Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-H0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 1 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 55R8855 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 55R8855.08 Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 8 Ø82 Ø66.1 geprüfte Radlast: 900 kg bei Reifenabrollumfang: 2350 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Renault (F) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment Z, JZ, RFB, RFD, RFE Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50879 120 Nm M12x1,5, Schaftlänge 28 mm T Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50873 130 Nm M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm RFC Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50873 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm RZG, Y Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50853 130 Nm M12x1,25 RA-000707-H0-104-04b~RE-5-114_3-66-ET38_55R8855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-H0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 2 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RFC e2*2007/46*0470*.. RFC e2*KS07/46*0064*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 165 Renault Espace 235/60R18 A02) bis A10) A01)K03) 245/55R18 A01)K03) 255/55R18 A01)K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RFE e2*2007/46*0475*.. RFE e2*2007/46*0586*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 120 Renault Kadjar, Kadjar 2300 235/45R18 A02) bis A10) (2WD und 4WD) EF0) 235/50R18 A01)K04)K92) 245/45R18 A01)K04) 255/45R18 A01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Y e11*2001/116*0261*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 127 Renault Koleos 225/55R18 A02) bis A10) A01)K76)M00) RA-000707-H0-104-04b~RE-5-114_3-66-ET38_55R8855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-H0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 3 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RZG e11*2007/46*3255*.. RZG e6*2007/46*0269*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 130 Renault Koleos 225/55R18 A02) bis A10) (2WD und 4WD) A01)G01)M00) EF0) 225/60R18 M00) 235/55R18 245/50R18 A01)G01) 245/55R18 255/50R18 A01)K02) 275/45R18 A01)G01)K02) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/60R18 245/55R18 A02) bis A10) M00) EF0)V00) RA-000707-H0-104-04b~RE-5-114_3-66-ET38_55R8855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-H0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 4 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T e2*2001/116*0363*.. T e2*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 118 Renault Laguna 215/45R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, M00) E62) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 195/.. oder 225/40R18 205/..) 225/45R18 235/40R18 A01)K01)K04) 235/45R18 A01)K01)K04) 245/40R18 A01)K01)K04)K28) 255/35R18 A01)K01)K04)K28) 255/40R18 A01)K01)K04)K21)K28) RA-000707-H0-104-04b~RE-5-114_3-66-ET38_55R8855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-H0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 5 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T e2*2001/116*0363*.. T e2*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 177 Renault Laguna 215/45R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, M00)N225) E62) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 215/.. oder 225/40R18 225/..) N235)T92) 225/45R18 N235) 235/40R18 A01)K01)K04) 235/45R18 A01)K01)K04) 245/40R18 A01)K01)K04)K28) 255/35R18 A01)K01)K04)K28) 255/40R18 A01)K01)K04)K21)K28) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T e2*2001/116*0363*.. T e2*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 177 Renault Laguna 215/45R18 A02) bis A10) (Allradlenkung) M00)N225) 225/40R18 A01)K03)N235)T92) 225/45R18 A01)K03)N235) 235/40R18 A01)K01) RA-000707-H0-104-04b~RE-5-114_3-66-ET38_55R8855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-H0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 6 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z e2*2001/116*0373*.. Z e2*2007/46*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 103 Renault Megane 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine 5-türig, Coupe, A01)A93)K77)K78) Kombi, Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 225/35R18 195/65R15 oder 205/55R16 A01)A93)K04) oder 205/50R17) 225/40R18 A01)K04)K28)K77)K78)K79) 235/35R18 A01)A93)K04)K28)K77)K78) 245/35R18 A01)K01)K04)K28)K77)K78)K79) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z e2*2001/116*0373*.. Z e2*2007/46*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 103 Renault Megane 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine 5-türig, Coupe, A01)A93)G3B)K77)K78) Kombi, Ausführungen mit Serienreifen 205/65R15 215/45R18 oder 205/60R16 oder A01)K77)K78)K79)M00) 205/55R17) 225/40R18 A01)K04)K28)K77)K78)K79) 225/45R18 A01)K04)K28)K77)K78)K79) 235/40R18 A01)K04)K28)K77)K78)K79) 245/35R18 A01)G3B)K01)K04)K28)K77)K78)K79) RA-000707-H0-104-04b~RE-5-114_3-66-ET38_55R8855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-H0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 7 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z e2*2001/116*0373*.. Z e2*2007/46*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 162 Renault Megane 225/35R18 A02) bis A10) (Limousine 5-türig, Coupe, A01)A93)K04)T87) E70) Kombi, Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 225/40R18 225/..) A01)K04)K28)K77)K78)K79) 235/35R18 A01)A93)K04)K28)K77)K78) 245/35R18 A01)K01)K04)K28)K77)K78)K79) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RFB e2*2007/46*0546*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 130 Renault Megane, Megane 215/40R18 A02) bis A10) Grandtour N225)T89) B53a) 225/35R18 A01)A93a)K01)K04)T87) 225/40R18 A01)K01)K04) 235/35R18 A01)K01)K04) 245/35R18 A01)K01)K02) RA-000707-H0-104-04b~RE-5-114_3-66-ET38_55R8855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-H0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 8 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RFB e2*2007/46*0546*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 151 Renault Megane GT, 225/35R18 A02) bis A10) Megane Grandtour GT A01)A93a)K01)K04)T87) 225/40R18 A01)K01)K04) 235/35R18 A01)K01)K04) 245/35R18 A01)K01)K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JZ e2*2001/116*0379*.. JZ e2*2007/46*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 81 Renault Scenic, Grand 215/45R18 A02) bis A10) Scenic A01)G6N)K64)M00) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 195/65R15 225/40R18 oder 205/55R16) A01)K64) 225/45R18 A01)G6N)K64)K82) 235/40R18 A01)G6N)K04)K64)K82) RA-000707-H0-104-04b~RE-5-114_3-66-ET38_55R8855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-H0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 9 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JZ e2*2001/116*0379*.. JZ e2*2007/46*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 78 bis 103 Renault Scenic, Grand 215/45R18 A02) bis A10) Scenic A01)K64)M00) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 205/65R15 225/40R18 oder 205/60R16 oder A01)K64)T92) 205/55R17) 225/45R18 A01)K64)K82) 235/40R18 A01)K04)K64)K82) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JZ e2*2001/116*0379*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 118 Renault Scenic, Grand 225/40R18 A02) bis A10) Scenic A01)K64) (Ausführungen mit Serienreifen 225/50R17 225/45R18 ww. 225/45R18) A01)K64)K82) 235/40R18 A01)K04)K64)K82) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JZ e2*2001/116*0379*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 97 Renault Scenic XMOD 215/45R18 A02) bis A10) M00) 225/40R18 RA-000707-H0-104-04b~RE-5-114_3-66-ET38_55R8855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-H0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 10 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RFD e11*2007/46*2969*.. RFD e2*2007/46*0653*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 165 Renault Talisman, Talisman 215/45R18 A02) bis A10) Grandtour A93)GDT)M00)N225) 225/45R18 A93a)N235) 235/40R18 A93)G7K)N245) 235/45R18 N245) 245/40R18 A93a) 245/45R18 255/40R18 A01)K03)K04) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000707-H0-104-04b~RE-5-114_3-66-ET38_55R8855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-H0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 11 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B53a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: - belüftete Bremsscheibe Ø269x23 mm. E62) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung. E70) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig auch mit den Radgrößen 8,5Jx18H2 ET65 oder 8,5Jx19H2 ET65 ausgerüstet sind. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. RA-000707-H0-104-04b~RE-5-114_3-66-ET38_55R8855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-H0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 12 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G3B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17, 205/55R16, 205/60R16, 205/65R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GDT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000707-H0-104-04b~RE-5-114_3-66-ET38_55R8855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-H0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 13 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel sind komplett zu kürzen, - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, - die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der Schnittkante eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben. K76) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel -reifeninnenflankenseitig- im linken Radhaus eng an das Blechradhaus, im rechten Radhaus eng an das Tankeinfüllrohr (im Bereich oberhalb der Kunststoff-Tankrohrverkleidung) anzulegen. K77) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller eng an die Radhauskante anzulegen. K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels ist auszuschneiden, - der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10 mm zu kürzen, - die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5 mm zu kürzen. K79) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante das hinter der Kunststoffausbuchtung befindliche Stehblech um 10 mm zu kürzen. K82) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 30° vor Radmitte bis zum Schweller um 5 mm nach außen aufzuweiten. K92) Um eine außreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 45° vor Radmitte der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel um 5 mm einzuformen. RA-000707-H0-104-04b~RE-5-114_3-66-ET38_55R8855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-H0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 14 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 4b mit den Blättern 1 bis 14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 55R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 11.02.2019 RA-000707-H0-104-04b~RE-5-114_3-66-ET38_55R8855.docx