Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-N0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 1 / 35 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 55R8855 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 55R8855.37 Radausführungskennz.: 55R8855.37 Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,00 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45 geprüfte Radlast: *) 1030 kg Reifenabrollumfang: 2350 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50706 130 Nm Schaftlänge 28 mm BF2 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50706 150 Nm Schaftlänge 28 mm BF3 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50706 175 Nm Schaftlänge 28 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-N0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 2 / 35 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 169 e1*2001/116*0288*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 142 Mercedes A-Klasse 215/35R18 A01) bis A10) BF1) EB1) K01) K04) K15) K23) K26) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 176 e1*2007/46*0928*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 155 Mercedes A-Klasse 215/40R18 A01) bis A10) (Beim Typ 245G nur N225) BF1) E93) E100) EB2) EB3) zulässig an EB4) K04) Fahrzeugausführungen 225/40R18 ab EG-Genehmigungs- K03) K13) Nr. e1*2001/116*0470*04) 235/40R18 G01) K01) K13) K25) K28) K103) 245/35R18 K01) K13) K25) K28) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/40R18 245/35R18 A01) bis A10) N225) K04) K28) BF1) E93) E100) EB2) EB3) EB4) V00) 215/40R18 255/35R18 A01) bis A10) N225) K02) K28) K103) BF1) E93) E100) EB2) EB3) EB4) V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K03) K13) K02) K28) K103) BF1) E93) E100) EB2) EB3) EB4) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-N0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 3 / 35 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 176 e1*2007/46*0928*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 160 Mercedes A-Klasse 225/40R18 A01) bis A10) (Frontantrieb und N235) BF1) E95) E100) EB2) EB3) Allrad; Beim Typ 245G EB5) K04) nur zulässig an 235/35R18 Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs- 235/40R18 Nr. K13) K25) K28) K103) e1*2001/116*0470*04) 245/35R18 K13) K28) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) N235) K04) K28) K103) BF1) E95) E100) EB2) EB3) EB5) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 176 e1*2007/46*0928*.. 176 AMG e1*2007/46*1163*.. 245G e1*2001/116*0470*.. 245G AMG e1*2007/46*1207*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 265 bis 280 Mercedes A-Klasse 235/40R18 A01) bis A10) A45 AMG, AMG A45 BF1) E95) K04) K13) K25) K28) K103) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2A e1*2007/46*1829*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 165 Mercedes A-Klasse 215/45R18 A02) bis A10) (Kompaktlimousine 5- M00) N225) A11) BF1) EB6) türig) 215/45R18 M+S M00) W225) 225/40R18 A01) K04) 225/45R18 A01) K04) K25) 235/40R18 A01) K01) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-N0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 4 / 35 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2A e1*2007/46*1829*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 165 Mercedes A-Klasse 215/45R18 A02) bis A10) (Limousine 4-türig) M00) N225) A11) BF1) EB6) 215/45R18 M+S M00) W225) 225/40R18 A01) K04) 225/45R18 A01) K04) K25) 235/40R18 A01) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245 e1*2001/116*0314*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 142 Mercedes B-Klasse 215/40R18 A01) bis A10) (Beim Typ 245G nur BF1) E99) EB4) K01) K04) zulässig an 225/35R18 K81) Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs- 225/40R18 Nr. e1*2001/116*0470*02) 235/35R18 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-N0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 5 / 35 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 246 e1*2007/46*0751*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 155 Mercedes B- Klasse 215/40R18 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur N225) BF1) E100) EB2) EB3) EB4) zulässig an Fahrzeugausführungen 225/40R18 ab EG-Genehmigungs- A01) K04) Nr. e1*2001/116*0470*04) 235/35R18 A01) K04) 245/35R18 A01) K04) K13) K20) K22) K28) K103) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/40R18 245/35R18 A01) bis A10) N225) K04) K20) K28) BF1) E100) EB2) EB3) EB4) K103) V00) 215/40R18 255/35R18 A01) bis A10) N225) K04) K20) K28) BF1) E100) EB2) EB3) EB4) K103) V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K04) K20) K28) BF1) E100) EB2) EB3) EB4) K103) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 165 Mercedes B-Klasse 215/45R18 A02) bis A10) (Ausführungen mit M00) N225) A11) BF1) EB6) Verbundlenker- Hinterachse) 215/45R18 M+S M00) W225) 225/40R18 A01) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-N0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 6 / 35 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 165 Mercedes B-Klasse 215/45R18 A02) bis A10) (Ausführungen mit M00) N225) A11) BF1) EB6) Mehrlenker-Hinterachse) 215/45R18 M+S M00) W225) 225/40R18 A01) K04) 235/40R18 A01) K03) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 225 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10) (Coupe, C204) N225) BF1) E110) 225/40R18 N235) 235/35R18 A01) K01) N245) 245/35R18 A01) K01) K04) K13) K21) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K04) K21) BF1) E110) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K04) K21) BF1) E110) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-N0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 7 / 35 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 225 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine, W204) N225) T89) BF1) E104) 225/40R18 GEV) N235) 235/40R18 A01) G2G) K03) K13) N245) 245/35R18 A01) K01) K04) K13) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K04) BF1) E104) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 200 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10) (Kombi, S204) N225) T89) BF1) E104) 225/40R18 N235) 235/40R18 A01) G01) K03) K13) N245) 245/35R18 A01) K01) K04) K13) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K04) BF1) E104) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-N0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 8 / 35 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A02) bis A10) (Coupe C205, Cabrio A94) N235) A11) BF1) E110a) EB7) A205) 225/40R18 M+S A94) 225/45R18 N235) 225/45R18 M+S 235/40R18 A94) N245) 235/40R18 M+S A94) 235/45R18 A01) G01) N245) 235/45R18 M+S A01) G01) 245/40R18 A01) K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A02) bis A10) A11) BF1) E110a) EB7) 235/45R18 255/40R18 A01) bis A10) K132) A11) BF1) E110a) EB7) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-N0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 9 / 35 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 215/45R18 A02) bis A10) (Limousine, W205) A94) M00) N225) T93) A11) BF1) E103) EB7) 215/45R18 M+S A94) M00) T93) W225) 225/40R18 A94) N235) T92) 225/40R18 M+S A94) T92) 225/45R18 A94a) N235) 225/45R18 M+S A94a) 235/40R18 A01) A94) K01) N245) 235/40R18 M+S A01) A94) K01) 245/40R18 A01) K01) K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) A94) K04) T94) A11) BF1) E103) EB7) V00) 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K04) A11) BF1) E103) EB7) 225/45R18 255/40R18 A01) bis A10) K04) A11) BF1) E103) EB7) GB9) V00) 235/45R18 255/40R18 A01) bis A10) K01) K04) A11) BF1) E103) EB7) GB9) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-N0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 10 / 35 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 215/45R18 A02) bis A10) (Kombi, S205) A94) GCT) M00) N225) T93) A11) BF1) E103) EB7) 215/45R18 M+S A94) GCT) M00) T93) W225) 225/40R18 A94) N235) T92) 225/40R18 M+S A94) T92) 225/45R18 A94a) GCT) N235) 225/45R18 M+S A94a) GCT) 235/40R18 A01) A94) GCT) K01) N245) 235/40R18 M+S A01) A94) GCT) K01) 245/40R18 A01) GCT) K01) K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) A94) K04) T94) A11) BF1) E103) EB7) 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K04) A11) BF1) E103) EB7) GCT) 225/45R18 255/40R18 A01) bis A10) K04) A11) BF1) E103) EB7) GCV) V00) 235/45R18 255/40R18 A01) bis A10) K01) K04) A11) BF1) E103) EB7) GCV) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-N0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 11 / 35 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CW e1*2018/858*00016*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 195 Mercedes C-Klasse 215/45R18 A02) bis A10) (Limousine, W206, nur M00) N225) A11a) A94) BF2) E131) EB14) Fahrzeugausführungen EB15) ohne Hinterachslenkung) 225/45R18 N235) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A02) bis A10) A11a) BF2) E131) EB14) EB15) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CW e1*2018/858*00016*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 195 Mercedes C-Klasse 215/45R18 A02) bis A10) (Limousine, W206, nur M00) N225) A11a) A94a) BF2) EB14) Fahrzeugausführungen EB15) mit Hinterachslenkung) 225/45R18 N235) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A02) bis A10) A11a) BF2) EB14) EB15) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CW e1*2018/858*00016*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) vorne hinten 145 bis 185 Mercedes C-Klasse 225/45R18 255/40R18 A01) bis A10) Plug-in-Hybrid K04) A11b) BF2) E131) EB14) (Limousine, W206, nur EB15) EB16) Fahrzeugausführungen ohne Hinterachslenkung) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-N0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 12 / 35 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CS e1*2018/858*00017*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 195 Mercedes C-Klasse 215/45R18 A02) bis A10) (Kombi, S206, nur M00) N225) T93) A11a) A94) BF2) E131) EB14) Fahrzeugausführungen EB15) ohne Hinterachslenkung) 225/45R18 N235) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A02) bis A10) A11a) BF2) E131) EB14) EB15) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CS e1*2018/858*00017*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 195 Mercedes C-Klasse 215/45R18 A02) bis A10) (Kombi, S206, nur M00) N225) T93) A11a) A94a) BF2) EB14) Fahrzeugausführungen EB15) mit Hinterachslenkung) 225/40R18 N235) T92) 225/45R18 N235) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K04) A11a) BF2) EB14) EB15) V00) 225/45R18 245/40R18 A02) bis A10) A11a) BF2) EB14) EB15) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CS e1*2018/858*00017*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) vorne hinten 145 bis 150 Mercedes C-Klasse 225/45R18 255/40R18 A01) bis A10) Plug-in-Hybrid K04) A11b) BF2) E131) EB14) (Kombi, S206, nur EB15) EB16) Fahrzeugausführungen ohne Hinterachslenkung) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-N0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 13 / 35 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 117 e1*2007/46*1007*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 155 Mercedes CLA-Klasse 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) N225) BF1) E93a) E100) EB2) EB4) EB5) 225/40R18 A01) K04) K13) 235/40R18 A01) G01) K01) K04) K13) K25) K103) 245/35R18 A01) K01) K04) K13) K25) K28) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K13) K04) K28) BF1) E93a) E100) EB2) EB4) EB5) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K13) K02) K28) K103) BF1) E93a) E100) EB2) EB4) EB5) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 160 Mercedes CLA-Klasse 215/40R18 M+S A02) bis A10) (Limousine, Kombi; Serie BF1) E95a) EB5) auch 235/40R18 ) 215/45R18 M+S A01) K13) K25) M00) 225/40R18 M+S 235/40R18 A01) K13) K25) K28) K103) 245/35R18 A01) K01) K13) K28) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-N0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 14 / 35 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 245G AMG e1*2007/46*1207*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 265 bis 280 Mercedes CLA- Klasse 215/40R18 M+S A02) bis A10) CLA 45 AMG BF1) (Limousine, Kombi) 215/45R18 M+S A01) K13) K25) M00) 225/40R18 M+S 235/40R18 A01) K13) K25) K28) K103) 245/35R18 A01) K01) K13) K28) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2CLA e1*2007/46*1912*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 165 Mercedes CLA-Klasse 215/45R18 A01) bis A10) (Limousine, Kombi) N225) A11) BF1) EB8) K04) M00) 215/45R18 M+S W225) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2CLA e1*2007/46*1912*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 225 Mercedes CLA 35 AMG 225/40R18 M+S A02) bis A10) (Limousine, Kombi) BF1) 225/45R18 M+S 235/40R18 245/35R18 A01) K01) K04) 245/40R18 A01) K01) K04) K14) 255/35R18 A01) K01) K02) K14) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-N0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 15 / 35 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2CLA e1*2007/46*1912*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 285 bis 310 Mercedes CLA 45 225/45R18 M+S A02) bis A10) AMG , CLA AMG 45 S A94a) BF1) EB9) (Limousine, Kombi) 235/40R18 M+S 245/40R18 255/40R18 A01) K14) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 285 Mercedes E-Klasse 215/40R18 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A94) N225) T89) BF1) EB10) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 225/40R18 in 16Zoll oder 17Zoll) A94) N235) 235/35R18 A94) N245) T90) 235/40R18 A94a) G4Y) N245) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A02) bis A10) N235) A94a) N255) BF1) EB10) V00) 225/40R18 255/35R18 A02) bis A10) N235) BF1) EB10) V00) 235/40R18 255/35R18 A02) bis A10) BF1) EB10) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 300 Mercedes E-Klasse 235/35R18 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A94) T90) BF1) EB10) N245) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 235/40R18 in 18Zoll) A94a) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/40R18 255/35R18 A02) bis A10) BF1) EB10) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-N0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 16 / 35 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 220 Mercedes E-Klasse 235/45R18 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A11) A94) BF2) Ausführungen mit 245/45R18 kleinsten Serienreifen ab 225/..) 255/40R18 255/45R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/45R18 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; N255) A11) A94) BF2) EB11) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 255/40R18 ab 245/..) N265) 255/45R18 N265) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. 212G e1*2007/46*0484*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 215/45R18 A02) bis A10) (W212, Limousine, M00) N225) A11) BF1) E111) EB10) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 225/40R18 in 16Zoll) 235/40R18 245/40R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/40R18 A02) bis A10) (W212, Limousine, BF1) E111) EB10) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 17Zoll oder 18Zoll) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-N0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 17 / 35 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212K e1*2007/46*0200*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 235/40R18 A02) bis A10) (S212, Kombi, T95) BF1) E111) EB10) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 245/40R18 225/..) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212K e1*2007/46*0200*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/40R18 A02) bis A10) (S212, Kombi, BF1) E111) EB10) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 245/..) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-N0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 18 / 35 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 270 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10) (W213, Limousine) A94) N235) T95) A11) BF2) E111a) EB11) EB12) EB13) 225/45R18 M+S A94) T95) W235) 235/45R18 A94) N245) 235/45R18 M+S A94) W245) 245/40R18 A94) N255) T97) 245/40R18 M+S A94) T97) 245/45R18 A94) N255) 245/45R18 M+S A94) 255/40R18 A94) N265) 255/45R18 GA2) N265) HL 245/40R18 A94) N255) HL 245/40R18 M+S A94) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-N0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 19 / 35 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 270 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10) (S213, Kombi) A94) N235) T95) A11) BF2) EB11) EB12) EB13) 225/45R18 M+S A94) T95) W235) 235/45R18 A94) N245) T98) 235/45R18 M+S A94) T98) W245) 245/45R18 A94) N255) 245/45R18 M+S A94) 255/40R18 A94) N265) T99) 255/45R18 GA2) N265) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-N0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 20 / 35 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 139 Mercedes EQA, EQB 225/55R18 A01) bis A10) K04) M00) N235) BF2) K01) 225/55R18 M+S K04) M00) 225/60R18 K04) K120) M00) N235) 225/60R18 M+S K04) K120) M00) 235/55R18 K02) 245/50R18 K02) 245/55R18 K02) K120) 255/50R18 K02) K61) K120) 265/45R18 K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 164G e1*2001/116*0340*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 165 Mercedes GL- Klasse 265/60R18 A01) bis A10) BF2) EF0) K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 190 bis 245 Mercedes GL- Klasse, 265/60R18 A01) bis A10) GLS BF2) EF0) K01) K04) (Ausführungen ohne serienmäßige Radhausverbreiterung) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-N0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 21 / 35 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 190 bis 245 Mercedes GL- Klasse, 265/60R18 A02) bis A10) GLS BF2) EF0) (Ausführungen mit serienmäßiger Radhausverbreiterung und Serienreifen 295/40R21) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 155 Mercedes GLA 235/50R18 A02) bis A10) A01) K118) BF1) EB4) 245/45R18 255/45R18 A01) K118) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 265 bis 280 Mercedes GLA45 AMG 235/50R18 M+S A02) bis A10) A01) K118) BF1) 245/45R18 M+S 255/45R18 M+S A01) K118) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-N0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 22 / 35 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 165 Mercedes GLA 225/55R18 A01) bis A10) (H247) K04) M00) N235) A11) BF1) K01) 225/60R18 K04) K120) M00) N235) 235/55R18 K04) 245/50R18 K02) 245/55R18 K02) K120) 255/50R18 K02) K61) K120) 275/45R18 K02) K61) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 165 Mercedes GLB 225/55R18 A01) bis A10) (X247) K04) M00) N235) BF1) K01) 225/60R18 K04) K120) M00) N235) 235/55R18 K04) 245/50R18 K02) 245/55R18 K02) K120) 255/50R18 K02) K61) K120) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-N0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 23 / 35 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 245 Mercedes M-Klasse, 235/60R18 A02) bis A10) GLE-Klasse N245) A11) BF2) E107) E108) EF0) (W166) 235/60R18 M+S 245/60R18 A01) K03) K04) N255) 245/60R18 M+S A01) K03) K04) 255/55R18 A01) K01) K04) 265/55R18 A01) K01) K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 164 e1*2001/116*0315*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 225 Mercedes ML-Klasse 235/60R18 A01) bis A10) K03) N245) BF2) 245/55R18 K01) N255) 245/60R18 G5M) K01) N255) 255/55R18 K01) 265/55R18 G5M) K01) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-N0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 24 / 35 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 251 e1*2001/116*0341*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 225 Mercedes R-Klasse 235/55R18 A01) bis A10) K04) N245) A94) BF2) K01) 235/55R18 M+S K04) 235/60R18 K04) N245) 235/60R18 M+S K04) 245/55R18 K04) N255) 245/55R18 M+S K04) 245/60R18 G4P) K04) N255) 245/60R18 M+S G4P) K04) 255/55R18 K02) 265/55R18 G4P) K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639 e9*2001/116*0048*.. 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. 639/4 L275 639/5 e1*2007/46*0459*.. 639/5 L720 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 190 Mercedes Vito, Viano 235/45R18 A01) bis A10) (2. Generation W/V K04) N245) T98) BF2) E106) K01) 639, Ausführungen mit kleinster Serienbereifung 245/45R18 in 16/17/18Zoll; 2WD, K04) T100) 4WD) 255/40R18 K02) T99) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-N0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 25 / 35 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. 639/5 e1*2007/46*0459*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 176 Mercedes V-Klasse, Vito, 225/55R18 A01) bis A10) Marco Polo ER1) G01) K01) K13) K25) K123) K124) BF3) E105) K04) (W 447, Ausführungen M00) T102) mit Serienbereifung bis 18Zoll; 2WD und 4WD) 235/45R18 A94a) ER1) T98) 235/50R18 ER1) G0H) K01) K13) K25) K123) T101) 245/45R18 K01) T100) 255/40R18 K01) T99) 255/45R18 GHC) K01) K13) K25) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. 639/5 e1*2007/46*0459*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 176 Mercedes V-Klasse, Vito, 225/55R18 A01) bis A10) Marco Polo K01) K13) K25) K123) K124) M00) BF3) E105) K04) (W 447, Ausführungen mit kleinster 235/45R18 Serienbereifung in19Zoll; A94a) G01) T98) 2WD und 4WD) 235/50R18 K01) K13) K25) K123) 245/45R18 K01) T100) 255/40R18 G01) K01) T99) 255/45R18 K01) K13) K25) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-N0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 26 / 35 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 Mercedes e-Vito, e-Vito 235/45R18 A01) bis A10) Tourer A94a) T98) BF3) K04) (Serie 225/55R17C) 245/45R18 K01) T100) 255/40R18 K01) T99) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 Mercedes EQV, e-Vito, 255/45R18 A01) bis A10) e-Vito Tourer A93a) BF3) K03) T103) (Serie 245/55R17 oder 245/50R18) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-N0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 27 / 35 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/ oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A11b) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP50706 Anzugsmoment: 130 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP50706 Anzugsmoment: 150 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-N0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 28 / 35 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP50706 Anzugsmoment: 175 Nm E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-) Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-) Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*02. E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04. E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29, • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25 E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28, • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24 E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W 447) : • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10, • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08, • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06 Mercedes V-Klasse (W 447) : • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09, • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08, • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06 E106) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) : • Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09, • Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07, • Typ 639/4 mit EG-Genehmigungs-Nr. L275, • Typ 639/5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*05, • Typ 639/5 mit EG-Genehmigungs-Nr. L720, • Typ 639 mit EG-Genehmigungs-Nr. e9*2001/116*0048 E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-N0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 29 / 35 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292) E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36 E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37 E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E131) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind. EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. 276x22 9898/A mit belüfteter Scheibe Ø276x22 mm EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. DB TRW 3383/B mit belüfteter Scheibe Ø295x28 mm EB3) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 280x25 mit belüfteter Scheibe Ø280x25 mm EB4) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. DB TRW 295x28 3382/C mit belüfteter Scheibe Ø295x28 mm EB5) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. DB TRW 3383/B mit belüfteter Scheibe Ø295x28 mm EB6) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. DC L73025 mit belüfteter Scheibe Ø295x24 mm EB7) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 305x28 mit belüfteter Scheibe Ø305x28 mm EB8) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. DC L73025 mit belüfteter Scheibe Ø295x24 mm EB9) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø360x36 mm EB10) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø344x32 mm EB11) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz Advics mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø360x36 mm • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 54962/B 360x26 li / re mit belüfteter Scheibe Ø360x26 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-N0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 30 / 35 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 EB12) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø360x36 mm EB13) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø360x36 mm • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 360x26 mit belüfteter Scheibe Ø360x26 mm EB14) Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes-Benz 342x32 mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø342x32 mm • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. 330x22 ZF3B396D mit belüfteter Scheibe Ø300x22 mm EB15) Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Mercedes-Stern 318x30 mit belüfteter Scheibe Ø318x30 mm • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. 330x22 ZF3B396D mit belüfteter Scheibe Ø300x22 mm EB16) Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes-Benz 342x32 mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø342x32 mm • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. ZF 320x24 mit belüfteter Scheibe Ø320x24 mm EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G2G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G4P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21, 265/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-N0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 31 / 35 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21, 265/45R20, 295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GB9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GEV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 205/55R16, 225/40R18, 225/45R17, 225/50R16, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GHC) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 235/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-N0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 32 / 35 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K61) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Reifenschultern (bei Lenkeinschlag) warm nach vorne innen um 5 mm einzuformen (Kontrollmöglichkeit ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt). Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-N0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 33 / 35 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen, • die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten, • Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen. K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen. K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm nach vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu versetzen, • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist auszuschneiden, • die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm zu kürzen. K124) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • das Kunststoffinnenradhaus ist im Schwenkbereich hinter der Vorderachse im rot markierten Bereich um 20mm warm einzuformen. K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen um 5 mm zu kürzen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-N0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 34 / 35 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-N0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 35 / 35 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 13a mit den Seiten 1-35 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 55R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 27.11.2023