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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                12b
Seite :                     1/5                                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                                             55R8855
Art des Sonderrades:                                                     einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                                        RONAL
Radausführung:                                                                     55R8855.37
Radgröße:                                                                           8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                                                    45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                                                112 mm
Lochzahl:                                                                               5
Mittenlochdurchmesser:                                                               76,0 mm
Zentrierart:                                                                    Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                                      2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                                                    1050 kg
bei Reifenabrollumfang:                                                             2350 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke                             :       SEAT (E)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                                         Beschreibung der Befestigungsteile           Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                                 moment
1P, 1PN, 5P, 5PN, 3R, 3RN                               Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm,              ZP50704 120 Nm
                                                        Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
7MS                                                     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde              ZP50792 140 Nm
                                                        M14x1,5, Schaftlänge 35 mm


Typ:                         7MS
ABE / EG-Genehmigung:        e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*.., e1*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 110   Seat Alhambra            225/40R18                                 A01) bis A10)
                                                                                 K03)K04)K48)K49)
                                       235/40R18

 150                   Seat Alhambra                              235/40R18                           A01) bis A10)
                                                                                                      K03)K04)K48)K49)
e1*2001/116*0036*30   2WD 1260/1280(1355) | 4WD 1260/1330(1405)                                       5/112/57,1




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                12b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
5P                                      e9*2001/116*0050*..
5PN                                     e9*2007/46*0012*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 147            Seat Altea, Altea XL, Toledo 215/40R18                         A02) bis A10)
                      (außer Freetrack)            A01)K01)N225)T89)

                                                  225/40R18
                                                  A01)K01)K04)K51)

                                                  235/35R18
                                                  A01)K01)K04)K51)



Typ:                            5P
ABE / EG-Genehmigung:           e9*2001/116*0050*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103 bis 155  Altea 4 Freetrack          225/40R18                                   A01) bis A10)
                                                                                     K03)K04)
e9*2001/116*0050*35   1140/1096(0)                                                   5/112/57



Typ:                            5PN
ABE / EG-Genehmigung:           e9*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103 bis 155  Altea 4 Freetrack          225/40R18                                   A01) bis A10)
                                                                                     K03)K04)

e9*2007/46*0012*04    1140/1096 (0)                                                  5/112/57



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
1P                                     e9*2001/116*0052*..
1PN                                    e9*2007/46*0013*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 118            Seat Leon                   215/40R18                          A02) bis A10)
                      (Ausführungen mit kleinsten A01)K01)K04)
                      Serienreifen 15Zoll)


Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
1P                                     e9*2001/116*0052*..
1PN                                    e9*2007/46*0013*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 155            Seat Leon                   215/40R18                          A02) bis A10)
                      (Ausführungen mit kleinsten A01)K01)K04)N225)
                      Serienreifen 16Zoll)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                12b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
1P                               e9*2001/116*0052*..
1PN                              e9*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 195      Seat Leon                   225/35R18                          A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten A01)K01)K04)
                Serienreifen 17Zoll)


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
3R                                  e9*2001/116*0072*..
3RN                                 e9*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 147      Seat Exeo, Exeo ST           215/40R18                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, mit
                kleinster Serienbereifung 225/40R18
                195/.. oder 205/..)
                                             235/35R18
                                             A01)K03)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3R                                e9*2001/116*0072*..
3RN                               e9*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 bis 155     Seat Exeo, Exeo ST         225/40R18                           A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, mit
                kleinster Serienbereifung 235/35R18
                225/..)                    A01)K03)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




RA-000707-A0-104-12b~SE-5-112-57-ET45_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000707-A0-104-12b~SE-5-112-57-ET45_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                12b
Seite :                     5/5                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K48) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind die
     Radhausausschnittkanten im Bereich von der Radmitte bis zum Stoßfänger umzulegen.

K49) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers (Kunststoff und Metall)
     komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abzutrennen. Der Stoßfänger ist
     anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende
     Ausbuchtung im Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden.

K51) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis
     Übergang zum Stoßfänger, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
     Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
     anzulegen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


Die Anlage Nr. 12b mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 55R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 19.09.2012




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