Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48933
Nr. : RA-000707-D0-104
Anlage-Nr. : 4b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 55R8855
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 55R8855.08
Radgröße: 8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 8 Ø82 Ø66.1
geprüfte Radlast: 900 kg
bei Reifenabrollumfang: 2350 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Renault (F)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
Z, JZ, RFB, RFD, RFE Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50879 120 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
T Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50873 130 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
RFC Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50873 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
Y Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50853 130 Nm
M12x1,25
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Nr. : RA-000707-D0-104
Anlage-Nr. : 4b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RFC e2*2007/46*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 147 Renault Espace 235/60R18 A02) bis A10)
A01) K03)
245/55R18
A01) K03)
255/55R18
A01) K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RFE e2*2007/46*0475*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 96 Renault Kadjar 235/45R18 A02) bis A10)
(2WD und 4WD) EF0)
235/50R18
A01) K04)K92)
245/45R18
A01) K04)
255/45R18
A01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Y e11*2001/116*0261*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 127 Renault Koleos 225/55R18 A02) bis A10)
A01) K76)M00)
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Anlage-Nr. : 4b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T e2*2001/116*0363*..
T e2*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 118 Renault Laguna 215/45R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, M00) E62)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen 195/.. oder 225/40R18
205/..)
225/45R18
235/40R18
A01) K01)K04)
235/45R18
A01) K01)K04)
245/40R18
A01) K01)K04) K28)
255/35R18
A01) K01)K04) K28)
255/40R18
A01) K01)K04) K21) K28)
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Anlage-Nr. : 4b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T e2*2001/116*0363*..
T e2*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 177 Renault Laguna 215/45R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, M00)N225) E62)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen 215/.. oder 225/40R18
225/..) N235)T92)
225/45R18
N235)
235/40R18
A01) K01)K04)
235/45R18
A01) K01)K04)
245/40R18
A01) K01)K04) K28)
255/35R18
A01) K01)K04) K28)
255/40R18
A01) K01)K04) K21) K28)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z e2*2001/116*0373*..
Z e2*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103 Renault Megane 215/40R18 A02) bis A10)
(Limousine 5-türig, Coupe, A01) A93)K77) K78)
Kombi, Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 225/35R18
195/65R15 oder 205/55R16 A01) A93)K04)
oder 205/50R17)
225/40R18
A01) K04)K28) K77) K78) K79)
235/35R18
A01) A93)K04) K28) K77) K78)
245/35R18
A01) K01)K04) K28) K77) K78) K79)
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Anlage-Nr. : 4b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z e2*2001/116*0373*..
Z e2*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103 Renault Megane 215/40R18 A02) bis A10)
(Limousine 5-türig, Coupe, A01) A93)G3B) K77) K78)
Kombi, Ausführungen mit
Serienreifen 205/65R15 215/45R18
oder 205/60R16 oder A01) K77)K78) K79) M00)
205/55R17)
225/40R18
A01) K04)K28) K77) K78) K79)
225/45R18
A01) K04)K28) K77) K78) K79)
235/40R18
A01) K04)K28) K77) K78) K79)
245/35R18
A01) G3B)K01) K04) K28) K77) K78) K79)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z e2*2001/116*0373*..
Z e2*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 162 Renault Megane 225/35R18 A02) bis A10)
(Limousine 5-türig, Coupe, A01) A93)K04) T87) E70)
Kombi, Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 225/40R18
225/..) A01) K04)K28) K77) K78) K79)
235/35R18
A01) A93)K04) K28) K77) K78)
245/35R18
A01) K01)K04) K28) K77) K78) K79)
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Nr. : RA-000707-D0-104
Anlage-Nr. : 4b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RFB e2*2007/46*0546*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 97 Renault Megane 215/40R18 A02) bis A10)
(Limousine 5-türig) B53a)
225/35R18
A01) A93a)K01) K04) T87)
225/40R18
A01) K01)K04)
235/35R18
A01) K01)K04)
245/35R18
A01) K01)K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RFB e2*2007/46*0546*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
151 Renault Megane GT 225/35R18 A02) bis A10)
(Limousine 5-türig) A01) A93a)K01) K04)
225/40R18
A01) K01)K04)
235/35R18
A01) K01)K04)
245/35R18
A01) K01)K02)
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Anlage-Nr. : 4b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ e2*2001/116*0379*..
JZ e2*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 81 Renault Scenic, Grand 215/45R18 A02) bis A10)
Scenic A01) G6N)K64) M00)
(Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen 195/65R15 225/40R18
oder 205/55R16) A01) K64)
225/45R18
A01) G6N)K64) K82)
235/40R18
A01) G6N)K04) K64) K82)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ e2*2001/116*0379*..
JZ e2*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 103 Renault Scenic, Grand 215/45R18 A02) bis A10)
Scenic A01) K64)M00)
(Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen 205/65R15 225/40R18
oder 205/60R16 oder A01) K64)T92)
205/55R17)
225/45R18
A01) K64)K82)
235/40R18
A01) K04)K64) K82)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ e2*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 118 Renault Scenic, Grand 225/40R18 A02) bis A10)
Scenic A01) K64)
(Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen 225/..) 225/45R18
A01) K64)K82)
235/40R18
A01) K04)K64) K82)
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Nr. : RA-000707-D0-104
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 8 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ e2*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 97 Renault Scenic XMOD 215/45R18 A02) bis A10)
M00)
225/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RFD e11*2007/46*2969*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 147 Renault Talisman, Talisman 215/45R18 A02) bis A10)
Grandtour A93)GDT) M00) N225)
225/45R18
A93a)N235)
235/40R18
A93)G7K) N245)
235/45R18
N245)
245/40R18
A93a)
245/45R18
255/40R18
A01) K03)K04)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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Nr. : RA-000707-D0-104
Anlage-Nr. : 4b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B53a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
- belüftete Bremsscheibe Ø269x23 mm.
E62) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
E70) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig auch mit den Radgrößen
8,5Jx18H2 ET65 oder 8,5Jx18H2 ET65 ausgerüstet sind.
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Teiletyp : 55R8855
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G3B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/50R17, 205/55R16, 205/60R16, 205/65R15 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,
205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G7K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GDT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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Teiletyp : 55R8855
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
biegen.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel
sind komplett zu kürzen,
- vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen
Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen
von der Radhausausschnittkante) abzutrennen,
- die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der Schnittkante eng an das
Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben.
K76) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel -reifeninnenflankenseitig- im linken Radhaus eng an
das Blechradhaus, im rechten Radhaus eng an das Tankeinfüllrohr (im Bereich oberhalb
der Kunststoff-Tankrohrverkleidung) anzulegen.
K77) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel von der Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller eng an die Radhauskante anzulegen.
K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
Kunststoffinnenkotflügels ist auszuschneiden,
- der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10 mm zu kürzen,
- die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5 mm zu kürzen.
K79) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante das hinter der Kunststoffausbuchtung
befindliche Stehblech um 10 mm zu kürzen.
K82) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 30° vor Radmitte bis zum Schweller um
5 mm nach außen aufzuweiten.
RA-000707-D0-104-04b~RE-5-114_3-66-ET38_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48933
Nr. : RA-000707-D0-104
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 12 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
K92) Um eine außreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten ist im Bereich von
Oberkante Stoßfänger bis 45° vor Radmitte der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel um 5 mm
einzuformen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage Nr. 4b mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 55R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 24.08.2016
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