Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-G0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 1 / 26 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 55R8855 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 55R8855.37 Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45 geprüfte Radlast: 900 kg bei Reifenabrollumfang: 2350 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50706 130 Nm Schaftlänge 28 mm BF2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50706 150 Nm Schaftlänge 28 mm BF3 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50706 175 Nm Schaftlänge 28 mm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 169 e1*2001/116*0288*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 142 Mercedes A-Klasse 215/35R18 A01) bis A10) BF1) EB1) K01) K04) K15) K23) K26) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-G0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 2 / 26 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 176 e1*2007/46*0928*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 155 Mercedes A-Klasse 215/40R18 A01) bis A10) (Beim Typ 245G nur N225) BF1) E93) E100) EB2) EB3) EB4) zulässig an K04) Fahrzeugausführungen 225/40R18 ab EG-Genehmigungs-Nr. K03) K13) e1*2001/116*0470*04) 235/40R18 G01) K01) K13) K25) K28) K103) 245/35R18 K01) K13) K25) K28) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/40R18 245/35R18 A01) bis A10) BF1) E93) E100) EB2) EB3) K04) K28) EB4) N225) V00) 215/40R18 255/35R18 A02) bis A10) BF1) E93) E100) EB2) EB3) EB4) N225) V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) BF1) E93) E100) EB2) EB3) EB4) K03) K13) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 176 e1*2007/46*0928*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 160 Mercedes A-Klasse 225/40R18 A01) bis A10) (Frontantrieb und N235) BF1) E95) E100) EB2) EB3) EB5) Allrad; Beim Typ 245G K04) nur zulässig an 235/35R18 Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. 235/40R18 e1*2001/116*0470*04) K13) K25) K28) K103) 245/35R18 K13) K28) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 255/35R18 A02) bis A10) BF1) E95) E100) EB2) EB3) EB5) N235) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-G0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 3 / 26 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 176 e1*2007/46*0928*.. 176 AMG e1*2007/46*1163*.. 245G e1*2001/116*0470*.. 245G AMG e1*2007/46*1207*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 265 bis 280 Mercedes A-Klasse 235/40R18 A01) bis A10) A45 AMG, AMG A45 BF1) E95) K04) K13) K25) K28) K103) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2A e1*2007/46*1829*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 165 Mercedes A-Klasse 215/45R18 A02) bis A10) M00) BF1) EB6) 225/40R18 A01) K04) 235/40R18 A01) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245 e1*2001/116*0314*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 142 Mercedes B-Klasse 215/40R18 A01) bis A10) (Beim Typ 245G nur BF1) E99) EB4) K01) K04) K81) zulässig an 225/35R18 Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs- 225/40R18 Nr. e1*2001/116*0470*02) 235/35R18 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-G0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 4 / 26 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 246 e1*2007/46*0751*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 155 Mercedes B- Klasse 215/40R18 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur N225) BF1) E100) EB2) EB3) EB4) zulässig an Fahrzeugausführungen 225/40R18 ab EG-Genehmigungs-Nr. A01) K04) e1*2001/116*0470*04) 235/35R18 A01) K04) 245/35R18 A01) K04) K13) K20) K22) K28) K103) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K04) K20) K28) BF1) E100) EB2) EB3) EB4) K103) N225) V00) 215/40R18 255/35R18 A02) bis A10) BF1) E100) EB2) EB3) EB4) N225) V00) 225/40R18 255/35R18 A02) bis A10) BF1) E100) EB2) EB3) EB4) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 225 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10) (Coupe, C204) N225) BF1) E110) EB4) 225/40R18 N235) 235/35R18 A01) K01) N245) 245/35R18 A01) K01) K04) K13) K21) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K04) K21) BF1) E110) EB4) V00) 225/40R18 255/35R18 A02) bis A10) BF1) E110) EB4) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-G0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 5 / 26 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 225 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine, W204) N225) T89) BF1) E104) 225/40R18 GEV) N235) 235/40R18 A01) G2G) K03) K13) N245) 245/35R18 A01) K01) K04) K13) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K04) BF1) E104) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 200 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10) (Kombi, S204) N225) T89) BF1) E104) 225/40R18 N235) 235/40R18 A01) G01) K03) K13) N245) 245/35R18 A01) K01) K04) K13) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K04) BF1) E104) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-G0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 6 / 26 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A02) bis A10) (Coupe C205, Cabrio A94) N235) BF1) E110a) EB7) A205) 225/40R18 M+S A94) 225/45R18 N235) 225/45R18 M+S 235/40R18 A94) N245) 235/40R18 M+S A94) 235/45R18 A01) G01) N245) 235/45R18 M+S A01) G01) 245/40R18 A01) K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A02) bis A10) BF1) E110a) EB7) V00) 235/45R18 255/40R18 A02) bis A10) BF1) E110a) EB7) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-G0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 7 / 26 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 215/45R18 A02) bis A10) (Limousine, W205) A94) M00) N225) BF1) E103) EB7) 215/45R18 M+S A94) M00) W225) 225/40R18 A94) N235) T92) 225/40R18 M+S A94) T92) 225/45R18 A94a) N235) 225/45R18 M+S A94a) 235/40R18 A01) A94) K01) N245) 235/40R18 M+S A01) A94) K01) 245/40R18 A01) K01) K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 255/35R18 A02) bis A10) BF1) E103) EB7) V00) 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K04) BF1) E103) EB7) V00) 225/45R18 255/40R18 A02) bis A10) BF1) E103) EB7) V00) 235/45R18 255/40R18 A02) bis A10) BF1) E103) EB7) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-G0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 8 / 26 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 215/45R18 A02) bis A10) (Kombi, S205) A94) GCT) M00) N225) T93) BF1) E103) EB7) 215/45R18 M+S A94) GCT) M00) T93) W225) 225/40R18 A94) N235) T92) 225/40R18 M+S A94) T92) 225/45R18 A94a) GCT) N235) 225/45R18 M+S A94a) GCT) 235/40R18 A01) A94) GCT) K01) N245) 235/40R18 M+S A01) A94) GCT) K01) 245/40R18 A01) GCT) K01) K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 255/35R18 A02) bis A10) BF1) E103) EB7) T94) V00) 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K04) BF1) E103) EB7) GCT) V00) 225/45R18 255/40R18 A02) bis A10) BF1) E103) EB7) GCV) V00) 235/45R18 255/40R18 A02) bis A10) BF1) E103) EB7) GCV) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-G0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 9 / 26 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 117 e1*2007/46*1007*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 155 Mercedes CLA-Klasse 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) N225) BF1) E93a) E100) EB2) EB4) EB5) 225/40R18 A01) K04) K13) 235/40R18 A01) G01) K01) K04) K13) K25) K103) 245/35R18 A01) K01) K04) K13) K25) K28) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) BF1) E93a) E100) EB2) EB4) K13) K04) K28) EB5) V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) BF1) E93a) E100) EB2) EB4) K13) EB5) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 160 Mercedes CLA-Klasse 215/40R18 M+S A02) bis A10) (Limousine, Kombi; Serie BF1) E95a) EB5) auch 235/40R18 ) 215/45R18 M+S A01) K13) K25) M00) 225/40R18 M+S 235/40R18 A01) K13) K25) K28) K103) 245/35R18 A01) K01) K13) K28) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-G0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 10 / 26 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 245G AMG e1*2007/46*1207*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 265 bis 280 Mercedes CLA- Klasse 215/40R18 M+S A02) bis A10) CLA 45 AMG BF1) (Limousine, Kombi) 215/45R18 M+S A01) K13) K25) M00) 225/40R18 M+S 235/40R18 A01) K13) K25) K28) K103) 245/35R18 A01) K01) K13) K28) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 300 Mercedes E-Klasse 215/40R18 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A94) N225) T89) BF1) EB8) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 225/40R18 16Zoll oder 17Zoll) A94) N235) 235/35R18 A94) N245) T90) 235/40R18 A94a) G4Y) N245) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A02) bis A10) BF1) EB8) N235) N255) V00) 225/40R18 255/35R18 A02) bis A10) BF1) EB8) N235) V00) 235/40R18 255/35R18 A02) bis A10) BF1) EB8) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-G0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 11 / 26 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 300 Mercedes E-Klasse 235/35R18 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A94) T90) BF1) EB8) N245) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 235/40R18 18Zoll) A94a) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/40R18 255/35R18 A02) bis A10) BF1) EB8) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 180 Mercedes E-Klasse 235/45R18 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A94) BF2) Ausführungen mit 245/45R18 kleinsten Serienreifen ab 225/..) 255/40R18 255/45R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 245 Mercedes E-Klasse 245/45R18 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; N255) A94) BF2) EB9) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 255/40R18 ab 245/..) N265) 255/45R18 N265) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. 212G e1*2007/46*0484*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 215/45R18 A02) bis A10) (W212, Limousine, M00) N225) BF1) E111) EB8) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 225/40R18 16Zoll) 235/40R18 245/40R18 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-G0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 12 / 26 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/40R18 A02) bis A10) (W212, Limousine, BF1) E111) EB8) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 17Zoll oder 18Zoll) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212K e1*2007/46*0200*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 235/40R18 A02) bis A10) (S212, Kombi, T95) BF1) E111) EB8) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 245/40R18 225/..) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212K e1*2007/46*0200*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/40R18 A02) bis A10) (S212, Kombi, BF1) E111) EB8) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 245/..) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-G0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 13 / 26 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 250 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10) (W213, Limousine) A94) N235) T95) BF2) E111a) EB10) 225/45R18 M+S A94) T95) W235) 235/45R18 A94) N245) 235/45R18 M+S A94) W245) 245/40R18 A94) N255) 245/40R18 M+S A94) 245/45R18 A94) N255) 245/45R18 M+S A94) 255/40R18 A94) N265) 255/45R18 GA2) N265) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-G0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 14 / 26 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 250 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10) (S213, Kombi) A94) N235) T95) BF2) EB10) EF0) 225/45R18 M+S A94) T95) W235) 235/45R18 A94) N245) 235/45R18 M+S A94) W245) 245/45R18 A94) N255) 245/45R18 M+S A94) 255/40R18 A94) N265) 255/45R18 GA2) N265) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 164G e1*2001/116*0340*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 165 Mercedes GL- Klasse 265/60R18 A01) bis A10) BF2) EF0) ER1) K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 190 bis 245 Mercedes GL- Klasse, 265/60R18 A01) bis A10) GLS BF2) EF0) ER1) K01) K04) (Ausführungen ohne serienmäßige Radhausverbreiterung) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 190 bis 245 Mercedes GL- Klasse, 265/60R18 A02) bis A10) GLS BF2) EF0) ER1) (Ausführungen mit serienmäßiger Radhausverbreiterung und Serienreifen 295/40R21) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-G0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 15 / 26 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 155 Mercedes GLA 235/50R18 A02) bis A10) A01) K118) BF1) EB4) 245/45R18 255/45R18 A01) K118) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 265 bis 280 Mercedes GLA45 AMG 235/50R18 M+S A02) bis A10) A01) K118) BF1) 245/45R18 M+S 255/45R18 M+S A01) K118) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 164 e1*2001/116*0315*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 225 Mercedes ML-Klasse 235/60R18 A01) bis A10) K03) N245) BF2) 245/55R18 K01) N255) 245/60R18 G7W) K01) N255) 255/55R18 K01) 265/55R18 G7W) K01) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-G0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 16 / 26 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 245 Mercedes M-Klasse, 235/60R18 A02) bis A10) GLE-Klasse N245) BF2) E107) E108) EF0) (W166) 235/60R18 M+S 245/60R18 A01) K03) K04) N255) 245/60R18 M+S A01) K03) K04) 255/55R18 A01) K01) K04) 265/55R18 A01) K01) K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 251 e1*2001/116*0341*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 225 Mercedes R-Klasse 235/55R18 A01) bis A10) K04) N245) A94) BF2) K01) 235/55R18 M+S K04) 235/60R18 K04) N245) 235/60R18 M+S K04) 245/55R18 K04) N255) 245/55R18 M+S K04) 245/60R18 G4P) K04) N255) 245/60R18 M+S G4P) K04) 255/55R18 K02) 265/55R18 G4P) K02) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-G0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 17 / 26 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639 e9*2001/116*0048*.. 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. 639/4 L275 639/5 e1*2007/46*0459*.. 639/5 L720 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 190 Mercedes Vito, Viano 235/45R18 A01) bis A10) (2. Generation W/V K04) N245) T98) BF2) E106) K01) 639, Ausführungen mit kleinster 245/45R18 Serienbereifung in K04) T100) 16/17/18Zoll; 2WD, 4WD) 255/40R18 K02) T99) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. 639/5 e1*2007/46*0459*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 140 Mercedes V- Klasse, Vito 225/55R18 A01) bis A10) (W 447, Ausführungen G01) K01) K13) K25) K123) K124) BF3) E105) ER1) K04) mit Serienbereifung bis M00) N235) T102) 18Zoll; 2WD und 4WD) 235/45R18 A94a) N245) T98) 235/50R18 G01) K01) K13) K25) K123) N245) T101) 245/45R18 K01) T100) 255/40R18 K01) T99) 255/45R18 G01) K01) K13) K25) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-G0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 18 / 26 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 140 Mercedes V- Klasse, Vito 225/55R18 A01) bis A10) (W 447, Ausführungen K01) K13) K25) K123) K124) M00) BF3) E105) EF0) K04) mit kleinster Serienbereifung 235/45R18 in19Zoll; 2WD und 4WD) A94a) G01) T98) 235/50R18 K01) K13) K25) K123) 245/45R18 K01) T100) 255/40R18 G01) K01) T99) 255/45R18 K01) K13) K25) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-G0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 19 / 26 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP50706 Anzugsmoment: 130 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP50706 Anzugsmoment: 150 Nm BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP50706 Anzugsmoment: 175 Nm E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-) Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-) Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*02. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-G0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 20 / 26 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04. E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29, • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25 E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28, • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24 E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W 447) : • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10, • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08, • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06 Mercedes V-Klasse (W 447) : • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09, • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08, • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06 E106) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) : • Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09, • Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07, • Typ 639/4 mit EG-Genehmigungs-Nr. L275, • Typ 639/5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*05, • Typ 639/5 mit EG-Genehmigungs-Nr. L720, • Typ 639 mit EG-Genehmigungs-Nr. e9*2001/116*0048 E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen. E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292) E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36 E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37 E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. 276x22 9898/A mit belüfteter Scheibe Ø276x22 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-G0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 21 / 26 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. DB TRW 3383/B mit belüfteter Scheibe Ø295x28 mm EB3) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 280x25 mit belüfteter Scheibe Ø280x25 mm EB4) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. DB TRW 295x28 3382/C mit belüfteter Scheibe Ø295x28 mm EB5) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. DB TRW 3383/B mit belüfteter Scheibe Ø295x28 mm EB6) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. DC L73025 mit belüfteter Scheibe Ø295x24 mm EB7) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 305x28 mit belüfteter Scheibe Ø305x28 mm EB8) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø344x32 mm EB9) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz Advics mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø360x36 mm • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 54962/B 360x26 li / re mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø360x26 mm EB10) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø360x36 mm EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G2G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-G0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 22 / 26 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 G4P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21, 265/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21, 265/45R20, 295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GEV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 205/55R16, 225/40R18, 225/45R17, 225/50R16, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-G0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 23 / 26 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen, • die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten, • Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen. K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-G0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 24 / 26 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm nach vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu versetzen, • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist auszuschneiden, • die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm zu kürzen. K124) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • das Kunststoffinnenradhaus ist im Schwenkbereich hinter der Vorderachse im rot markierten Bereich um 20mm warm einzuformen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/- typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-G0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 25 / 26 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-G0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 26 / 26 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 13a mit den Seiten 1-26 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 55R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 16.07.2018