Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-M0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 1 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 55R8855 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 55R8855.05 Radausführungskennz.: 55R8855.05 Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,00 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø76 Ø63.3 geprüfte Radlast: *) 900 kg Reifenabrollumfang: 2350 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: FORD Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50502 130 Nm BF2 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 ZP50521 200 Nm BF3 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50502 120 Nm BF4 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50502 140 Nm BF5 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50502 135 Nm BF6 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 ZP50520 140 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-M0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 2 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DXA e13*2007/46*1103*.. DXA-LPG e13*2007/46*1288*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 134 Ford C-Max, Grand C- 215/40R18 A01) bis A10) Max K03) N225) T89) BF1) S01) (Ausführungen mit Serie nicht nur 215/45R18 205/55R16) GCM) K03) M00) N225) 225/40R18 K03) K04) N235) 235/35R18 K03) K04) T90) 235/40R18 K03) K04) K13) K22) K67) 245/35R18 K01) K04) K67) 245/40R18 G8T) K01) K04) K13) K22) K27) K67) K68) 255/35R18 K01) K04) K13) K22) K27) K67) K68) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DXA e13*2007/46*1103*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 92 Ford C-Max, Grand C- 225/40R18 A01) bis A10) Max K03) BF1) K04) S01) (Serie nur 205/55R16) 245/35R18 K01) K67) 255/35R18 K01) K13) K22) K27) K67) K68) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SBF e1*2007/46*1524*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 175 Ford Edge 235/60R18 A02) bis A10) A93a) BF2) 245/55R18 A01) K03) 255/55R18 A01) K01) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-M0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 3 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DA3 e13*2001/116*0144*.. DA3-CNG e13*2001/116*1017*.. DA3-LPG e13*2001/116*0999*.. DB3 e13*2001/116*0157*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 107 Ford Focus 215/40R18 A02) bis A10) (3-türer, 4-türer, 5-türer, BF1) S01) Kombi, Cabrio) 225/35R18 225/40R18 A01) K61) K62) L23) 235/35R18 A01) K03) K04) K60) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DA3 e13*2001/116*0144*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 166 Ford Focus ST 225/35R18 A02) bis A10) BF1) S01) 225/40R18 A01) K61) K62) L23) 235/35R18 A01) K03) K04) K60) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DA3 e13*2001/116*0144*.. DA3-RS e13*2001/116*1010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 224 bis 257 Ford Focus RS 215/40R18 M+S A02) bis A10) BF1) 215/45R18 M+S M00) 225/40R18 M+S 235/40R18 M+S A01) K01) K16) K72) 245/35R18 M+S A01) K01) K16) K72) 245/40R18 M+S A01) K01) K13) K16) K22) K72) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-M0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 4 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DYB e13*2007/46*1138*.. DYB-RS e13*2007/46*1616*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 257 Ford Focus RS 225/40R18 A02) bis A10) (ab Modell 2016) BF1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DYB e13*2007/46*1138*.. DYB-LPG e13*2007/46*1289*.. DYB-N e13*2007/46*1363*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 134 Ford Focus 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) T89) BF1) S01) 215/45R18 M00) 225/40R18 A01) K03) 235/35R18 A01) K01) K04) 235/40R18 A01) K01) K04) K13) K22) K25) 245/35R18 A01) K01) K04) 255/35R18 A01) K01) K04) K13) K22) K25) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DYB e13*2007/46*1138*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 136 bis 184 Ford Focus ST 215/40R18 A02) bis A10) N225) BF1) 215/45R18 M00) N225) 225/40R18 A01) K03) N235) 235/40R18 A01) K01) K04) K13) K22) K25) 245/35R18 A01) K01) K04) 255/35R18 A01) K01) K04) K13) K22) K25) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-M0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 5 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DEH e13*2007/46*1911*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 134 Ford Focus 215/45R18 A01) bis A10) (Limousine, M00) A11) BF1) E73) K04) Ausführungen mit Verbundlenkerachse) 225/45R18 235/40R18 K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DEH e13*2007/46*1911*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 134 Ford Focus 215/45R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, M00) A11) BF1) E73) Ausführungen mit Mehrlenkerachse) 225/45R18 A01) K03) K04) 235/40R18 A01) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DEH e13*2007/46*1911*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 134 Ford Focus Active 215/45R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A93a) M00) A11) BF1) 225/45R18 235/45R18 245/40R18 255/40R18 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-M0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 6 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DEH e13*2007/46*1911*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 206 Ford Focus ST 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A93a) BF1) 215/45R18 M00) 225/40R18 A01) K03) 235/40R18 A01) K03) K04) 245/35R18 A01) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DM2 e13*2001/116*0109*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 147 Ford Kuga 235/45R18 A02) bis A10) (1. Generation) A93) BF1) E61) S01) 235/50R18 A01) A93) K03) 245/45R18 A93) 245/50R18 A01) G2E) K03) 255/45R18 A01) A93) K03) 265/45R18 A01) A93a) K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DM2 e13*2001/116*0109*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 178 Ford Kuga 235/50R18 A02) bis A10) (2. Generation) A01) K03) K77) BF1) E62) 245/45R18 255/45R18 A01) K03) K77) 265/45R18 A01) K01) K04) K77) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-M0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 7 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DFK e13*2007/46*2188*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 140 Ford Kuga 225/60R18 A01) bis A10) (3. Generation) M00) A11) A93) BF3) K04) 235/55R18 K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): BA7 e13*2001/116*0249*.. BA7-LPG e13*2001/116*1015*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 176 Ford Mondeo 215/45R18 A02) bis A10) (bis Modelljahr 2014) G6U) M00) BF4) E52) E64) S01) 225/40R18 235/35R18 A01) K04) T90) 235/40R18 A01) K04) 245/35R18 A01) K04) 255/35R18 A01) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-M0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 8 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): BA7 e13*2001/116*0249*.. BA7-HEV e13*2007/46*1485*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 177 Ford Mondeo 215/45R18 A02) bis A10) (ab Modelljahr 2015) M00) N225) A11) BF4) E65) 215/45R18 M+S M00) 225/45R18 N235) 225/45R18 M+S 235/40R18 A01) K04) 235/45R18 A01) K04) K13) K25) 245/40R18 A01) K04) 245/45R18 A01) G2B) K04) K13) K25) 255/40R18 A01) K03) K04) K13) K25) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): LSK e13*2007/46*2387*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 130 Ford Mustang Mach-E 225/60R18 A02) bis A10) M00) BF2) 235/55R18 A01) K04) 245/55R18 A01) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): J2K e9*2007/46*3165*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 147 Ford Puma 215/45R18 A01) bis A10) A93b) M00) A11) BF5) K01) 225/45R18 K04) 235/45R18 K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-M0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 9 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): WA6 e13*2001/116*0185*.. WA6-N e13*2007/46*1340*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 176 Ford S-Max 1. 225/45R18 A02) bis A10) Generation; Ford BF2) E69) S01) Galaxy 2. Generation 235/45R18 245/40R18 245/45R18 G8B) 255/40R18 A01) K03) K04) L24) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): WA6 e13*2001/116*0185*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 177 Ford S- Max 2. 235/50R18 A02) bis A10) Generation; Ford A01) K81) BF2) E69a) Galaxy 3. Generation (Nur zulässig an 245/45R18 Fahrzeugausführungen bis einschließlich 18 255/45R18 Zoll Serienbereifung) 265/45R18 A01) K03) K04) K81) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): WA6 e13*2001/116*0185*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 177 Ford S- Max 2. 235/50R18 A02) bis A10) Generation; Ford A01) K81) BF2) E69a) Galaxy 3. Generation (Nur zulässig an 245/45R18 Fahrzeugausführungen die mit 19 Zoll 245/50R18 Bereifung ausgerüstet A01) G2F) K01) K04) K13) K22) K25) sind) K80) K81) K82) 255/45R18 265/45R18 A01) K03) K04) K81) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-M0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 10 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): PJ2 e1*2001/116*0207*.. PJ2-LPG e13*2007/46*1451*.. PU2 e1*2007/46*0272*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 125 Ford Transit Connect/ 225/45R18 A02) bis A10) Tourneo Connect /-LPG BF4) E63a) (ab Modell 2014 bis 235/40R18 Facelift 2018) 245/40R18 A01) K01) K78) 255/35R18 A01) K01) K04) T94) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): PJ2 e1*2001/116*0207*.. PU2 e1*2007/46*0272*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 88 Ford Transit Connect / 215/45R18 A02) bis A10) Tourneo Connect M00) T93) BF6) E74) (ab Facelift 2018) 225/40R18 A93a) GKX) T92) 225/45R18 T95) 235/40R18 A01) K01) K04) T95) 235/45R18 A01) G0Z) K01) K04) K78) K79) 245/40R18 A01) K01) K04) K78) 255/35R18 A01) GKX) K01) K04) T94) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-M0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 11 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93b) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-M0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 12 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: ZP50502 Anzugsmoment: 130 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 Zubehörkit: ZP50521 Anzugsmoment: 200 Nm BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: ZP50502 Anzugsmoment: 120 Nm BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: ZP50502 Anzugsmoment: 140 Nm BF5) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: ZP50502 Anzugsmoment: 135 Nm BF6) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 Zubehörkit: ZP50520 Anzugsmoment: 140 Nm E52) Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge von 26 mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008. Überprüfung: Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen. E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 1. Generation: • an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `DR` E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation: • an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `MA` E63a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation (ab Modelljahr 2014) bis Facelift 2018: • Typ PU2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*04 bis e1*2007/46*0272*13 • Typ PJ2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*16 bis e1*2001/116*0207*25 • Typ JA2-LPG ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1451*00 E64) Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2001/116*0249*25. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-M0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 13 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 E65) Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2001/116*0249*26. E69) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2001/116*0185*23. E69a) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2001/116*0185*24. E73) Nicht Fahrzeug-Ausführung Focus Active. E74) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation ab Facelift 2018: • Typ PU2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*14 • Typ PJ2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*26 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G2B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G2E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/70R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G2F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/45R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17, 215/60R16, 235/40R18, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G8B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-M0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 14 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 G8T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCM) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17, 235/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GKX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K60) An Achse 2 ist vom Filzinnenradhaus, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und die Schnittkante klebend zu befestigen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-M0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 15 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 K61) An Achse 2 ist die Ausbuchung des Kunststoffhalters im Bereich der Stoßfängeroberkante um ca. 10 mm zu kürzen. K62) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen. K67) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen. K68) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad vor der Radmitte um 10 mm aufzuweiten. K72) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller eng an das Blechradhaus anzulegen. K77) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die KS-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 40 Grad hinter der Radmitte auf einer Länge von 100 mm in Richtung Schweller, um 10 mm zu kürzen, • der in diesem Bereich befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen und die dahinter befindliche Blechlasche der Radhauskante ist komplett umzulegen, • der Kunststoffinnenkotflügel ist im oben genannten Bereich um 20 mm nach innen oben, warm einzuformen oder auszuschneiden. K78) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis Schweller eng an das Blechradhaus anzulegen. K79) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • Der Kunststoffniet im Bereich Radmitte ist zu entfernen und die Kunststoffausbuchtung ist in diesem Bereich warm einzuformen, • die Radhausauschnittkante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 100 mm hinter der Radmitte umzulegen, • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K80) An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Oberkante Stoßfänger um 20 mm warm nach innen einzuformen K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Schraube zur Befestigung des Filzinnenfotflügels im Bereich der Oberkante Stoßfänger ist zu entfernen, • der Filzinnenkotflügel bzw. die Ausbuchtung im Bereich der Oberkante Stoßfänger ist auszuschneiden und der Rest eng an das Innenradhaus zu verkleben, • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 20 mm zu kürzen und die Befrestigung nach hinten zu versetzen. K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis zum Schweller eng an das Radhaus zu kleben, • die Befestigungsschrauben des Filzinnenkotflügels im Bereich 30° vor, 50° hinter Radmitte sowie im Bereich der Radmitte sind inkl. Stehbolzen zu entfernen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-M0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 16 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 L23) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind, muss der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-Bestellnummer 1342639 eingebaut werden. Kontrollmöglichkeit: Bei korrekt eingebautem Lenkeinschlagbegrenzer besteht bei voll eingeschlagener Lenkung ein Abstand von mindestens 5mm zur Karosserie bzw. zum Innenradhaus. L24) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit einer Lenkeinschlagbegrenzung ausgerüstet sind ist der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-Bestellnummer 1451390 einzubauen. Überprüfungsmöglichkeit : • mit Lenkeinschlagbegrenzung 2,5 Lenkradumdrehungen , • ohne Lenkeinschlagbegrenzung 2,75 Lenkradumdrehungen . M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/- typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-M0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 17 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage 9 mit den Seiten 1-17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 55R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 17.11.2021