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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     1 / 11                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   55R8855
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             RONAL
Radausführung:                                          55R8855.05
Radgröße:                                                8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                         45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    76,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast:                                         1050 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2350 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Ford

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
BA7, BA7-LPG, DA3, DA3-RS, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                    ZP50502 110 Nm
DA3-CNG, DA3-LPG, DB3,     M12x1,5
DM2, DM2-CNG, DM2-LPG,
DYB, DYB-LPG, DXA, DXA-
LPG
WA6                        Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                   ZP50520 125 Nm
                           M14x1,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     2 / 11                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2                                   e13*2001/116*0109*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 147            Ford Kuga               235/45R18                         A02) bis A10)
                                               A93)                              S01)

                                                235/50R18
                                                A01)A93)K03)

                                                245/45R18
                                                A93)

                                                245/50R18
                                                A01)G2E)K03)

                                                255/45R18
                                                A01)A93)K03)

                                                265/45R18
                                                A01)A93a)K03)



Typ:                         DM2
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2001/116*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 107   Focus C-Max             225/35R18                                  A01) bis A10)
                                                                                 K03)K04)K57)S01)
                                                225/40R18
e13*2001/116*0109*29   C-Max 1115/1070(1100),                                    5/108/63,3



Typ:                         DM2-CNG
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2001/116*1018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91 bis 107   Focus C-Max CNG         225/35R18                                  A01) bis A10)
                                                                                 K03)K04)K57)S01)
                                                225/40R18
e13*2001/116*1018*03   1005/1025                                                 5/108/63,3



Typ:                         DM2-LPG
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2001/116*1000*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103 bis 107  Focus C-Max LPG         225/35R18                                  A01) bis A10)
                                                                                 K03)K04)K57)S01)
                                                225/40R18
e13*2001/116*1000*05   1005/1025                                                 5/108/63,3




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                9
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3                             e13*2001/116*0144*..
DA3-CNG                         e13*2001/116*1017*..
DA3-LPG                         e13*2001/116*0999*..
DB3                             e13*2001/116*0157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 107      Ford Focus               215/40R18                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)                                         S01)
                                         225/35R18
                                         A01)K03)

                                          225/40R18
                                          A01)K03)K61)K62)L23)

                                          235/35R18
                                          A01)K03)K04)K60)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3                            e13*2001/116*0144*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
166             Ford Focus ST           225/35R18                          A02) bis A10)
                                        A01)K03)                           S01)

                                          225/40R18
                                          A01)K03)K61)K62)L23)

                                          235/35R18
                                          A01)K03)K04)K60)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                9
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3                                   e13*2001/116*0144*..
DA3-RS                                e13*2001/116*1010*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
224 bis 257            Ford Focus RS           215/40R18 M+S                     A02) bis A10)

                                                215/45R18 M+S
                                                M00)

                                                225/40R18 M+S

                                                235/40R18 M+S
                                                A01)K01)K16)K72)

                                                245/35R18 M+S
                                                A01)K01)K16)K72)

                                                245/40R18 M+S
                                                A01)K01)K13)K16)K22)K72)



Typ:                         WA6
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2001/116*0185*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 176   Galaxy, S-Max           235/45R18                                  A01) bis A10)
                                      K03)                                       K04)S01)

                                                245/40R18
                                                K01)

                                                245/45R18
                                                K01)L24)

                                                255/40R18
                                                K01)K38)L24)
e13*2001/116*0185*17   1300/1375(1410)                                           5/108/63,3




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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7                            e13*2001/116*0249*..
BA7-LPG                        e13*2001/116*1015*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176      Ford Mondeo             215/45R18                                A02) bis A10)
                                        G6U)M00)                                 S01)

                                          225/40R18

                                          235/35R18
                                          A01)K04)T90)

                                          235/40R18
                                          A01)K04)

                                          245/35R18
                                          A01)K04)

                                          255/35R18
                                          A01)K04)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA                              e13*2007/46*1103*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 92       Ford C-Max, Grand C-Max 215/40R18                                A02) bis A10)
                (Serie nur 205/55R16)     A01)K03)T89)                           S01)

                                          215/45R18
                                          A01)G01)K03)M00)

                                          225/40R18
                                          A01)K03)K04)

                                          235/35R18
                                          A01)K03)K04)T90)

                                          235/40R18
                                          A01)G01)K03)K04)K13)K22)K67)

                                          245/35R18
                                          A01)K01)K04)K67)

                                          245/40R18
                                          A01)G01)K01)K04)K13)K22)K27)K67)K68)

                                          255/35R18
                                          A01)K01)K04)K13)K22)K27)K67)K68)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     6 / 11                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA                              e13*2007/46*1103*..
DXA-LPG                          e13*2007/46*1288*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134      Ford C-Max, Grand C-Max 215/40R18                            A02) bis A10)
                (Ausführungen mit Serie   A01)K03)T89)                       S01)
                nicht nur 205/55R16)
                                          215/45R18
                                          A01)K03)M00)

                                          225/40R18
                                          A01)K03)K04)

                                          235/35R18
                                          A01)K03)K04)T90)

                                          235/40R18
                                          A01)K03)K04)K13)K22)K67)

                                          245/35R18
                                          A01)K01)K04)K67)

                                          245/40R18
                                          A01)K01)K04)K13)K22)K27)K67)K68)

                                          255/35R18
                                          A01)K01)K04)K13)K22)K27)K67)K68)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     7 / 11                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB                             e13*2007/46*1138*..
DYB-LPG                         e13*2007/46*1289*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 184      Ford Focus               215/40R18                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       N225)                             S01)

                                          215/45R18
                                          G4P)M00)N225)

                                          225/40R18
                                          A01)K03)N235)

                                          235/35R18
                                          A01)K01)K04)

                                          235/40R18
                                          A01)G4A)K01)K04)K13)K22)K25)

                                          245/35R18
                                          A01)K01)K04)

                                          255/35R18
                                          A01)K01)K04)K13)K22)K25)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.


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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     8 / 11                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G2E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/70R16 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G4A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17,
     215/55R16, 235/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.




RA-000707-A0-104-09~FO-5-108-63_3-ET45_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                9
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


G4P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17,
     235/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G6U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17,
     235/40R18, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K38) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
     Türhinterkante eng an das Blechradhaus anzulegen.


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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                9
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Filz-Innenradhäuser im Bereich von ca. 100 mm vor Radmitte bis Übergang zum
         hinteren Stoßfänger auf einer Höhe von ca. 40 mm zu kürzen. Die Schnittkante ist mit
         dem Radhaus zu verkleben,
     - der Stehbolzen hinter der Radmitte (für die Befestigungsklammer des
         Filzinnenkotflügels) ist um ca. 8 mm zu kürzen,
     - der Kunststoffhalter im Übergang Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist um ca. 10 mm
         zu kürzen,

K60) An Achse 2 ist vom Filzinnenradhaus, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
     seitlichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der
     Radhausausschnittkante) abzutrennen und die Schnittkante klebend zu befestigen.

K61) An Achse 2 ist die Ausbuchung des Kunststoffhalters im Bereich der Stoßfängeroberkante
     um ca. 10 mm zu kürzen.

K62) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte
     umzulegen.

K67) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
     vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.

K68) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
     vor der Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K72) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller eng an das Blechradhaus anzulegen.

L23) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18
     ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind, muss der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-
     Bestellnummer 1342639 eingebaut werden.

L24) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit einer Lenkeinschlagbegrenzung
     ausgerüstet sind ist der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-Bestellnummer
     1451390 einzubauen. Überprüfungsmöglichkeit :
     - mit Lenkeinschlagbegrenzung 2,5 Lenkradumdrehungen ,
     - ohne Lenkeinschlagbegrenzung 2,75 Lenkradumdrehungen .

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.




RA-000707-A0-104-09~FO-5-108-63_3-ET45_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     11 / 11                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


Die Anlage Nr. 9 mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 55R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 19.09.2012




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