Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 55R8855
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 55R8855.08
Radgröße: 8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 4 Ø82 Ø60.1
geprüfte Radlast: 1050 kg
bei Reifenabrollumfang: 2350 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Suzuki
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
EY, EY-2, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50897 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
GY, JT, FR Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50857 110 Nm
M12x1,25
Typ: JT
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0091*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
78 bis 171 Grand Vitara 235/55R18 A01) bis A10)
(3- und 5-türig) K03)K04)
e4*2001/116*0091*14 1050/1210(-) 5/114,3/60
RA-000707-A0-104-02a~SU-5-114_3-60-ET38_55R8855.docx
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Nr. : RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ: JT
ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0292*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
78 bis 124 Grand Vitara 235/55R18 A01) bis A10)
(3- und 5-türig) K03)K04)
e4*2007/46*0292*01 1050/1210(-) 5/114,3/60
Typ: EY
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99 SX4, 225/40R18 A02) bis A10)
Aerio,
Liana 225/45R18
mit Verbreiterung
235/40R18
A01)K01)K04)
245/40R18
A01)K01)K04)
66 bis 99 SX4, 225/40R18 A01) bis A10)
Aerio, K01)K02)
Liana 225/45R18
ohne Verbreiterung
235/40R18
245/40R18
e4*2001/116*0105*14 990/980(-) 5/114,3/60
RA-000707-A0-104-02a~SU-5-114_3-60-ET38_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ: EY
ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0284*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 99 SX4 225/40R18 A02) bis A10)
(mit Verbreiterung)
225/45R18
235/40R18
A01)K01)K04)
245/40R18
A01)K01)K04)
88 bis 99 SX4 225/40R18 A01) bis A10)
(ohne Verbreiterung) K01)K02)
225/45R18
235/40R18
245/40R18
e4*2007/46*0284*00 990/880(0) 5/114,3/60
Typ: GY
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0124*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 bis 88 SX4 225/40R18 A02) bis A10)
(mit Verbreiterung)
225/45R18
235/40R18
A01)K01)K04)
245/40R18
A01)K01)K04)
79 bis 88 SX4 225/40R18 A01) bis A10)
(ohne Verbreiterung) K01)K02)
225/45R18
235/40R18
245/40R18
e4*2001/116*0124*10 870/880 (-) 5/114,3/60
RA-000707-A0-104-02a~SU-5-114_3-60-ET38_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ: GY
ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0291*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 SX4 225/40R18 A02) bis A10)
(mit Verbreiterung)
225/45R18
235/40R18
A01)K01)K04)
245/40R18
A01)K01)K04)
88 SX4 225/40R18 A01) bis A10)
(ohne Verbreiterung) K01)K02)
225/45R18
235/40R18
245/40R18
e4*2007/46*0291*00 870/880 (-) 5/114,3/60
Typ: EY-2
ABE / EG-Genehmigung: e50*2007/46*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 SX4 225/40R18 A02) bis A10)
(mit Verbreiterung)
225/45R18
235/40R18
A01)K01)K04)
245/40R18
A01)K01)K04)
82 SX4 225/40R18 A01) bis A10)
(ohne Verbreiterung) K01)K02)
225/45R18
235/40R18
245/40R18
e50*2007/46*0016*00 865/850(0) 5/114,3/60
RA-000707-A0-104-02a~SU-5-114_3-60-ET38_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FR e4*2007/46*0142*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
131 Suzuki Kizashi 215/45R18 A02) bis A10)
(4-türig Limousine) M00)
225/45R18
A01)K03)K04)
235/45R18
A01)K03)K04)
245/40R18
A01)K01)K04)
255/40R18
A01)K01)K04)K47)K48)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K03) K04) V00)
225/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
K03) K04)K48) V00)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
RA-000707-A0-104-02a~SU-5-114_3-60-ET38_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000707-A0-104-02a~SU-5-114_3-60-ET38_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K47) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte
komplett umzulegen,
- die in diesem Bereich an der Radhauskante befindlichen Spreiznieten zur Befestigung
des Kunststoffinnenradhauses sind zu entfernen,
- das Kunststoffinnenradhaus ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K48) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel eng an das Radhaus anzukleben.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 2a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 55R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 19.09.2012
RA-000707-A0-104-02a~SU-5-114_3-60-ET38_55R8855.docx