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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-H0-104
Anlage-Nr. :               2b
Seite :                    1 / 19                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    55R8855
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           55R8855.08
Radgröße:                                                 8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                          38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           4 Ø82 Ø60.1
geprüfte Radlast:                                           900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2350 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : TOYOTA (J) bzw. TOYOTA EUROPE (B) bzw. LEXUS

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
AL1(a), AR2, AR2N, E15EJ(a),     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde               ZP50880 110 Nm
E15J(a), E15UT(a),               M12x1,5
E15UT(a)MS1, E15UTN(a), F3,
HAL1(a), HE15U(a), HL10(a),
HS19(a), L10(a), R1, S19(A),
UXE2(a), T25, T27, V3, XA3(A),
XA4 (EU, M), XA5(EU,M),
XE2(A), XW3(a), XW4(a), Z4
AX1T(EU,M), AX1T(EU,M)-          Radmutter, Kegel 60°, Gewinde              ZP50880 120 Nm
TMG, XC1 (EU, M)                 M12x1,5



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-H0-104
Anlage-Nr. :               2b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
S19(a)                         e6*2001/116*0103*..
HS19(a)                        e6*2001/116*0106*..
L10(a)                         e6*2007/46*0034*..
HL10(a)                        e6*2007/46*0035*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 215     Lexus GS200T, GS250,    225/45R18                                A02) bis A10)
                GS300, GS300H, GS450H N235)                                      E65)E66)

                                         225/45R18 M+S

                                         235/40R18

                                         235/45R18
                                         A01)GAL)K87)

                                         245/40R18

                                         255/40R18
                                         A01)K03)K87)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/45R18            245/40R18          A02) bis A10)
                                         N235)                                   E65)E66)V00)

                                         225/45R18 M+S        245/40R18 M+S      A02) bis A10)
                                                                                 E65)E66)V00)

                                         225/45R18            255/40R18          A02) bis A10)
                                         N235)                                   E65)E66)V00)

                                         225/45R18 M+S        255/40R18 M+S      A02) bis A10)
                                                                                 E65)E66)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-H0-104
Anlage-Nr. :               2b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
S19(a)                         e6*2001/116*0103*..
HS19(a)                        e6*2001/116*0106*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
183 bis 255     Lexus GS300, GS430,     225/45R18                                 A02) bis A10)
                GS460, GS450H           A93a)N235)                                E64)

                                          225/45R18 M+S
                                          A93a)

                                          235/40R18
                                          A93)N245)

                                          235/40R18 M+S
                                          A93)

                                          245/40R18

                                          255/40R18
                                          A01)K04)K70)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/45R18            245/40R18          A02) bis A10)
                                          A93a)N235)                              E64)V00)

                                          225/45R18            255/40R18          A01) bis A10)
                                          A93a)N235)           K04)K70)           E64)V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A)                          e11*2001/116*0206*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 153     Lexus IS200D, IS220D,    215/40R18                                A02) bis A10)
                IS250, IS250C            G7D)N225)                                E68)
                (Stufenheck, Cabrio)
                                         225/40R18
                                         N235)

                                          245/35R18
                                          A01)G7D)K03)N255)

                                          255/35R18
                                          A01)K01)K73)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-H0-104
Anlage-Nr. :               2b
Seite :                    4 / 19                                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A)                                  e11*2001/116*0206*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 180            Lexus IS200T, IS250,      225/40R18                               A02) bis A10)
                       IS300H                                                            E69)
                       (Nur zulässig an          235/35R18
                       Fahrzeugen ab EG-         A01)K04)
                       Nummer:
                       e11*2001/116*0206*10)     245/35R18
                                                 A01)K01)K04)

                                                 255/35R18
                                                 A01)K01)K04)

                                                 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                 vorne                hinten
                                                 215/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                 N225)                K04)               E69)V00)

                                                 215/40R18 M+S        245/35R18 M+S      A01) bis A10)
                                                                      K04)               E69)V00)

                                                 215/40R18            255/35R18          A01) bis A10)
                                                 N225)                K04)               E69)V00)

                                                 215/40R18 M+S        255/35R18 M+S      A01) bis A10)
                                                                      K04)               E69)V00)

                                                 225/40R18            255/35R18          A01) bis A10)
                                                                      K04)               E69)V00)



Typ:                         UXE2(a)
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0260*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 311          Lexus IS F              225/40R18                                          A02) bis A10)


e11*2001/116*0260*04   1115/1115(0)                                                      5/114.3/60



Typ:                         F3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0079*.. , e6*2001/116*0079*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 207          Lexus LS430              245/45R18                                         A02) bis A10)


e6*2001/116*0079*04E   1095/1280                                                         5/114,3/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-H0-104
Anlage-Nr. :               2b
Seite :                    5 / 19                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
XC1 (EU, M)                          e11*2007/46*2883*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 180           Lexus RC200T, RC300,    225/45R18                         A02) bis A10)
                      RC300H                  N235)                             EF0)

                                               225/45R18 M+S

                                               235/40R18
                                               A01)K01)



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
AL1(a)                               e6*2001/116*0117*..
HAL1(a)                              e6*2001/116*0118*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
183 bis 204           Lexus RX350, RX450H     235/55R18                         A02) bis A10)
                                              A93)                              EF0)

                                               235/60R18
                                               A93)

                                               245/55R18



Typ:                         Z4
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0084*.. , e6*2001/116*0084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 210          Lexus SC430              245/40R18                                A02) bis A10)


e6*2001/116*0084*09   1120/1140                                                 5/114,3/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-H0-104
Anlage-Nr. :               2b
Seite :                    6 / 19                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E15J(a)                         e11*2001/116*0299*..
E15UT(a)                        e11*2001/116*0305*..
HE15U(a)                        e11*2007/46*0018*..
E15UTN(a)                       e11*2007/46*0019*..
E15UT(a)MS1                     e11*2007/46*0167*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130      Toyota Auris             215/40R18                           A02) bis A10)
                (1. Generation)                                              E58)
                                         225/35R18
                                         A01)K01)K04)T87)

                                           225/40R18
                                           A01)G7F)K01)K04)K78)

                                           235/35R18
                                           A01)K01)K04)K78)

                                           255/30R18
                                           A01)K01)K04)K78)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(a)                         e11*2001/116*0305*..
HE15U(a)                         e11*2007/46*0018*..
E15UTN(a)                        e11*2007/46*0019*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 97       Toyota Auris              215/40R18                          A02) bis A10)
                (2. Generation,           A01)K01)K04)K28)N225)              E59)E61)
                Ausführungen mit
                Mehrlenker-Hinterachse) 225/35R18
                                          A01)A93a)K01)K04)K28)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(a)                        e11*2001/116*0305*..
E15UTN(a)                       e11*2007/46*0019*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73       Toyota Auris               215/40R18                         A02) bis A10)
                (2. Generation,            A01)K01)K04)K28)                  E59)E60)
                Ausführungen mit
                Verbundlenker-Hinterachse)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-H0-104
Anlage-Nr. :               2b
Seite :                    7 / 19                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                             e11*2001/116*0196*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130     Toyota Avensis             215/40R18                         A02) bis A10)
                (Fahrzeuge vor Facelift
                2006, ohne Serienbereifung 225/40R18
                215/50R17)                 A01)K04)K50)K63)K65)K66)

                                           235/35R18
                                           A01)K03)K04)K50)K63)K64)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                              e11*2001/116*0196*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130     Toyota Avensis            215/40R18                          A02) bis A10)
                (Fahrzeuge ab Facelift
                2006, mit Serienbereifung 225/40R18
                215/50R17)                A01)K04)K50)K63)K65)K66)

                                           235/35R18
                                           A01)K03)K04)K50)K63)K64)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-H0-104
Anlage-Nr. :               2b
Seite :                    8 / 19                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
T27                                   e11*2001/116*0331*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 130            Toyota Avensis           215/45R18                         A02) bis A10)
                      (Limousine, Kombi)       M00)N225)

                                                225/40R18
                                                G5V)

                                                225/45R18

                                                235/40R18
                                                A01)K03)

                                                235/45R18
                                                A01)G0Z)K03)

                                                245/40R18
                                                A01)K01)K04)

                                                255/35R18
                                                A01)G5V)K01)K04)

                                                255/40R18
                                                A01)GCS)K01)K04)



Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
AX1T(EU,M)                   e11*2007/46*3641*..
AX1T(EU,M)-TMG               e13*2007/46*1765*..
AX1T(EU,M)                   e6*2007/46*0264*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 85     Toyota C-HR             235/45R18                                  A02) bis A10)
                                      A01)K01)K04)K91)



Typ:                         V3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0085*.., e6*2001/116*0085*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 112 bis 137  Toyota Camry             225/45R18                                 A01) bis A10)
                                                                                 K15)K18)K21)K26)

e6*2001/116*0085*04   1200/1200                                                  5/114,3/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-H0-104
Anlage-Nr. :               2b
Seite :                    9 / 19                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                               e11*2001/116*0222*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 100      Toyota Corolla Verso      215/40R18                         A02) bis A10)
                                          A01)K68)

                                          225/40R18
                                          A01)K68)

                                          245/35R18
                                          A01)K03)K04)K68)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                               e11*2001/116*0222*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
130             Toyota Corolla Verso      215/40R18                         A02) bis A10)
                                          A01)K68)

                                          215/45R18
                                          A01)K68)M00)

                                          225/40R18
                                          A01)K68)

                                          245/35R18
                                          A01)K03)K04)K68)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
E15EJ(a)                       e11*2001/116*0304*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 97       Toyota Corolla          215/40R18                           A02) bis A10)
                (Stufenheck)            A01)K12)                            E67)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-H0-104
Anlage-Nr. :               2b
Seite :                    10 / 19                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XW3(a)                            e11*2001/116*0264*..
XW4(a)                            e11*2007/46*0157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
73              Toyota Prius Plus          215/40R18                         A02) bis A10)

                                           225/40R18
                                           A01)K25)K88)

                                           245/35R18
                                           A01)K01)K04)K16)K88)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(a)                           e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4                225/55R18                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung, A01)K01)M00)N235)                 E62)
                nur bis EG-Genehmigungs-
                Nr.: e6*2001/116*0105*08) 235/50R18
                                           A01)G7A)K01)K04)

                                           235/55R18
                                           A01)K01)K04)

                                           245/50R18
                                           A01)K01)K04)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(a)                            e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4                225/55R18                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung,  M00)N235)                         E62)
                nur bis EG-Genehmigungs-
                Nr.: e6*2001/116*0105*08) 235/50R18
                                           G7A)

                                           235/55R18

                                           245/50R18




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-H0-104
Anlage-Nr. :               2b
Seite :                    11 / 19                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(a)                          e6*2001/116*0105*..
XA4 (EU, M)                     e6*2007/46*0166*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 114      Toyota RAV4              225/60R18                         A02) bis A10)
                (nur Ausführungen ab EG- G5Z)M00)N235)                     E63)
                Genehmigungs-Nr.:
                e6*2001/116*0105*09 bzw. 225/60R18 M+S
                e6*2007/46*0166*00)      G5Z)M00)

                                          235/55R18



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XA5(EU,M)                      e6*2007/46*0289*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
129 bis 131     Toyota RAV4             225/60R18                          A02) bis A10)
                                        M00)

                                          235/55R18

                                          235/60R18
                                          GCE)

                                          245/50R18
                                          A01)K01)K02)

                                          245/55R18
                                          A01)K01)K02)

                                          255/50R18
                                          A01)K01)K02)

                                          275/45R18
                                          A01)K01)K02)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-H0-104
Anlage-Nr. :               2b
Seite :                    12 / 19                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AR2                            e11*2001/116*0350*..
AR2N                           e11*2007/46*0117*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 130      Toyota Verso            215/45R18                         A02) bis A10)
                                        M00)

                                         225/40R18

                                         225/45R18

                                         235/40R18

                                         235/45R18
                                         A01)K83)

                                         245/40R18

                                         255/35R18
                                         A01)K01)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-H0-104
Anlage-Nr. :               2b
Seite :                    13 / 19                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'.

E59) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'.

E60) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse.

E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.

E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08

E63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09
     bzw. e6*2007/46*0166*00




RA-000707-H0-104-02b~TO-5-114_3-60-ET38_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-H0-104
Anlage-Nr. :               2b
Seite :                    14 / 19                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


E64) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*05
     beim Typ S19(a) bzw. bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*07 beim Typ
     HS19(a)

E65) Beim Typ S19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*06

E66) Beim Typ HS19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*08

E67) Beim Typ E15EJ(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0304*09.

E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
     e11*2001/116*0206*09

E69) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
     e11*2001/116*0206*10

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G5V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G5Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R18,
     225/65R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G7A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/70R16,
     235/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-H0-104
Anlage-Nr. :               2b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


G7D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R16,
     245/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G7F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/55R16, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GAL) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/40R19,
     235/45R18, 265/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GCE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R19 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
     225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-H0-104
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Teiletyp :                 55R8855


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K50) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von ca. 200 mm oberhalb Schweller bis
     zum hinteren Stoßfänger umzulegen.

K63) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante auf eine Restbreite von 10 mm,
     von Oberkante bis 150 mm nach unten zu kürzen.

K64) An Achse 2 sind die Radhäuser im Übergangsbereich Stoßfänger zum Radhaus
     aufzuweiten.

K65) An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel im
     Bereich von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben
     auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft
     werden.

K66) An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoff-Innenkotflügels im Bereich der
     Stoßfängeroberkante nach innen warm einzuformen oder auszuschneiden.




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Teiletyp :                 55R8855


K68) An Achse 2 sind zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die vordere Radhauskante ist im Bereich von 150 bis 400 mm oberhalb
        Schwellerkante umzulegen,
     - im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ist der Spreiznietbefestigungspunkt
        komplett vom Halter zu entfernen,
     - der Stoßfänger ist in der Führungsnut zu verkleben,
     - die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist auf Restbreite von ca. 3
        mm zu kürzen,
     - die Radhauskante ist im Übergangsbereich nach außen zu formen.

K70) An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
     - das Gummikederband an den Radhauskante ist zu entfernen,
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 150 mm oberhalb Schweller bis zum
        hinteren Stoßfänger komplett umzulegen (Restbreite 8..10 mm).

K73) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im hinteren äußeren Reifenschwenkbereich
     (siehe Foto) nach innen warm einzuformen oder zu befestigen. Die ins Radhaus ragende
     Kante des Schwellers ist ab Befestigung nach innen zu kürzen.




K78) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
     notwendig:
     - die Radhausausschnittkanten ist von Stoßfängeroberkante bis 180 mm vor dem
        Schweller komplett umzulegen,
     - die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist der umgelegten
        Radhausausschnittkanten anzupassen,
     - die Filzinnenverkleidung ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen, oder eng
        an das Innere Radhaus anzulegen.

K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich.
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu
         klemmen und zusätzlich im Bereich hinter der Radmitte warm einzuformen,
     - der dort befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-H0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante inklusive Befestigungslaschen ist im Bereich 30° vor und
         hinter Radmitte komplett umzulegen,
     - die Kunststoffnieten an den Befestigungslaschen sind zu entfernen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter
        der Radmitte sind zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
        die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K91) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Kunststoffverbreiterung ist im Bereich 45 Grad vor bis 45 Grad hinter Radmitte auf
        eine Restbreite von 10 mm zu kürzen,
     - die Blech Radhauskante ist entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung
        umzulegen (auch im Bereich von 45 Grad vor bis 45 Grad hinter der Radmitte).

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.


RA-000707-H0-104-02b~TO-5-114_3-60-ET38_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-H0-104
Anlage-Nr. :               2b
Seite :                    19 / 19                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 2b mit den Blättern 1 bis 19 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 55R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 11.02.2019




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