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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49919 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000799-K0-104
Anlage-Nr. :                18
Seite :                     1/3
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R9905


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                         55R9905
Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                RONAL                                    RONAL
Montageposition:                          Vorderachse                            Hinterachse
Radausführung:                             55R9905.27                            55R9905.07
Radausführungskennz:                       55R9905.27                            55R9905.07
Radgröße:                                    9Jx19H2                                  9Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                            55 mm                                   30 mm
Lochkreisdurchmesser:                        112 mm                                   112 mm
Lochzahl:                                       5                                        5
Mittenlochdurchmesser:                      76,00 mm                              76,00 mm
Zentrierart:                            Mittenzentrierung                      Mittenzentrierung
Zentrierring:                            3 Ø76 Ø66.45                           3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: *)                         1000 kg                                  1010 kg
 Reifenabrollumfang:                      2400 mm                         2327 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:      MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                    Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                            moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                             ZP50706     150 Nm
                Schaftlänge 28 mm

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
166                           e1*2007/46*0598*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       9Jx19H2, ET55      9Jx19H2, ET30
190 bis 335     Mercedes GLE Coupe     265/55R19 M+S      265/55R19 M+S       A02) bis A10)
                                                                              BF1) E109) EB1) EF0)
                                       275/50R19 M+S        275/50R19 M+S     A02) bis A10)
                                                                              BF1) E109) EB1) EF0)
                                       275/55R19 M+S        275/55R19 M+S     A02) bis A10)
                                                                              BF1) E109) EB1) EF0)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49919 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000799-K0-104
Anlage-Nr. :                18
Seite :                     2/3
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R9905



Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49919 nach §22 StVZO
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R9905


BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50706
       Anzugsmoment: 150 Nm

E109) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292).

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG mit belüfteter und gelochter Scheibe
         Ø390x36 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

Die Anlage 18 mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 55R9905 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 17.01.2022