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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                20
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                                      55R8855
Art des Sonderrades:                                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                                RONAL
Radausführung:                                                            55R8855.273
Radgröße:                                                                   8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                                            55 mm
Lochkreisdurchmesser:                                                        112 mm
Lochzahl:                                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                                      66,50 mm
Zentrierart:                                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                               ohne Ring
geprüfte Radlast:                                                            1050 kg
bei Reifenabrollumfang:                                                     2350 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Chrysler, Mercedes-Benz

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                                       Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                         moment
639, 639/2, 639/4, 639/5                              Radschraube, Kugel Ø 24 mm,               3284     140 Nm
                                                      Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
164, 164G, 166, 251                                   Radschraube, Kugel Ø 24 mm,                   3284      150 Nm
                                                      Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm

Typ:                         639
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0048*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 190    Vito, Viano            235/45R18                                               A01) bis A10)
                                      E68)                                                    K03)K04)

                                                          245/45R18
e9*2001/116*0048*13   min 1470/1470 max1650/1650(0)                                           5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                20
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


Typ:                         639/2
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 190    Vito, Viano            235/45R18                                          A01) bis A10)E17)
                                      E68)                                               K03)K04)

                                                       245/45R18
e1*200/746*0457*05   min1470/1470 max1550/1700(0)                                        5/112/66,5



Typ:                         639/4
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0458*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 190    Vito, Viano            235/45R18                                          A01) bis A10)
                                      E68)                                               K03)K04)

                                                       245/45R18
e1*2007/46*0458*04   min1400-1400 max1550/1700(0)                                        5/112/66,5



Typ:                         639/4
ABE / EG-Genehmigung:        L275
Motorleistung Handelsbezeichnungen                     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 170    Vito, Viano                             235/45R18                         A01) bis A10)
                                                       E68)                              K03)K04)

                                                       245/45R18
L275NT10             min1400/1400 max1550/1650(1800)                                     5/112/66,5



Typ:                         639/5
ABE / EG-Genehmigung:        L720
Motorleistung Handelsbezeichnungen                     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 110    Vito, Viano                             235/45R18                         A01) bis A10)
                                                       E68)                              K03)K04)

                                                       245/45R18
L720 NT02            min1470/1470 max1550/1550                                           5/112/66,5



Typ:                         639/5
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0459*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 120   Vito                   235/45R18                                          A01) bis A10)
                                      E68)                                               K03)K04)

                                                       245/45R18
e1*2007/46*0459*02   min1470/1470 max1550/1650(0)                                        5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                20
Seite :                     3/7                                                         Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


Typ:                         164
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140 bis 225  ML-Klasse               235/60R18                         A02) bis A10)A94)
                                      E70)

                                         245/55R18
                                         A01)E70)K03)

                                         255/55R18
                                         A01)K03)

                                         285/50R18
                                         A01)K01)K04)
e1*2001/116*0315*17   1470/1600(1700)                                   5/112/66,5



Typ:                         164G
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0340*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 155 bis 165  GL-Klasse               265/60R18                         A02) bis A10)
                                                                        E17)ER1)
                                         275/60R18

e1*2001/116*0340*14   1500/1800/2000                                    5/112/66,5



Typ:                         251
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0341*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140 bis 285  R-Klasse                235/60R18                         A02) bis A10)
                                      E70)                              A94)

                                         245/55R18
                                         A01)E70)K03)K04)

                                         255/55R18
                                         A01)K01)K04)

e1*2001/116*0341*16   1400/1700(1800)                                   5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                20
Seite :                     4/7                                                                  Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
166                            e1*2007/46*0598*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 225     Mercedes M-Klasse       235/55R18                                A02) bis A10)
                                        A94)N245)                                B73)EF0)

                                         235/60R18
                                         A94)N245)

                                         245/55R18
                                         A94)N255)

                                         245/60R18
                                         A94)N255)

                                         255/55R18
                                         A94)

                                         265/55R18
                                         A01)A94)K03)

                                         275/50R18
                                         A01)K03)K04)

                                         285/50R18
                                         A01)K01)K04)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         245/55R18            275/50R18          A01) bis A10)B73)
                                         N255)                K04)               EF0)V00)

                                         245/60R18            265/55R18          A02) bis A10)B73)
                                         N255)                A94)               EF0)V00)

                                         255/55R18            275/50R18          A01) bis A10)B73)
                                                              K04)               EF0)V00)

                                         255/55R18            285/50R18          A01) bis A10)B73)
                                                              K04)               EF0)V00)

                                         265/55R18            285/50R18          A01) bis A10)B73)
                                         K03)                 K04)               EF0)V00)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.


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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                20
Seite :                     5/7                                                      Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B73) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø 375 x 36 mm.




RA-000707-A0-104-20~DB-5-112-66_5-ET55_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                20
Seite :                     6/7                                                        Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


E17) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 19-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E68) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 245/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E70) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
     Nennbreite 255/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1800 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000707-A0-104-20~DB-5-112-66_5-ET55_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48933 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000707-A0-104
Anlage-Nr. :                20
Seite :                     7/7                                                         Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R8855


N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 20 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 55R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 19.09.2012




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