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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                2a
Seite :                     1/7                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       55R8855
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                  RONAL
Radausführung:                                               55R8855.08
Radgröße:                                                     8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                              38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         114,3 mm
Lochzahl:                                                          5
Mittenlochdurchmesser:                                         82,0 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               4 Ø82 Ø60.1
geprüfte Radlast:                                              1050 kg
bei Reifenabrollumfang:                                       2350 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                    :   Suzuki

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                      Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                           moment
EY, EY-2,                            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP50897 110 Nm
                                     M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
GY, JT, FR                           Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                ZP50857 110 Nm
                                     M12x1,25


Typ:                           JT
ABE / EG-Genehmigung:          e4*2001/116*0091*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 78 bis 171   Grand Vitara              235/55R18                               A01) bis A10)
              (3- und 5-türig)                                                  K03)K04)

e4*2001/116*0091*14   1050/1210(-)                                              5/114,3/60




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                2a
Seite :                     2/7                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


Typ:                           JT
ABE / EG-Genehmigung:          e4*2007/46*0292*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 78 bis 124   Grand Vitara              235/55R18                          A01) bis A10)
              (3- und 5-türig)                                             K03)K04)

e4*2007/46*0292*01    1050/1210(-)                                         5/114,3/60



Typ:                            EY
ABE / EG-Genehmigung:           e4*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 99    SX4,                       225/40R18                         A02) bis A10)
              Aerio,
              Liana                      225/45R18
              mit Verbreiterung
                                         235/40R18
                                         A01)K01)K04)

                                           245/40R18
                                           A01)K01)K04)

 66 bis 99            SX4,                 225/40R18                       A01) bis A10)
                      Aerio,                                               K01)K02)
                      Liana                225/45R18
                      ohne Verbreiterung
                                           235/40R18

                                           245/40R18

e4*2001/116*0105*14   990/980(-)                                           5/114,3/60




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                2a
Seite :                     3/7                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


Typ:                            EY
ABE / EG-Genehmigung:           e4*2007/46*0284*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 99    SX4                        225/40R18                         A02) bis A10)
              (mit Verbreiterung)
                                         225/45R18

                                             235/40R18
                                             A01)K01)K04)

                                             245/40R18
                                             A01)K01)K04)

 88 bis 99            SX4                    225/40R18                     A01) bis A10)
                      (ohne Verbreiterung)                                 K01)K02)
                                             225/45R18

                                             235/40R18

                                             245/40R18

e4*2007/46*0284*00    990/880(0)                                           5/114,3/60



Typ:                            GY
ABE / EG-Genehmigung:           e4*2001/116*0124*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 79 bis 88    SX4                        225/40R18                         A02) bis A10)
              (mit Verbreiterung)
                                         225/45R18

                                             235/40R18
                                             A01)K01)K04)

                                             245/40R18
                                             A01)K01)K04)

 79 bis 88            SX4                    225/40R18                     A01) bis A10)
                      (ohne Verbreiterung)                                 K01)K02)
                                             225/45R18

                                             235/40R18

                                             245/40R18

e4*2001/116*0124*10   870/880 (-)                                          5/114,3/60




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                2a
Seite :                     4/7                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


Typ:                            GY
ABE / EG-Genehmigung:           e4*2007/46*0291*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88           SX4                        225/40R18                         A02) bis A10)
              (mit Verbreiterung)
                                         225/45R18

                                             235/40R18
                                             A01)K01)K04)

                                             245/40R18
                                             A01)K01)K04)

 88                   SX4                    225/40R18                     A01) bis A10)
                      (ohne Verbreiterung)                                 K01)K02)
                                             225/45R18

                                             235/40R18

                                             245/40R18

e4*2007/46*0291*00    870/880 (-)                                          5/114,3/60



Typ:                            EY-2
ABE / EG-Genehmigung:           e50*2007/46*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 82           SX4                        225/40R18                         A02) bis A10)
              (mit Verbreiterung)
                                         225/45R18

                                             235/40R18
                                             A01)K01)K04)

                                             245/40R18
                                             A01)K01)K04)

 82                   SX4                    225/40R18                     A01) bis A10)
                      (ohne Verbreiterung)                                 K01)K02)
                                             225/45R18

                                             235/40R18

                                             245/40R18

e50*2007/46*0016*00   865/850(0)                                           5/114,3/60




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                2a
Seite :                     5/7                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
FR                                e4*2007/46*0142*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
131             Suzuki Kizashi             215/45R18                               A02) bis A10)
                (4-türig Limousine)        M00)

                                           225/45R18
                                           A01)K03)K04)

                                           235/45R18
                                           A01)K03)K04)

                                           245/40R18
                                           A01)K01)K04)

                                           255/40R18
                                           A01)K01)K04)K47)K48)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                           K03)                 K04)               V00)

                                           225/45R18            255/40R18          A01) bis A10)
                                           K03)                 K04)K48)           V00)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.


RA-000707-A0-104-02a~SU-5-114_3-60-ET38_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                2a
Seite :                     6/7                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000707-A0-104-02a~SU-5-114_3-60-ET38_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                2a
Seite :                     7/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K47) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte
         komplett umzulegen,
     - die in diesem Bereich an der Radhauskante befindlichen Spreiznieten zur Befestigung
         des Kunststoffinnenradhauses sind zu entfernen,
     - das Kunststoffinnenradhaus ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K48) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel eng an das Radhaus anzukleben.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 2a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 55R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 19.09.2012




RA-000707-A0-104-02a~SU-5-114_3-60-ET38_55R8855.docx