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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                12d
Seite :                     1 / 10                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  55R8855
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            RONAL
Radausführung:                                         55R8855.37
Radgröße:                                               8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                        1050 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2350 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG., Wolfsburg

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
1K, 1KM, 1KP, 3C, 1F, 16, 16H, Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm,           ZP50704 120 Nm
2K, 2KN                        Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
7M                             Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde          ZP50792 140 Nm
                               M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
3D, 3d                         Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,          ZP50704 140 Nm
                               Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                               Schaftlänge 27 mm




RA-000707-A0-104-12d~VW-5-112-57-ET45_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                12d
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


Typ:                         7M
ABE / EG-Genehmigung:        e1*93/81*0023*.., e1*95/54*0023*.., e1*98/14*0023*.., e1*2001/116*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnung       zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 128    Sharan                  225/40R18                                    A01) bis A10)
                                       T92)                                         K03)K04)K48)K49)

                                                235/40R18

 150                  Sharan                    235/40R18                               A01) bis A10)
                                                                                        K03)K04)K48)K49)
e1*98/14*0023*20      2WD 1240/1280(1355)                                               5/112/57,1
e1*2001/116*0023*34   4WD 1240/1330(1405)



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
2K                                   e1*2001/116*0252*..
2KN                                  e1*2007/46*0217*..
2KN                                  L320
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 103            VW Caddy, Caddy Maxi    215/40R18                                 A02) bis A10)
                      (Frontantrieb)          A01)B43)K01)K04)T89)

                                                225/40R18
                                                A01)B43)K01)K04)T92)

                                                235/35R18
                                                A01)B43)K01)K04)T90)



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
3d                                   e1*2007/46*0452*..
3D                                   e1*98/14*0189*.., e1*2001/116*0189*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
165 bis 331           VW Phaeton               235/45R18                                A02) bis A10)
                                               T98)                                     B64)EF0)

                                                235/50R18

                                                245/45R18
                                                T100)

                                                255/45R18

                                                zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                vorne                hinten
                                                235/50R18            255/45R18          A02) bis A10)
                                                                                        B64)EF0)V00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                12d
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
1K                                e1*2001/116*0242*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 169      VW Golf 5                   215/40R18                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten A01)K01)K63)
                Serienreifen in 15Zoll oder
                16Zoll)                     225/35R18
                                            A01)K01)K04)T87)

                                           225/40R18
                                           A01)K01)K04)K63)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
1K                                e1*2001/116*0242*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
184             VW Golf 5, R32              225/35R18                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten A01)K01)K04)T87)
                Serienreifen in 17Zoll)
                                            225/40R18
                                            A01)K01)K04)K63)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
1K                             e1*2001/116*0242*..
1K                             e1*2007/46*0490*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 199      VW Golf 6               215/40R18                             A02) bis A10)
                                        A01)K01)K63)

                                           225/35R18
                                           A01)K01)K04)T87)

                                           225/40R18
                                           A01)K01)K04)K63)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
1K                               e1*2001/116*0242*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 155      VW Golf 6 Cabrio          215/40R18                           A02) bis A10)
                                          A01)K01)K64)

                                           225/35R18
                                           A01)K01)K04)K64)



RA-000707-A0-104-12d~VW-5-112-57-ET45_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                12d
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


Typ:                          1KP
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0304*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 125   Golf Plus,               215/40R18                         A01) bis A10)
              Golf Plus Cross          K03)K63)                          K04)

                                         225/35R18
                                         K01)

                                         225/40R18
                                         K01)K63)
e1*2001/116*0304*26   1150/990(1035)                                     5/112/57,1



Typ:                         1KP
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0491*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 90    Golf Plus               215/40R18                          A01) bis A10)
                                      K03)K63)                           K04)

                                         225/35R18
                                         K01)

                                         225/40R18
                                         K01)K63)
e1*2007/46*0491*03    1090/1060(0)                                       5/112/57



Typ:                          1KM
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0328*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 59 bis 147   Jetta,                   215/40R18                         A01) bis A10)
              Golf 5 Variant,          E46)K03)                          K64)
              Golf 6 Variant
                                       225/35R18
                                       K01)K04)

                                         225/40R18
                                         K01)K04)
e1*2001/116*0328*24   1100/1080 (1110)                                   5/112/57




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                12d
Seite :                     5 / 10                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


Typ:                         1KM
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0492*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 90    Golf 6 Variant          215/40R18                                    A01) bis A10)
                                      E46)K03)                                     K64)

                                                225/35R18
                                                K01)K04)

                                                225/40R18
                                                K01)K04)
e1*2007/46*0492*04   1030/1070(0)                                                  5/112/57,1



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                                      e1*2001/116*0307*..
3C                                      e1*2007/46*0502*..
3c                                      e1*2007/46*0547*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155           VW Passat                   225/40R18                         A02) bis A10)
                     (Limousine, Kombi, Serie ab A01)K21)K63)                      E87)
                     16Zoll, außer Alltrack)
                                                 235/40R18
                                                 A01)G0Y)K03)K21)K63)

                                                245/35R18
                                                A01)K01)K21)K63)



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                                      e1*2001/116*0307*..
3c                                      e1*2007/46*0547*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 220          VW Passat                   225/40R18                         A02) bis A10)
                     (Limousine, Kombi, Serie ab A01)K21)K63)N235)                 E87)
                     17Zoll, außer Alltrack)
                                                 235/40R18
                                                 A01)K03)K21)K63)

                                                245/35R18
                                                A01)K01)K21)K63)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                12d
Seite :                     6 / 10                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
1F                             e1*2001/116*0349*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 191      VW EOS                  215/40R18                            A02) bis A10)
                                        N225)

                                          215/40R18 M+S

                                          225/40R18
                                          N235)

                                          225/40R18 M+S




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
16                             e1*2007/46*0539*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 147      VW Beetle               215/45R18                            A02) bis A10)
                                        A01)K03)M00)

                                          225/45R18
                                          A01)K03)

                                          235/45R18
                                          A01)K03)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
16                               e1*2007/46*0539*..
16H                              e1*2007/46*0584*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 147      VW Jetta, Jetta Hybrid    215/40R18                          A02) bis A10)
                                          A01)K01)K04)

                                          225/40R18
                                          A01)K01)K04)K13)K21)K22)K28)K63)

                                          245/35R18
                                          A01)K01)K02)K13)K21)K22)K28)K63)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                12d
Seite :                     7 / 10                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

B43) An Achse 2 ist die Halteklammer der ABS Steuerleitung so zu verlegen, dass ein
     Mindestabstand von 5 mm zur inneren Reifenflanke vorhanden ist.

RA-000707-A0-104-12d~VW-5-112-57-ET45_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                12d
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


B64) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
     Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø360x34 mm
     Achse 2: Innenbelüftete Bremsscheibe Ø310x22 mm

E46) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E87) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „AllTrack“. Diese Ausführungen sind
     serienmäßig mit den Bereifungen 205/50R17 bzw. 225/50R17 bzw. 225/45R18
     ausgerüstet.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
     215/55R16, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


RA-000707-A0-104-12d~VW-5-112-57-ET45_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                12d
Seite :                     9 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K48) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind die
     Radhausausschnittkanten im Bereich von der Radmitte bis zum Stoßfänger umzulegen.

K49) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers (Kunststoff und Metall)
     komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abzutrennen. Der Stoßfänger ist
     anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende
     Ausbuchtung im Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden.

K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
     seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.

K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
        Stoßleiste auf einer Höhe von ca. 50 mm zu kürzen (gemessen von der
        Radhausausschnittkante) und klebend zu befestigen,
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
        seitlichen Stoßleiste um 10 mm aufzuweiten,
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
        einer Länge von ca. 100 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 6 mm zu kürzen
        (entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante), der dahinter befindliche
        Kunststoffhalter für den Stoßfänger ist auf gleicher Länge bis zu den
        Befestigungsschrauben zu kürzen,
     - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche ist bis zur
        Befestigungsschraube zu kürzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.


RA-000707-A0-104-12d~VW-5-112-57-ET45_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                12d
Seite :                     10 / 10                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 12d mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 55R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 19.09.2012




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