) K64)M00) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 205/65R15 225/40R18 oder 205/60R16 oder A01) K64) 205/55R17) 225/45R18 A01) K64)K82) 235/40R18 A01) K04)K64) K82) RA-000707-B0-104-08b~RE-5-114_3-66-ET38_55R8855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-B0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JZ e2*2001/116*0379*.. JZ e2*2007/46*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 81 Renault Scenic, Grand 215/45R18 A02) bis A10) Scenic A01) G6N)K64) M00) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 195/65R15 225/40R18 oder 205/55R16) A01) K64) 225/45R18 A01) G6N)K64) K82) 235/40R18 A01) G6N)K04) K64) K82) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JZ e2*2001/116*0379*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 118 Renault Scenic, Grand 225/40R18 A02) bis A10) Scenic A01) K64) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 225/..) 225/45R18 A01) K64)K82) 235/40R18 A01) K04)K64) K82) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug- sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000707-B0-104-08b~RE-5-114_3-66-ET38_55R8855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-B0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E62) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung. E70) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig auch mit den Radgrößen 8,5Jx18H2 ET65 oder 8,5Jx18H2 ET65 ausgerüstet sind. RA-000707-B0-104-08b~RE-5-114_3-66-ET38_55R8855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-B0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G3B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17, 205/55R16, 205/60R16, 205/65R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel sind komplett zu kürzen, - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, - die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der Schnittkante eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben. RA-000707-B0-104-08b~RE-5-114_3-66-ET38_55R8855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-B0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 K76) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel -reifeninnenflankenseitig- im linken Radhaus eng an das Blechradhaus, im rechten Radhaus eng an das Tankeinfüllrohr (im Bereich oberhalb der Kunststoff-Tankrohrverkleidung) anzulegen. K77) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller eng an die Radhauskante anzulegen. K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels ist auszuschneiden, - der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10 mm zu kürzen, - die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5 mm zu kürzen. K79) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante das hinter der Kunststoffausbuchtung befindliche Stehblech um 10 mm zu kürzen. K82) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 30° vor Radmitte bis zum Schweller um 5 mm nach außen aufzuweiten. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 8b mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 55R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 16.12.2013 RA-000707-B0-104-08b~RE-5-114_3-66-ET38_55R8855.docx