Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 48933
Nr. : RA-000707-J0-104
Anlage-Nr. : 26
Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 55R8855
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 55R8855.153
Radgröße: 8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 43 mm
Lochkreisdurchmesser: 130 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 84,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 950 kg
bei Reifenabrollumfang: 2400 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Ssangyong
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
AJ Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZPS5X3046 150 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 33mm
CJ, DJ, KYRON DJ, QJ, QK, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZPM5X2145 150 Nm
YK, YKA, YKUK M14x1,5
RA-000707-J0-104-26~SY-5-130-84-ET43_55R8855
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 48933
Nr. : RA-000707-J0-104
Anlage-Nr. : 26
Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CJ e4*2001/116*0115*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
102 bis 110 Ssangyong Actyon 225/60R18 A02) bis A10)
A94)M00)
235/60R18
A94)
235/65R18
A94)
245/55R18
A94)
245/60R18
A94)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
QJ e11*2007/46*2512*..
QJ e4*2007/46*0330*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 bis 131 Ssangyong Actyon Sports, 225/60R18 A02) bis A10)
Korando Sports A94)M00)T104)
235/60R18
A94)T107)
235/65R18
A94)ER1)
RA-000707-J0-104-26~SY-5-130-84-ET43_55R8855
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 48933
Nr. : RA-000707-J0-104
Anlage-Nr. : 26
Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
KYRON DJ e1*2001/116*0363*..
DJ e4*2001/116*0107*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 121 Ssangyong Kyron 225/60R18 A02) bis A10)
M00)
235/55R18
235/60R18
235/65R18
245/55R18
245/60R18
255/55R18
255/60R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
QK e9*2007/46*6620*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 Ssangyong Musso, Musso 235/60R18 A02) bis A10)
Grand A94)
(nicht zulässig bei
Fahrzeugen mit 235/65R18
Blattfederung) A94)
245/60R18
A94a)
255/60R18
265/55R18
RA-000707-J0-104-26~SY-5-130-84-ET43_55R8855
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 48933
Nr. : RA-000707-J0-104
Anlage-Nr. : 26
Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
YKUK e11*2007/46*4188*..
YKA e6*2007/46*0237*..
YK e9*2007/46*6541*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 165 Ssangyong Rexton 235/60R18 A02) bis A10)
A94)
235/65R18
A94)
245/60R18
A94)
255/60R18
A94a)
265/55R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AJ e4*2001/116*0088*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
114 bis 131 Ssangyong Rodius 4WD 255/45R18 A02) bis A10)
(Modell 2013 ab A01)K01)
Nachtragsstand 15)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
RA-000707-J0-104-26~SY-5-130-84-ET43_55R8855
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 48933
Nr. : RA-000707-J0-104
Anlage-Nr. : 26
Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1954 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000707-J0-104-26~SY-5-130-84-ET43_55R8855
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 48933
Nr. : RA-000707-J0-104
Anlage-Nr. : 26
Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T107) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1950 kg bei LI 107 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 975 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage Nr. 26 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 55R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 09.04.2019
RA-000707-J0-104-26~SY-5-130-84-ET43_55R8855