Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-J0-104 Anlage-Nr. : 12c Seite : 1 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 55R8855 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 55R8855.37 Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 2 Ø76 Ø57 geprüfte Radlast: 900 kg bei Reifenabrollumfang: 2350 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda (CZ) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 3T, 5L, 1Z, 5E Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50704 120 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm NS, NU Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50704 140 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm RA-000707-J0-104-12c~SK-5-112-57-ET45_55R8855 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-J0-104 Anlage-Nr. : 12c Seite : 2 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NS e8*2007/46*0249*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 bis 140 Skoda Kodiaq, Skoda 225/55R18 A02) bis A10) Kodiaq Scout M00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NS e8*2007/46*0249*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 176 Skoda Kodiaq RS 225/55R18 M+S A02) bis A10) M00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NU e8*2007/46*0272*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 Skoda Karoq 225/45R18 A02) bis A10) (Frontantrieb) A93a) 235/45R18 A01)K03) 245/45R18 A01)G8M)K01)K04) 255/40R18 A01)K01)K04) RA-000707-J0-104-12c~SK-5-112-57-ET45_55R8855 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-J0-104 Anlage-Nr. : 12c Seite : 3 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NU e8*2007/46*0272*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 140 Skoda Karoq 215/45R18 A02) bis A10) (Allradantrieb) A93a)M00) 225/45R18 A93a) 235/40R18 A93a) 235/45R18 245/40R18 A01)K01)K04) 245/45R18 A01)K01)K04) 255/40R18 A01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NU e8*2007/46*0272*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 Skoda Karoq Scout 235/45R18 A02) bis A10) (Frontantrieb) A01)K01) 245/45R18 A01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NU e8*2007/46*0272*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 140 Skoda Karoq Scout 235/45R18 A02) bis A10) (Allrad) 245/45R18 A01)K03) RA-000707-J0-104-12c~SK-5-112-57-ET45_55R8855 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-J0-104 Anlage-Nr. : 12c Seite : 4 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1Z e11*2001/116*0230*.. 1Z e11*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 bis 118 Skoda Octavia Scout 225/40R18 A02) bis A10) A01)K03) 235/40R18 A01)K01)K37) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5E e11*2007/46*0243*.. 5E e11*2007/46*0244*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 110 Skoda Octavia 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine und Kombi, E57)E61) Ausführungen mit 225/40R18 Verbundlenker- Hinterachse) 235/35R18 A01)K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5E e11*2007/46*0243*.. 5E e11*2007/46*0244*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 169 Skoda Octavia 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine und Kombi, N225) E58)E61) Ausführungen mit Mehrlenkerhinterachse) 225/40R18 235/35R18 A01)K03) RA-000707-J0-104-12c~SK-5-112-57-ET45_55R8855 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-J0-104 Anlage-Nr. : 12c Seite : 5 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5E e11*2007/46*0243*.. 5E e11*2007/46*0244*.. 5E e8*2007/46*0318*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 110 Skoda Octavia 215/40R18 A02) bis A10) (Facelift ab 2017, Limousine A01)K04)K51) E57)E61a) und Kombi, Ausführungen mit Verbundlenker- 225/40R18 Hinterachse) A01)K04)K28)K51) 235/35R18 A01)K04)K28)K51) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5E e11*2007/46*0243*.. 5E e11*2007/46*0244*.. 5E e8*2007/46*0318*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 180 Skoda Octavia 215/40R18 A02) bis A10) (Facelift ab 2017, Limousine A01)K04)K51)N225) E58)E61a) und Kombi, Ausführungen mit Mehrlenkerhinterachse) 215/40R18 M+S A01)K04)K51) 225/40R18 A01)K04)K28)K51) 235/35R18 A01)K04)K28)K51) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5E e11*2007/46*0243*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 135 Skoda Octavia Scout 215/40R18 M+S A02) bis A10) E61) 215/45R18 M+S M00) 225/40R18 RA-000707-J0-104-12c~SK-5-112-57-ET45_55R8855 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-J0-104 Anlage-Nr. : 12c Seite : 6 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3T e11*2001/116*0326*.. 3T e11*2007/46*0014*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 191 Skoda Superb 2 225/40R18 A02) bis A10) (3T; Limousine, Kombi; bis A01)K45) E60) Modelljahr 2014) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3T e11*2001/116*0326*.. 3T e11*2007/46*0014*.. 3T e8*2007/46*0317*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 206 Skoda Superb 3 215/45R18 A02) bis A10) (3V; Limousine, Kombi; ab A93a)M00) E60a) Modelljahr 2015) 225/45R18 235/40R18 235/45R18 245/40R18 RA-000707-J0-104-12c~SK-5-112-57-ET45_55R8855 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-J0-104 Anlage-Nr. : 12c Seite : 7 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5L e11*2007/46*0010*.. 5L e11*2007/46*0034*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 125 Skoda Yeti 215/40R18 A02) bis A10) A93)T89) 215/45R18 G0U)M00) 225/40R18 A93) 225/45R18 G0U) 235/40R18 G0U) 245/35R18 A01)K01)K04) 245/40R18 A01)G0U)K01)K04)K48) 255/35R18 A01)K01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) A93) K04) V00) 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K04)K48) G0U)V00) 225/45R18 255/40R18 A01) bis A10) K04)K48) G0U)V00) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000707-J0-104-12c~SK-5-112-57-ET45_55R8855 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-J0-104 Anlage-Nr. : 12c Seite : 8 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). RA-000707-J0-104-12c~SK-5-112-57-ET45_55R8855 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-J0-104 Anlage-Nr. : 12c Seite : 9 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 E57) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel „VL“. E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel "ML". E60) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Skoda Superb 2): - bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*31 - bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*21 E60a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Skoda Superb 3): - ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*32 - ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*22 - ab EG-Genehmigungs-Nr. e8*2007/46*0317*00 E61) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.: - e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19 - e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13 E61a) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.: - e11*2007/46*0243* ab Nachtragsstand 20 - e11*2007/46*0244* ab Nachtragsstand 14 - e8*2007/46*0318* G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G8M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18, 225/45R19, 225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 235/40R19, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000707-J0-104-12c~SK-5-112-57-ET45_55R8855 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-J0-104 Anlage-Nr. : 12c Seite : 10 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K37) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche ist nach außen zu treiben oder zu kürzen, - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 100 mm nach unten zu kürzen, - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und klebend zu befestigen. K45) An Achse 2 ist vom Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und am Blechradhaus klebend zu befestigen. K48) An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10 mm warm in Richtung Vorderachse einzuformen. RA-000707-J0-104-12c~SK-5-112-57-ET45_55R8855 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 48933 Nr. : RA-000707-J0-104 Anlage-Nr. : 12c Seite : 11 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 12c mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 55R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 19.11.2019 RA-000707-J0-104-12c~SK-5-112-57-ET45_55R8855