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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-G0-104
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 55R9905
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            RONAL
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                        55R9905.07
Radgröße:                                               9Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                       30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                  76,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                       1010 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2327 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
 Fahrzeughersteller oder Marke    : Audi AG, 85045 Ingolstadt

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
4B, 4F, 4F1, 8E, 8H,8V, D2,      Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm,        ZP50704 120 Nm
QB6, 8V, GA                      Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
8U, 8U1, F3                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde       ZP50792 140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
4E                               Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm,        ZP50704 140 Nm
                                 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 27 mm




RA-000799-G0-104-01~AU-5-112-57-ET30_55R9905
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-G0-104
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                      e1*2007/46*0607*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140             Audi A3 Stufenheck, A3    215/35R19                           A02) bis A10)
                       Cabrio                    A01)K01)K04)K28)K71)M00)N225)T85)   E75)
                       (Nur zulässig an
                       Fahrzeugen die max. 18    215/35R19 M+S
                       Zoll Räder verbaut oder   A01)K01)K04)K28)K71)M00)T85)W225)
                       eingetragen haben)



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                      e1*2007/46*0607*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140             Audi A3 Stufenheck, A3    215/35R19                           A02) bis A10)
                       Cabrio                    A01) K01)K04) K28) K71) M00) T85)   E76)
                       (Nur zulässig an
                       Fahrzeugen die
                       serienmäßig 19 Zoll Räder
                       verbaut und/oder
                       eingetragen haben)



Typ:                           8E
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0151*.., e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 188    Audi A4,                  225/35R19                                   A01) bis A10)
               Audi A4 quattro           T88)                                        K03)K35)
               (Limousine, Avant)
                                         235/35R19
                                         K28)K04)T91)
 253          Audi S4                    235/35R19                                   A01) bis A10)
              (Limousine, Avant)         T91)                                        K03)K04)K28)K35)

e1*2001/116*0151*23E   1250/1150                                                     5/112/57
                       S4:1250/1150




RA-000799-G0-104-01~AU-5-112-57-ET30_55R9905
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-G0-104
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


Typ:                            QB6
ABE / EG-Genehmigung:           e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 162 bis 182   Audi A4,                   225/35R19                                A01) bis A10)
               Audi A4 quattro,           T88)                                     K03)K04)K55)K56)
               (Limousine, Avant, Cabrio)
                                          235/35R19
                                          K28)T91)
 253           Audi A4,                   235/35R19                                A01) bis A10)
               Audi A4 quattro,           T91)                                     K03)K04)K28)K55)K56)
               (Cabrio)


e1*2001/116*0243*06E   1165/1145 (1195) | 1250/1150(0)                             5/112/57




Typ:                           8H
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0177*.., e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 188    Audi A4 Cabriolet         225/35R19                                 A01) bis A10)
                                         T88)                                      K03)K04)K55)K56)

                                                         235/35R19
                                                         K28)T91)
253                     Audi S4 Cabriolet                235/35R19                 A01) bis A10)
                                                         T91)                      K03)K04)K28)K55)K56)

e1*2001/116*0177*10E   1250/1165                                                              5/112/57



Typ:                           4B
ABE / EG-Genehmigung:          e1*96/27*0051*.. , e1*98/14*0051*.. , e1*2001/116*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 142   Audi A6, A6 quattro        225/35R19                                  A01) bis A10)E54)
              (Limousine, Avant)         K03)                                       E44)K02)K28)K39)
                                                                                    K53)
                                         235/35R19
                                         K01)

162 bis 184            Audi A6, A6 quattro               235/35R19
                       (Limousine, Avant)                K01)

e1*98/14*0051*25E      1230/1200(1230)                                             5/112/57




RA-000799-G0-104-01~AU-5-112-57-ET30_55R9905
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-G0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    4 / 13                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                   e1*2001/116*0254*..
4F1                                  e13*2007/46*1080*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160         Audi A6                     225/40R19                         A02) bis A10)
                   (Ausführungen mit kleinsten A01) K01)K04) K28) K64)           E44)E54)
                   Serienreifen 205/..)



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                   e1*2001/116*0254*..
4F1                                  e13*2007/46*1080*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 257        Audi A6                     225/40R19                         A02) bis A10)
                   (Ausführungen mit kleinsten A01) K01)K04) K28) K64) T93)      E44)E54)
                   Serienreifen 225/..)



Typ:                         D2
ABE / EG-Genehmigung:        G850; e1*93/81*0005*.. , e1*98/14*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 250  Audi A8                 255/40R19                                  A01) bis A10)E44)
                                                                                 K03)K04)K40)
                                              275/35R19

 250 bis 265       Audi S8                    255/40R19                          A01) bis A10)E44)
                                                                                 K03)K04)K40)
                                              275/35R19
G850/NT00          1255/1230                                                     5/112/57
e1*93/81*0005*16   1340/1225
e1*98/14*0005*22




RA-000799-G0-104-01~AU-5-112-57-ET30_55R9905
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-G0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    5 / 13                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4E                             e1*2001/116*0198*..
4E                             e1*2001/116*0246*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 331     Audi A8                 235/45R19                         A02) bis A10)
                                        A01) K04)N245)                    E44)

                                         235/45R19 M+S
                                         A01) K04)

                                         245/40R19
                                         A01) K03)K04) K35) N255)

                                         245/40R19 M+S
                                         A01) K03)K04) K35)

                                         245/45R19
                                         A01) K03)K04) K35) N255)

                                         245/45R19 M+S
                                         A01) K03)K04) K35)

                                         255/40R19
                                         A01) K03)K04) K35) N265)

                                         255/40R19 M+S
                                         A01) K03)K04) K35)




RA-000799-G0-104-01~AU-5-112-57-ET30_55R9905
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-G0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    6 / 13                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                                e1*2007/46*1552*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140      Audi Q2                    225/35R19                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A01)A93)K01)K02)T88)

                                           225/40R19
                                           A01)A93)K01)K02)

                                           235/35R19
                                           A01)A93)K01)K02)

                                           235/40R19
                                           A01)K01)K02)

                                           245/35R19
                                           A01)A93a)K01)K02)K78)

                                           255/35R19
                                           A01)K01)K02)K78)K80)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                               e1*2007/46*1552*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140      Audi Q2                    225/35R19                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) A01)A93)K01)K02)T88)

                                           225/40R19
                                           A01)A93)K01)K02)

                                           235/35R19
                                           A01)A93)K01)K02)

                                           235/40R19
                                           A01)K01)K02)

                                           245/35R19
                                           A01)A93a)K01)K02)K78)

                                           255/35R19
                                           A01)K01)K02)K78)K80)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-G0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    7 / 13                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                             e1*2007/46*1552*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
221             Audi SQ2                225/40R19 M+S                        A02) bis A10)
                                        A01)A93)K01)K02)

                                           235/35R19
                                           A01)A93)K01)K02)

                                           235/40R19
                                           A01)K01)K02)

                                           245/35R19
                                           A01)A93a)K01)K02)K78)

                                           255/35R19
                                           A01)K01)K02)K78)K80)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                                e1*2007/46*0591*..
8U1                               e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162      Audi Q3                    235/45R19                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung)  GAT)

                                           245/40R19
                                           A93a)

                                           275/35R19
                                           A01) K03)K04)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                               e1*2007/46*0591*..
8U1                              e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162      Audi Q3                    235/45R19                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) A01) GAT)K03) K04)

                                           245/40R19
                                           A01) A93a)K03) K04)

                                           275/35R19
                                           A01) K01)K02)




RA-000799-G0-104-01~AU-5-112-57-ET30_55R9905
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-G0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    8 / 13                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                             e1*2007/46*0590*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
228 bis 270     Audi Q3 RS              225/40R19 M+S                        A02) bis A10)
                                        A01)A93)G01)

                                           235/40R19
                                           A93)N245)

                                           235/45R19
                                           N245)

                                           245/40R19
                                           A93a)N255)

                                           265/35R19
                                           A01)A93a)K03)K04)

                                           275/35R19
                                           A01)K03)K04)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
F3                               e1*2007/46*1900*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 169     Audi Q3                    235/45R19                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) A01)A93)K01)K04)

                                           245/45R19
                                           A01)A93a)K01)K04)

                                           265/40R19
                                           A01)K01)K02)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
F3                                e1*2007/46*1900*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 169     Audi Q3                    235/45R19                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A93)

                                           245/45R19
                                           A93a)

                                           265/40R19
                                           A01)K01)K04)




RA-000799-G0-104-01~AU-5-112-57-ET30_55R9905
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-G0-104
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

RA-000799-G0-104-01~AU-5-112-57-ET30_55R9905
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-G0-104
Anlage-Nr. :               1
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A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
     ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E76) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
     235/35R19 (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

GAT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R17,
     235/50R18, 235/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000799-G0-104-01~AU-5-112-57-ET30_55R9905
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49919
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K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
     Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
     abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen.

K39) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
     Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
     abzutrennen.

K40) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die ins Radhaus ragende Radlaufkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
        einer Länge von ca. 100 mm nach unten zu kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante durch Erwärmung
        an das Radhaus anzulegen,
     - die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube des Kunststoffinnenkotflügels
        ist zu entfernen.

K53) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich des oberen Befestigungsniets aufzuweiten
     und der Kunststoffinnenkotflügel höher zu setzen.

K55) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von Radmitte bis
     Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
     Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das
     Blechradhaus anlegen.

K56) An Achse 2 ist die oberhalb der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante eng
     an das Radhaus anzulegen und auszustellen.

K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
        ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
        der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
        Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.



RA-000799-G0-104-01~AU-5-112-57-ET30_55R9905
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49919
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K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte,
     eng an das Blechradhaus anzulegen.

K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Blechradhauskante ist von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte komplett
         umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen,
     - der auf der Blechradhauskante befindliche Kunststoffradlauf ist entsprechend der
         umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K80) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Blechradhauskante ist von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte komplett
        aufzuweiten,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen,
     - der auf dem Radhaus befindliche Kunststoffradlauf ist entsprechend der aufgeweiteten
        Radhauskante zu kürzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000799-G0-104-01~AU-5-112-57-ET30_55R9905
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-G0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    13 / 13                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 55R9905 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 28.08.2019




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