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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-B0-104
Anlage-Nr. :               16
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 55R8855
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            RONAL
Radausführung:                                         55R8855.11
Radgröße:                                               8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    120 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   82,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         1 Ø82 Ø72.5
geprüfte Radlast:                                        1050 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2350 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller     : Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
346C, 346K, 346L, 346R, 346X, Serien-Radschraube, Kegel 60°,               ZP51106 120 Nm
Z85                           Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
X83                           Serien-Radschraube, Kegel 60°,               ZP51106   140 Nm
                              Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
X53                           Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte       ZP51106   140 Nm
                              beweglich, Gewinde M14x1,5,
                              Schaftlänge 32 mm
UKL/X                         Serien-Radschraube, Kegel 60°,               ZP51106   140 Nm
                              Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-B0-104
Anlage-Nr. :               16
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ:                         X53
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0153*.., e1*2001/116*0153*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                           Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 135 bis 235   BMW X5                  235/60R18 M+S                                    A02) bis A10)
                                       E47)                                             X99)

                                                235/60R18
                                                E47a)

                                                255/55R18
 255 bis 265           BMW X5                   255/55R18 M+S                           A02) bis A10)
                                                                                        X99)

e1*2001/116*0153*13E   1305/1530(1660)


Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
X83                                   e1*2001/116*0249*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210            BMW X3                  235/50R18                                A02) bis A10)
                                               A01) K01)

                                                245/45R18
                                                A01) K01)

                                                255/45R18
                                                A01) K01)

                                                zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                vorne                hinten
                                                235/50R18            255/45R18          A01) bis A10)
                                                K01)                                    V00)



Typ:                         Z85
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0219*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 195  BMW Z4                  245/35R18                                         A02) bis A10)
                                      A01)K03)

e1*2001/116*0219*07E   790/890                                                          5/120/72.5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-B0-104
Anlage-Nr. :               16
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ:                           346L
ABE / EG-Genehmigung:          e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*.., e1*2001/116*0097*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 170   BMW 3er                    235/40R18                                 A02) bis A10)
              (Limousine, Touring)       A01)G01) K15)K32)

                                              zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                              vorne                hinten
                                              245/35R18            255/35R18          A01) bis A10)
                                                                                      K15)K18)K32)V00)
e1*2001/116*0097*16E   1000/1190-1215(1265)                                           5/120/72.5



Typ:                         346C
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 170   BMW 3er Coupé            245/35R18                                      A02) bis A10)

                                              zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                              vorne                hinten
                                              245/35R18            255/35R18          A01) bis A10)
                                                                                      K15)K18)K32)V00)
e1*98/14*0112*15E      1000/1100(1210)                                                5/120/72.5



Typ:                         346R
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0146*.., e1*2001/116*0146*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 170  BMW 3er Cabrio           245/35R18                                      A02) bis A10)

                                              zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                              vorne                hinten
                                              245/35R18            255/35R18          A01) bis A10)
                                                                                      K15)K18)K32)V00)
e1*2001/116*0146*13E   1030/1165(1250)                                                5/120/72.5



Typ:                         346K
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0167*.., e1*2001/116*0167*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 141   BMW 3er Kompakt-Lim. 245/35R18                                          A02) bis A10)

                                              zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                              vorne                hinten
                                              245/35R18            255/35R18          A01) bis A10)
                                                                                      K15)K18)K32)V00)
e1*2001/116*0167*09E   935/1045(1160)                                                 5/120/72.5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-B0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


Typ:                           346X
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0144*.., e1*2001/116*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 135 bis 170   BMW 3er (Allrad)          235/40R18                                A02) bis A10)
                                         A01)G01)K15)K32)

e1*2001/116*0144*08E   1090/1180(1250)                                            5/120/72.5



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X                                  e1*2007/46*0496*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 135             Mini Countryman, Mini    235/40R18                         A02) bis A10)
                       Countryman Allrad        A01) K01)K04)




Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X                                  e1*2007/46*0496*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
160                    Mini Countryman John     235/40R18                         A02) bis A10)
                       Cooper Works             A01) K01)K04)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




RA-000707-B0-104-16~BM-5-120-72-ET45_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-B0-104
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    5/6                                                       Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E47) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 235/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E47a) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die an Achse 2 serienmäßig nur mit einer
     Reifengröße ab Nennbreite 255/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.




RA-000707-B0-104-16~BM-5-120-72-ET45_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48933
Nr. :                      RA-000707-B0-104
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    6/6                                                          Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R8855


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K32) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
     auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers
     entsprechend zu kürzen.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

X99) Entgegen Auflage A06) dürfen zur Befestigung der Sonderräder nur die serienmäßigen
     Befestigungsteile verwendet werden.



Die Anlage Nr. 16 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 55R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 16.12.2013




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