Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-K0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 1/4 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 55R8855 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 55R8855.08 Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 0 Ø82 x 64,1 geprüfte Radlast: 900 kg bei Reifenabrollumfang: 2350 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : TESLA Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 003 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP51182 175 Nm M14x1,5 RA-000707-K0-104-03a~TE-5-114_3-64-ET38_55R8855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-K0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 2/4 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 003 e4*2007/46*1293*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 155 Tesla Model 3, ohne 235/45R18 A02) bis A10) Performance Bremse A94) B21)EF0)S02) 245/45R18 A94) 255/40R18 A94) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 003 e4*2007/46*1293*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 Tesla Model 3, mit 235/45R18 A02) bis A10) Performance Bremse A94) B21a)EF0)S02) 245/45R18 A94) 255/40R18 A94) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-000707-K0-104-03a~TE-5-114_3-64-ET38_55R8855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-K0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 3/4 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B21) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse1: - innenbelüftete Bremsscheibe Ø355x25 mm, 4-Kolben-Festsattel (Performance- Bremse) B21a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse1: - innenbelüftete Bremsscheibe Ø355x25 mm, 4-Kolben-Festsattel (Performance- Bremse) EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. S02) Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen. RA-000707-K0-104-03a~TE-5-114_3-64-ET38_55R8855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-K0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 4/4 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Die Anlage Nr. 3a mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 55R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 02.09.2020 RA-000707-K0-104-03a~TE-5-114_3-64-ET38_55R8855.docx