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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                9a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   55R8855
Art des Sonderrades:                           einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                              RONAL
Radausführung:                                           55R8855.05
Radgröße:                                                 8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      108 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     76,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast:                                          1050 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2350 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller               :    Jaguar

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
CC9, CCX, N 3                    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde               ZP50502 120 Nm
                                 M12x1,5




RA-000707-A0-104-09a~JA-5-108-63-ET45_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                9a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


Typ:                          CCX
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0115*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 147 bis 219  S-Type                    235/40R18                        A01) bis A10)
              (Fahrzeuge bis                                             K03)K15)K35)S01)
              Modelljahr 2001)          245/40R18

 147 bis 219           S-Type             235/40R18                      A01) bis A10)
                       (Fahrzeuge ab                                     K03)S01)
                       Modelljahr 2002)   245/40R18

 291                   S-Type R           245/40R18                      A01) bis A10)
                                          E05a)                          K03)S01)

                                          245/40R18 M+S
                                          E05)
e11*98/14*0115*14      1095/1185(0)                                      5/108/63,3



Typ:                          N3
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
152 bis 291   Jaguar XJ6 Diesel,       235/50R18 M+S                     A02) bis A10) E44)
              Jaguar XJ6,              E05)                              S01)
              Jaguar XJ8,
              Jaguar XJR               235/50R18
                                       E05a)

                                          245/45R18

                                          255/45R18
e11*2001/116*0217*08   1100/1320(-)                                      5/108/63,3



Typ:                         CC9
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0323*..
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 283  Jaguar XF               245/45R18                          A02) bis A10)
                                      A94)

                                          255/40R18

                                          255/45R18

e11*2001/116*0323*06   1180/1180(0)                                      5/108/63,3




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                9a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




RA-000707-A0-104-09a~JA-5-108-63-ET45_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                9a
Seite :                     4/4                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
     Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E44) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung 255/45R19 (zul. Achslast
     vorn/hinten :1500 / 1720 kg).

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K35) An Achse 2 ist der Kunststoffspritzschutz im Bereich der Stoßfängeroberkante warm nach
     innen zu formen bzw. auszuschneiden. Die dahinterliegende Befestigungskante für den
     Stoßfänger ist um ca. 10 mm zu kürzen.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.


Die Anlage Nr. 9a mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 55R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 19.09.2012




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