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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000707-M0-104
Anlage-Nr. :                26
Seite :                     1/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  55R8855
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                         55R8855.153
Radausführungskennz.:                                  55R8855.153
Radgröße:                                               8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        43 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     130 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   84,10 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      950 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2400 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   SSANGYONG

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                            ZPM5X2145 150 Nm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZPS5X3046 150 Nm
                Schaftlänge 33 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000707-M0-104
Anlage-Nr. :                26
Seite :                     2/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
CJ                            e4*2001/116*0115*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
102 bis 110     Ssangyong Actyon       225/60R18                          A02) bis A10)
                                       M00)                               A94) BF1)

                                        235/60R18

                                        235/65R18

                                        245/55R18

                                        245/60R18


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
QJ                             e11*2007/46*2512*..
QJ                             e4*2007/46*0330*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 bis 131     Ssangyong Actyon        225/60R18                         A02) bis A10)
                Sports, Korando Sports M00) T104)                         A94) BF1)

                                        235/60R18
                                        T107)

                                        235/65R18
                                        ER1)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DJ                            e4*2001/116*0107*..
KYRON DJ                      e1*2001/116*0363*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 121     Ssangyong Kyron        225/60R18                          A02) bis A10)
                                       M00)                               BF1)

                                        235/55R18

                                        235/60R18

                                        235/65R18

                                        245/55R18

                                        245/60R18

                                        255/55R18

                                        255/60R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000707-M0-104
Anlage-Nr. :                26
Seite :                     3/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
QK                               e9*2007/46*6620*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 149     Ssangyong Musso,          235/60R18                         A02) bis A10)
                Musso Grand               A94)                              BF1)
                (nicht zulässig bei
                Fahrzeugen mit            235/65R18
                Blattfederung)            A94)

                                         245/60R18
                                         A94a)

                                         255/60R18

                                         265/55R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
YK                            e9*2007/46*6541*..
YKA                           e6*2007/46*0237*..
YKUK                          e11*2007/46*4188*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 165     Ssangyong Rexton       235/60R18                            A02) bis A10)
                                       A94)                                 BF1)

                                         235/65R18
                                         A94)

                                         245/60R18
                                         A94)

                                         255/60R18
                                         A94a)

                                         265/55R18


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
AJ                              e4*2001/116*0088*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
114 bis 131     Ssangyong Rodius 4WD 255/45R18                              A01) bis A10)
                (Modell 2013 ab                                             BF2) K01)
                Nachtragsstand 15)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000707-M0-104
Anlage-Nr. :                26
Seite :                     4/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
       Zubehörkit: ZPM5X2145
       Anzugsmoment: 150 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000707-M0-104
Anlage-Nr. :                26
Seite :                     5/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855



BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3046
       Anzugsmoment: 150 Nm

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1950 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T107) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1950 kg bei LI 107 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 975 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 26 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 55R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 21.11.2022