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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000707-G0-104
Anlage-Nr. :                12c
Seite :                     1/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  55R8855
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          55R8855.37
Radgröße:                                               8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    76 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                         900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2350 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   SKODA

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1         Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,               ZP50704     140 Nm
            Schaftlänge 27 mm
BF2         Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,               ZP50704    120 Nm
            Schaftlänge 27 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000707-G0-104
Anlage-Nr. :                12c
Seite :                     2/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NU                             e8*2007/46*0272*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      Skoda Karoq             225/45R18                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit       A93a)                             BF1)
                Verbundlenker-
                Hinterachse)            235/45R18
                                        A01) K03)

                                        245/45R18
                                        A01) K01) K04)

                                        255/40R18
                                        A01) K01) K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NS                             e8*2007/46*0249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 140      Skoda Kodiaq, Skoda     225/55R18                         A02) bis A10)
                Kodiaq Scout                                              BF1) M00)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z                             e11*2001/116*0230*..
1Z                             e11*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 118     Skoda Octavia Scout     225/40R18                         A01) bis A10)
                                        K03)                              BF2)

                                        235/40R18
                                        K01) K37)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                             e11*2007/46*0243*..
5E                             e11*2007/46*0244*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110      Skoda Octavia           215/40R18                         A02) bis A10)
                (Limousine und Kombi,                                     BF2) E57) E61)
                Ausführungen mit        225/40R18
                Verbundlenker-
                Hinterachse)            235/35R18
                                        A01) K03)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000707-G0-104
Anlage-Nr. :                12c
Seite :                     3/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                               e11*2007/46*0243*..
5E                               e11*2007/46*0244*..
5E                               e8*2007/46*0318*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110      Skoda Octavia             215/40R18                         A01) bis A10)
                (Facelift ab 2017,                                          BF2) E57) E61a) K04) K51)
                Limousine und Kombi,      225/40R18
                Ausführungen mit          K28)
                Verbundlenker-
                Hinterachse)              235/35R18
                                          K28)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                             e11*2007/46*0243*..
5E                             e11*2007/46*0244*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 169      Skoda Octavia           215/40R18                           A02) bis A10)
                (Limousine und Kombi, N225)                                 BF2) E58) E61)
                Ausführungen mit
                Mehrlenkerhinterachse ) 225/40R18

                                         235/35R18
                                         A01) K03)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                               e11*2007/46*0243*..
5E                               e11*2007/46*0244*..
5E                               e8*2007/46*0318*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 180      Skoda Octavia             215/40R18                         A01) bis A10)
                (Facelift ab 2017,        N225)                             BF2) E58) E61a) K04) K51)
                Limousine und Kombi,
                Ausführungen mit          215/40R18 M+S
                Mehrlenkerhinterachse)
                                          225/40R18
                                          K28)

                                         235/35R18
                                         K28)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                             e11*2007/46*0243*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 135      Skoda Octavia Scout     215/40R18 M+S                       A02) bis A10)
                                                                            BF2) E61)
                                         215/45R18 M+S
                                         M00)

                                         225/40R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000707-G0-104
Anlage-Nr. :                12c
Seite :                     4/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3T                              e11*2001/116*0326*..
3T                              e11*2007/46*0014*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 191      Skoda Superb 2           225/40R18                         A01) bis A10)
                (3T; Limousine, Kombi;                                     BF2) E60) K45)
                bis Modelljahr 2014)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3T                              e11*2001/116*0326*..
3T                              e11*2007/46*0014*..
3T                              e8*2007/46*0317*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 206      Skoda Superb 3           215/45R18                         A02) bis A10)
                (3V; Limousine, Kombi; A93a) M00)                          BF1) E60a)
                ab Modelljahr 2015)
                                         225/45R18

                                         235/40R18

                                         235/45R18

                                         245/40R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000707-G0-104
Anlage-Nr. :                12c
Seite :                     5/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                            e11*2007/46*0010*..
5L                            e11*2007/46*0034*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125      Skoda Yeti             215/40R18                                A02) bis A10)
                                       A93) T89)                                BF2)

                                        215/45R18
                                        G0U) M00)

                                        225/40R18
                                        A93)

                                        225/45R18
                                        G0U)

                                        235/40R18
                                        G0U)

                                        245/35R18
                                        A01) K01) K04)

                                        245/40R18
                                        A01) G0U) K01) K04) K48)

                                        255/35R18
                                        A01) K01) K04)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne              hinten
                                        225/40R18          255/35R18            A01) bis A10)
                                        A93)               K04)                 BF2) V00)
                                        225/45R18          245/40R18            A01) bis A10)
                                                           K04) K48)            BF2) G0U) V00)
                                        225/45R18          255/40R18            A02) bis A10)
                                                                                BF2) G0U) V00)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000707-G0-104
Anlage-Nr. :                12c
Seite :                     6/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
       Zubehörkit: ZP50704
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
       Zubehörkit: ZP50704
       Anzugsmoment: 120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000707-G0-104
Anlage-Nr. :                12c
Seite :                     7/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


E57)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.

E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel "ML".

E60)   bei Fahrzeugausführungen mit der EG-Genehmigungs-Nr e11*2001/116*0326 nur zulässig
       bis Nachtrag 31 (Skoda Superb 2, bis Modelljahr 2014)

E60a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Skoda Superb 3):
      • ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*32

E61)   Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
       • e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19
       • e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13

E61a) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
      • e11*2007/46*0243* ab Nachtragsstand 20
      • e11*2007/46*0244* ab Nachtragsstand 14
      • e8*2007/46*0318*

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
     225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000707-G0-104
Anlage-Nr. :                12c
Seite :                     8/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


K37)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche ist
          nach außen zu treiben oder zu kürzen,
       • die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von
          ca. 100 mm nach unten zu kürzen,
       • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
          Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
          abzutrennen und klebend zu befestigen.

K45)   An Achse 2 ist vom Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200
       mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der
       Radhausausschnittkante) abzutrennen und am Blechradhaus klebend zu befestigen.

K48)   An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10 mm
       warm in Richtung Vorderachse einzuformen.




K51)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
         eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000707-G0-104
Anlage-Nr. :                12c
Seite :                     9/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 12c mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 55R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 16.07.2018