Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-G0-104 Anlage-Nr. : 12d Seite : 1 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 55R8855 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 55R8855.37 Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 2 Ø76 Ø57 geprüfte Radlast: 900 kg bei Reifenabrollumfang: 2350 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: VW Radbefestigung Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50704 140 Nm Schaftlänge 27 mm BF2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50704 120 Nm Schaftlänge 27 mm BF3 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, ZP50704 140 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm BF4 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50792 170 Nm Schaftlänge 35 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-G0-104 Anlage-Nr. : 12d Seite : 2 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 16 e1*2007/46*0539*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 162 VW Beetle 215/45R18 A02) bis A10) (Limousine, Cabrio) M00) BF1) E99) 225/45R18 A01) K03) 235/40R18 A01) K03) 235/45R18 A01) K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 16 e1*2007/46*0539*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 162 VW Beetle Dune 235/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Cabrio) BF1) 235/45R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 2K e1*2001/116*0252*.. 2KN e1*2007/46*0217*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 125 VW Cross Caddy, 215/40R18 A01) bis A10) Caddy Alltrack T89) B43) BF2) EB1) EB2) K01) K04) (Frontantrieb) 225/40R18 T92) 235/35R18 T90) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 2K e1*2001/116*0252*.. 2KN e1*2007/46*0217*.. 2KN L320 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 125 VW Caddy, Caddy 215/40R18 A01) bis A10) Maxi, Caddy Life T89) B43) BF2) EB1) EB2) K01) K04) (Frontantrieb, nicht für Ausführungen Cross 225/40R18 Caddy) T92) 235/35R18 T90) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-G0-104 Anlage-Nr. : 12d Seite : 3 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1F e1*2001/116*0349*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 191 VW EOS 215/40R18 A02) bis A10) N225) BF2) 215/40R18 M+S 215/45R18 GAX) M00) N225) 215/45R18 M+S GAX) M00) 225/35R18 N235) T87) 225/35R18 M+S T87) 225/40R18 N235) 225/40R18 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2001/116*0242*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 169 VW Golf 5 215/40R18 A01) bis A10) (Ausführungen mit K63) BF2) K01) kleinsten Serienreifen in 15Zoll oder 16Zoll) 225/35R18 K04) T87) 225/40R18 K04) K63) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2001/116*0242*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 184 VW Golf 5, R32 225/35R18 A01) bis A10) (Ausführungen mit T87) BF2) K01) K04) kleinsten Serienreifen in 17Zoll) 225/40R18 K63) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-G0-104 Anlage-Nr. : 12d Seite : 4 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2001/116*0242*.. 1K e1*2007/46*0490*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 199 VW Golf 6 215/40R18 A01) bis A10) K63) BF2) K01) 225/35R18 K04) T87) 225/40R18 K04) K63) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2001/116*0242*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 195 VW Golf 6 Cabrio 215/40R18 A01) bis A10) N225) BF2) K01) K64) 225/35R18 K04) T87) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AU e1*2007/46*0623*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 195 bis 228 VW Golf 7 GTI Clubsport 215/40R18 M+S A02) bis A10) BF2) 215/45R18 M+S A01) G1C) K97) M00) 225/40R18 A01) K03) N235) 225/40R18 M+S A01) K03) 235/35R18 A01) K03) 235/40R18 A01) K03) K25) K97) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-G0-104 Anlage-Nr. : 12d Seite : 5 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AU e1*2007/46*0623*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 206 bis 228 VW Golf 7 R 215/40R18 A02) bis A10) (Nicht zulässig bei N225) BF2) E100a) Fahrzeugen die serienmäßig mit der 215/45R18 Reifengröße 235/35R19 A01) G1C) K25) K97) M00) N225) ausgerüstet sind) 225/35R18 A01) A93a) K03) K04) N235) 225/40R18 A01) K03) K04) K25) K28) K97) N235) 235/35R18 A01) K03) K04) K28) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AU e1*2007/46*0623*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 206 bis 228 VW Golf 7 R 215/45R18 A01) bis A10) (Nur zulässig bei G01) K97) M00) N225) BF2) E100) Fahrzeugen die serienmäßig mit der 225/40R18 Reifengröße 235/35R19 K03) K04) K28) N235) ausgerüstet sind) 235/40R18 K03) K04) K19) K25) K28) K97) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AUV e1*2007/46*0627*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 213 bis 228 VW Golf 7 R Variant 225/40R18 A01) bis A10) (Nicht zulässig bei K25) K97) N235) BF2) E100a) K03) K04) K28) Fahrzeugen die serienmäßig mit der 235/35R18 Reifengröße 235/35R19 ausgerüstet sind) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AUV e1*2007/46*0627*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 213 bis 228 VW Golf 7 R Variant 225/40R18 A01) bis A10) (Nur zulässig bei N235) BF2) E100) K03) K04) K28) Fahrzeugen die serienmäßig mit der 235/40R18 Reifengröße 235/35R19 K19) K25) K97) ausgerüstet sind) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-G0-104 Anlage-Nr. : 12d Seite : 6 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AUV e1*2007/46*0627*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 85 VW Golf Sportsvan 215/40R18 A02) bis A10) (Version mit BF2) E90) EB3) Verbundlenkerachse) 225/35R18 235/35R18 A01) K03) K28) K102) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AUV e1*2007/46*0627*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 110 VW Golf Sportsvan 215/40R18 A02) bis A10) (Version mit BF2) E91) EB3) Mehrlenkerachse) 225/35R18 T87) 235/35R18 A01) K03) K28) K102) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 16 e1*2007/46*0539*.. 16H e1*2007/46*0584*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 155 VW Jetta, Jetta Hybrid 215/40R18 A01) bis A10) K04) BF2) E95) K01) 225/40R18 K04) K13) K21) K22) K28) K63) 245/35R18 K02) K13) K21) K22) K28) K63) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 16 e1*2007/46*0539*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 118 VW Jetta 215/40R18 A01) bis A10) (Facelift, ab Modell 2014) BF2) E95a) K01) K04) 225/35R18 225/40R18 K13) K21) K28) K63) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-G0-104 Anlage-Nr. : 12d Seite : 7 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1*2001/116*0307*.. 3C e1*2007/46*0502*.. 3C e1*2007/46*0547*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 155 VW Passat 215/40R18 A01) bis A10) (B6 / B7, Limousine, T89) BF1) E87) E93) K63) Kombi, kleinste Serienreifen in 16Zoll, 225/40R18 außer Alltrack) K21) 235/35R18 K03) K21) 235/40R18 G0Y) K03) K21) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1*2001/116*0307*.. 3C e1*2007/46*0547*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 184 bis 220 VW Passat 225/40R18 A01) bis A10) (B6 / B7, Limousine, N235) BF2) E87) E93) K21) K63) Kombi, kleinste Serienreifen in 17Zoll, 235/35R18 außer Alltrack) K03) T90) 235/40R18 K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1*2001/116*0307*.. 3C e1*2007/46*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 206 VW Passat 215/45R18 A02) bis A10) (B8; Limousine, Kombi; M00) BF1) E93a) außer Alltrack) 225/45R18 235/40R18 235/45R18 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-G0-104 Anlage-Nr. : 12d Seite : 8 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3D e1*2007/46*0452*.. 3D e1*2001/116*0189*.., e1*98/14*0189*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 165 bis 331 VW Phaeton 235/45R18 A02) bis A10) T98) BF3) EB4) EF0) 235/50R18 245/45R18 T100) 255/45R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/50R18 255/45R18 A02) bis A10) BF3) EB4) EF0) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7M e1*2001/116*0023*.., e1*93/81*0023*.., e1*95/54*0023*.., e1*98/14*0023*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 150 VW Sharan 225/40R18 A01) bis A10) K03) K49) T92) BF4) K04) 235/40R18 K01) K23) K66) 245/35R18 K01) T92) 255/35R18 K01) K49) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): A1 e13*2007/46*1845*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 VW T-Roc 215/45R18 A02) bis A10) (Frontantrieb) M00) BF1) 225/40R18 225/45R18 235/40R18 235/45R18 245/40R18 A01) K03) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-G0-104 Anlage-Nr. : 12d Seite : 9 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): A1 e13*2007/46*1845*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 140 VW T-Roc 225/45R18 A02) bis A10) (Allradantrieb) BF1) 235/45R18 245/40R18 A01) K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5N e1*2001/116*0450*.. 5N e1*2007/46*0487*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 155 VW Tiguan 1 235/50R18 A02) bis A10) (ohne Verbreiterungen) BF1) E98) 245/45R18 255/45R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/50R18 255/45R18 A02) bis A10) BF1) E98) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5N e1*2001/116*0450*.. 5N e1*2007/46*0487*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 155 VW Tiguan 1 235/50R18 A02) bis A10) (Ausführungen mit BF1) E98) Serie 255/40R19 und 245/45R18 Verbreiterungen) 255/45R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/50R18 255/45R18 A02) bis A10) BF1) E98) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-G0-104 Anlage-Nr. : 12d Seite : 10 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5N e1*2001/116*0450*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 176 VW Tiguan 2, Tiguan 2 225/55R18 A02) bis A10) Allspace M00) BF1) E98a) (ohne Verbreiterung) 225/60R18 GDR) M00) 235/50R18 235/55R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5N e1*2001/116*0450*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 176 VW Tiguan 2, Tiguan 2 225/55R18 A02) bis A10) Allspace M00) BF1) E98a) (mit Verbreiterung) 225/60R18 GDR) M00) 235/50R18 235/55R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1T e1*2001/116*0211*.. 1T e1*2007/46*0357*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 140 VW Touran 2 215/45R18 A01) bis A10) (außer Cross) K03) M00) BF1) E96a) 225/45R18 K01) 235/45R18 K01) K04) K105) 245/40R18 K01) K04) K71) 255/40R18 K01) K04) K28) K71) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-G0-104 Anlage-Nr. : 12d Seite : 11 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B43) An Achse 2 ist die Halteklammer der ABS Steuerleitung so zu verlegen, dass ein Mindestabstand von 5 mm zur inneren Reifenflanke vorhanden ist. BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm Zubehörkit: ZP50704 Anzugsmoment: 140 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-G0-104 Anlage-Nr. : 12d Seite : 12 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm Zubehörkit: ZP50704 Anzugsmoment: 120 Nm BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm Zubehörkit: ZP50704 Anzugsmoment: 140 Nm BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm Zubehörkit: ZP50792 Anzugsmoment: 170 Nm E87) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „AllTrack“. Diese Ausführungen sind serienmäßig mit den Bereifungen 205/50R17 bzw. 225/50R17 bzw. 225/45R18 ausgerüstet. E90) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL': E91) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'ML': E93) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B7“: - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* bis Nachtrag 36 - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* bis Nachtrag 10 - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0547* bis Nachtrag 3 E93a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B8“: - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* ab Nachtrag 37 - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* ab Nachtrag 11 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-G0-104 Anlage-Nr. : 12d Seite : 13 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 E95) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.: • e1*2007/46*0539* bis Nachtragsstand 15 E95a) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.: • e1*2007/46*0539* ab Nachtragsstand 16 E96a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Touran 2“: - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0211* ab Nachtrag 36, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0357* ab Nachtrag 14. E98) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“: - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14. E98a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 2“: - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450*ab Nachtrag 24. E99) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Beetle Dune. E100) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind. E100a)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind. EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Audi, ATE; 581 DE(li), 582 DE (re) mit belüfteter Scheibe Ø288x25 mm • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW, VW AG mit belüfteter Scheibe Ø260x12 mm EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Audi, ATE; 581 DE(li), 582 DE (re) mit belüfteter Scheibe Ø288x25 mm • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW, VW AG mit belüfteter Scheibe Ø260x12 mm EB3) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. 6792/B bzw. 6791/B TRW,VW AG mit belüfteter Scheibe Ø288x25 mm • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. ATE VW,Audi 116 mit belüfteter Scheibe Ø271x10 mm EB4) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW GN0 mit belüfteter Scheibe Ø310x22 mm EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-G0-104 Anlage-Nr. : 12d Seite : 14 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 215/55R16, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G1C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GAX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GDR) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R20 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-G0-104 Anlage-Nr. : 12d Seite : 15 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K49) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers (Kunststoff und Metall) komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abzutrennen. Der Stoßfänger ist anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende Ausbuchtung im Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden. K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben. K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste auf einer Höhe von ca. 50 mm zu kürzen (gemessen von der Radhausausschnittkante) und klebend zu befestigen, • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste um 10 mm aufzuweiten, • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 100 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 6 mm zu kürzen (entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante), der dahinter befindliche Kunststoffhalter für den Stoßfänger ist auf gleicher Länge bis zu den Befestigungsschrauben zu kürzen, • die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche ist bis zur Befestigungsschraube zu kürzen. K66) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen notwendig: • die Radhausausschnittkanten im Bereich von 175 mm vor und hinter der Radmitte sind komplett umzulegen • die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers im weiteren Verlauf ist auf einer Länge von 100 mm bis auf eine Restbreite von max. 10 mm abzutrennen • zusätzlich muss die Befestigungslasche des Stoßfängers (Kunststoff und Metall) komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abgetrennt und der Stoßfänger anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu befestigt werden • die verbleibende Ausbuchtung im Kunststoffradinnenhaus muss warm nach innen eingeformt werden. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-G0-104 Anlage-Nr. : 12d Seite : 16 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 K71) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Blechnase abzutrennen oder nach innen umzuformen. K97) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 25° vor und 40° hinter der Radmitte sind zu entfernen, • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen, • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K102) An Achse 2 ist vom Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis Schweller ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzukleben. K105) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm vor und hinter der Radmitte um 10 mm aufzuweiten, • der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich einzuformen, und hinter die aufgeweitete Radhauskante zu klemmen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/- typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO Nr. : RA-000707-G0-104 Anlage-Nr. : 12d Seite : 17 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R8855 T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage 12d mit den Seiten 1-17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 55R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 16.07.2018