Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49919 Nr. : RA-000799-D0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R9905 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 55R9905 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 55R9905.08 Radgröße: 9Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 6 Ø82 x 70,5 Ro PA 6.6 geprüfte Radlast: 995 kg bei Reifenabrollumfang: 2400 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Ford (USA) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment LAE Radmuttern, Kegel 60°, Gewinde ZP50899 140 Nm M14x1,5 RA-000799-D0-104-20~FO-5-114_3-70_5-ET40_55R9905.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49919 Nr. : RA-000799-D0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R9905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): LAE e13*2007/46*1551*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 233 bis 310 Ford Mustang 225/40R19 M+S A02) bis A10) A94) 235/35R19 M+S A94) 235/40R19 M+S A94) 235/45R19 M+S A94)GCN) 245/35R19 M+S A94) 245/40R19 M+S A94) 255/35R19 A94) 255/40R19 A94) 265/30R19 A94) 265/35R19 A94) 265/40R19 A94)GCN) 275/30R19 A94) 275/35R19 A94) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 255/35R19 275/35R19 A02) bis A10) A94) V00) 255/40R19 275/40R19 A02) bis A10) A94a) GCN)V00) RA-000799-D0-104-20~FO-5-114_3-70_5-ET40_55R9905.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49919 Nr. : RA-000799-D0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 3/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R9905 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. RA-000799-D0-104-20~FO-5-114_3-70_5-ET40_55R9905.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49919 Nr. : RA-000799-D0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 4/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R9905 A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GCN)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/40R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 20 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 55R9905 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 01.12.2016 RA-000799-D0-104-20~FO-5-114_3-70_5-ET40_55R9905.docx