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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-J0-104
Anlage-Nr. :               2a
Seite :                    1 / 10                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    55R8855
Art des Rades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           55R8855.08
Radgröße:                                                 8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                          38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           4 Ø82 Ø60.1
geprüfte Radlast:                                           900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2350 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke      : Suzuki

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
EY, EY-2, LY                     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP50897 110 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
AZ, GY, JT, FR, JY               Radmutter, Kegel 60°, Gewinde               ZP50857 110 Nm
                                 M12x1,25




RA-000707-J0-104-02a~SU-5-114_3-60-ET38_55R8855
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-J0-104
Anlage-Nr. :               2a
Seite :                    2 / 10                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
JT                               e4*2001/116*0091*..
JT                               e4*2007/46*0292*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
78 bis 171      Suzuki Grand Vitara       225/55R18                         A02) bis A10)
                (3- und 5-türig)          A01)A93)K03)K04)M00)

                                          225/60R18
                                          A01)K03)K04)M00)

                                          235/55R18
                                          A01)K01)K04)

                                          245/50R18
                                          A01)K01)K02)

                                          245/55R18
                                          A01)K01)K02)

                                          255/50R18
                                          A01)K01)K02)

                                          265/45R18
                                          A01)K01)K02)

                                          275/45R18
                                          A01)K01)K02)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
AZ                               e4*2007/46*1205*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
103             Suzuki Swift Sport        215/35R18                         A02) bis A10)
                                          A01)K01)K02)

                                          235/30R18
                                          A01)K01)K02)

                                          245/30R18
                                          A01)K01)K02)K12)K23)




RA-000707-J0-104-02a~SU-5-114_3-60-ET38_55R8855
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-J0-104
Anlage-Nr. :               2a
Seite :                    3 / 10                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
EY                               e4*2001/116*0105*..
EY                               e4*2007/46*0284*..
EY-2                             e50*2007/46*0016*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99       Suzuki SX4, Aerio, Liana 215/40R18                          A02) bis A10)
                (5-türig, mit             A98a)
                Serienverbreiterung)
                                          215/45R18
                                          M00)

                                          225/40R18
                                          A98a)

                                          235/40R18

                                          245/35R18
                                          A98a)

                                          245/40R18

                                          255/35R18
                                          A01)K01)K04)




RA-000707-J0-104-02a~SU-5-114_3-60-ET38_55R8855
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-J0-104
Anlage-Nr. :               2a
Seite :                    4 / 10                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
EY                               e4*2001/116*0105*..
EY                               e4*2007/46*0284*..
EY-2                             e50*2007/46*0016*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99       Suzuki SX4, Aerio, Liana 215/40R18                          A02) bis A10)
                (5-türig, ohne            A98a)
                Serienverbreiterung)
                                          215/45R18
                                          M00)

                                          225/40R18
                                          A01)A98a)K01)K04)

                                          235/40R18
                                          A01)K01)K04)

                                          245/35R18
                                          A01)A98a)K01)K02)

                                          245/40R18
                                          A01)K01)K02)

                                          255/35R18
                                          A01)K01)K02)




RA-000707-J0-104-02a~SU-5-114_3-60-ET38_55R8855
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-J0-104
Anlage-Nr. :               2a
Seite :                    5 / 10                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
GY                               e4*2001/116*0124*..
GY                               e4*2007/46*0291*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 bis 88       Suzuki SX4, Aerio, Liana 215/40R18                          A02) bis A10)
                (5-türig, ohne            A98a)
                Serienverbreiterung)
                                          215/45R18
                                          M00)

                                          225/40R18
                                          A01)A98a)K01)K04)

                                          235/40R18
                                          A01)K01)K04)

                                          245/35R18
                                          A01)A98a)K01)K02)

                                          245/40R18
                                          A01)K01)K02)

                                          255/35R18
                                          A01)K01)K02)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
GY                               e4*2001/116*0124*..
GY                               e4*2007/46*0291*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 bis 88       Suzuki SX4, Aerio, Liana 215/40R18                          A02) bis A10)
                (5-türig, mit             A98a)
                Serienverbreiterung)
                                          215/45R18
                                          M00)

                                          225/40R18
                                          A98a)

                                          235/40R18

                                          245/35R18
                                          A98a)

                                          245/40R18

                                          255/35R18
                                          A01)K01)K04)




RA-000707-J0-104-02a~SU-5-114_3-60-ET38_55R8855
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-J0-104
Anlage-Nr. :               2a
Seite :                    6 / 10                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
FR                                e4*2007/46*0142*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
131             Suzuki Kizashi             215/45R18                               A02) bis A10)
                (4-türig Limousine)        M00)

                                           225/45R18
                                           A01)K03)K04)

                                           235/45R18
                                           A01)K03)K04)

                                           245/40R18
                                           A01)K01)K04)

                                           255/40R18
                                           A01)K01)K04)K47)K48)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                           K03)                 K04)               V00)

                                           225/45R18            255/40R18          A01) bis A10)
                                           K03)                 K04)K48)           V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JY                             e4*2007/46*0779*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88              Suzuki SX4               215/40R18                                 A02) bis A10)
                (bis EG-Genehmigungs-Nr. A01)K01)K04)                              E45)
                e4*2007/46*0779*03)
                                         225/40R18
                                         A01)K01)K04)K50)

                                           235/35R18
                                           A01)K01)K04)

                                           245/35R18
                                           A01)K01)K02)K50)




RA-000707-J0-104-02a~SU-5-114_3-60-ET38_55R8855
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-J0-104
Anlage-Nr. :               2a
Seite :                    7 / 10                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JY                             e4*2007/46*0779*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 103      Suzuki SX4              215/45R18                         A02) bis A10)
                (ab EG-Genehmigungs-Nr. A01)K01)K04)M00)                  E45a)
                e4*2007/46*0779*04)
                                        225/45R18
                                        A01)K01)K04)

                                         235/40R18
                                         A01)K01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
LY                             e4*2007/46*0928*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 103      Suzuki Vitara           215/45R18                         A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)M00)

                                         225/45R18
                                         A01)K01)K04)

                                         235/40R18
                                         A01)K01)K04)

                                         245/40R18
                                         A01)K01)K02)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.


RA-000707-J0-104-02a~SU-5-114_3-60-ET38_55R8855
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-J0-104
Anlage-Nr. :               2a
Seite :                    8 / 10                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
     sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch
     Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

E45) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*03

E45a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*04

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



RA-000707-J0-104-02a~SU-5-114_3-60-ET38_55R8855
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-J0-104
Anlage-Nr. :               2a
Seite :                    9 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K47) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte
         komplett umzulegen,
     - die in diesem Bereich an der Radhauskante befindlichen Spreiznieten zur Befestigung
         des Kunststoffinnenradhauses sind zu entfernen,
     - das Kunststoffinnenradhaus ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K48) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel eng an das Radhaus anzukleben.

K50) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 30° vor Radmitte bis zur
         Stoßfängeroberkante auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im oben genannten Radhauskantenbereich eng an das
         Radhaus zu kleben oder ein 20 mm breiter Streifen auszuschneiden .

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.




RA-000707-J0-104-02a~SU-5-114_3-60-ET38_55R8855
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-J0-104
Anlage-Nr. :               2a
Seite :                    10 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 2a mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 55R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 11.02.2019




RA-000707-J0-104-02a~SU-5-114_3-60-ET38_55R8855