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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-G0-104
Anlage-Nr. :               4b
Seite :                    1 / 14                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    55R9905
Art des Rades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           55R9905.08
Radgröße:                                                  9Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           4 Ø82 Ø60.1
geprüfte Radlast:                                           995 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2400 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke    :   Toyota bzw. Lexus

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                 Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
AR2, AR2N, E15J(a), E15UT(a), Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                  ZP50880 110 Nm
E15UT(a)MS1, E15UTN(a),       M12x1,5
HE15U(a), HL10(a), HS19(a),
L10(a), S19(A), T27, UXC1(EU,
M), XC1 (EU, M), XE2(A),
XW3(a), XW3(a)-TMG, XW4(a)




RA-000799-G0-104-04b~TO-5-114_3-60-ET40_55R9905
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-G0-104
Anlage-Nr. :               4b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile           Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                             moment
AX1T(EU,M), AX1T(EU,M)-   Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                            ZP50880 120 Nm
TMG, XA3(A), UXC1(EU,M),  M12x1,5
XA4 (EU, M), XA5(EU,M),
XA5(EU,M)-TMG, XC1(EU,M),
XV7(EU,M), XZ1L(EU,M),
ZA1(EU,M), ZA1(EU,M)-TMG,
ZE1HE(EU,M), ZE1HE(EU,M)-
TMG


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XZ1L(EU,M)                     e6*2007/46*0250*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
131             Lexus ES                225/40R19                                A02) bis A10)
                                        N235)

                                         235/40R19

                                         245/35R19
                                         A93a)

                                         255/35R19
                                         A01)K01)K04)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/40R19            255/35R19          A01) bis A10)
                                         N235)                K04)               V00)

                                         225/40R19 M+S        255/35R19 M+S      A01) bis A10)
                                                              K04)               V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49919
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
S19(a)                         e6*2001/116*0103*..
HS19(a)                        e6*2001/116*0106*..
L10(a)                         e6*2007/46*0034*..
HL10(a)                        e6*2007/46*0035*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 215     Lexus GS200T, GS250,    225/40R19                                A02) bis A10)
                GS300, GS300H, GS450H A94a)N235)                                 E65)E66)

                                         235/35R19
                                         A94)T91)

                                         245/35R19

                                         265/30R19
                                         A01) K01)K04)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/35R19            265/30R19          A01) bis A10)
                                         N235)                K04)               E65)E66) V00)

                                         225/35R19 M+S        265/30R19 M+S      A01) bis A10)
                                                              K04)               E65)E66) V00)

                                         225/40R19            255/35R19          A01) bis A10)
                                         N235)                K04)               E65)E66) V00)

                                         225/40R19 M+S        255/35R19 M+S      A01) bis A10)
                                                              K04)               E65)E66) V00)

                                         225/40R19            265/35R19          A01) bis A10)
                                         N235)                K04)               E65)E66) GAL) V00)

                                         225/40R19 M+S        265/35R19 M+S      A01) bis A10)
                                                              K04)               E65)E66) GAL) V00)

                                         235/35R19            265/30R19          A01) bis A10)
                                                              K04)               E65)E66) V00)

                                         235/35R19            275/30R19          A01) bis A10)
                                                              K04)               E65)E66) V00)

                                         245/35R19            275/30R19          A01) bis A10)
                                                              K04)               E65)E66) V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-G0-104
Anlage-Nr. :               4b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
S19(a)                         e6*2001/116*0103*..
HS19(a)                        e6*2001/116*0106*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
183 bis 255     Lexus GS300, GS430,     225/40R19                                 A02) bis A10)
                GS460, GS450H           A01) G01)N235)                            E64)

                                          235/35R19
                                          N245)T91)

                                          245/35R19




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A)                          e11*2001/116*0206*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 153     Lexus IS200D, IS220D,    245/30R19                                A02) bis A10)
                IS250, IS250C            A01) G7D)K03) N255)                      E68)
                (Stufenheck, Cabrio)
                                         255/30R19
                                         A01) K01)K73)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XC1 (EU, M)                    e11*2007/46*2883*..
XC1(EU,M)                      e6*2007/46*0336*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 180     Lexus RC200T, RC300,    235/35R19                                 A02) bis A10)
                RC300H                  A01)A94)K01)N245)

                                          235/35R19 M+S
                                          A01)A94)K01)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          235/35R19            275/30R19          A01) bis A10)
                                          K01)                 K04)               V00)




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Nr. :                      RA-000799-G0-104
Anlage-Nr. :               4b
Seite :                    5 / 14                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
UXC1(EU, M)                    e11*2007/46*1532*..
UXC1(EU,M)                     e6*2007/46*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
341 bis 351     Lexus RCF               235/40R19                                 A02) bis A10)
                                        A94)

                                          245/35R19
                                          A94)

                                          255/35R19
                                          A94)

                                          265/35R19
                                          A01)A94)K01)

                                          275/30R19
                                          A01)A94)K01)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          255/35R19            275/35R19          A02) bis A10)
                                                               A94a)              V00)



Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
ZA1(EU,M)-TMG                e13*2007/46*2005*..
ZA1(EU,M)                    e6*2007/46*0263*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
112 bis 127   Lexus UX                235/40R19                                   A02) bis A10)
                                      A01)A93)K03)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E15J(a)                         e11*2001/116*0299*..
E15UT(a)                        e11*2001/116*0305*..
HE15U(a)                        e11*2007/46*0018*..
E15UTN(a)                       e11*2007/46*0019*..
E15UT(a)MS1                     e11*2007/46*0167*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130      Toyota Auris             215/35R19                                A02) bis A10)
                (1. Generation)          G7F)M00) T85)                            E58)

                                          225/35R19
                                          A01) G05)K01) K04) K78)




RA-000799-G0-104-04b~TO-5-114_3-60-ET40_55R9905
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-G0-104
Anlage-Nr. :               4b
Seite :                    6 / 14                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(a)                         e11*2001/116*0305*..
HE15U(a)                         e11*2007/46*0018*..
E15UTN(a)                        e11*2007/46*0019*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 97       Toyota Auris              215/35R19                            A02) bis A10)
                (2. Generation,           A01) K01)K04) K28) M00) N225) T85)   E59)E61)
                Ausführungen mit
                Mehrlenker-Hinterachse)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T27                             e11*2001/116*0331*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 130      Toyota Avensis           225/40R19                             A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       GCS)

                                          235/35R19
                                          A01) K03)

                                          245/35R19
                                          A01) K01)K04)

                                          255/30R19
                                          A01) G5V)K01) K04)

                                          265/30R19
                                          A01) K01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XV7(EU,M)                      e6*2007/46*0322*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
131             Toyota Camry            225/40R19                              A02) bis A10)
                                        A01)K04)

                                          235/40R19
                                          A01)K04)

                                          245/35R19
                                          A01)A93a)K01)K02)

                                          255/35R19
                                          A01)K01)K02)




RA-000799-G0-104-04b~TO-5-114_3-60-ET40_55R9905
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-G0-104
Anlage-Nr. :               4b
Seite :                    7 / 14                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
ZE1HE(EU,M)-TMG               e13*2007/46*2012*..
ZE1HE(EU,M)                   e6*2007/46*0318*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 112    Toyota Corolla           225/35R19                             A02) bis A10)
              (Schrägheck, Kombi)



Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
AX1T(EU,M)                   e11*2007/46*3641*..
AX1T(EU,M)-TMG               e13*2007/46*1765*..
AX1T(EU,M)                   e6*2007/46*0264*..
AX1T(EU,M)                   e6*2007/46*0338*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 85     Toyota C-HR             225/40R19                              A02) bis A10)
                                      A01)K01)K04)K91)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XW3(a)                            e11*2001/116*0264*..
XW4(a)                            e11*2007/46*0157*..
XW3(a)-TMG                        e13*2007/46*1956*..
XW3(a)                            e6*2007/46*0347*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
73              Toyota Prius Plus          225/35R19                         A02) bis A10)
                                           A01)K25)K88)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(a)                           e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4                235/45R19                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung, G7A)                              E62)
                nur bis EG-Genehmigungs-
                Nr.: e6*2001/116*0105*08) 245/45R19
                                           A01) K01)




RA-000799-G0-104-04b~TO-5-114_3-60-ET40_55R9905
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-G0-104
Anlage-Nr. :               4b
Seite :                    8 / 14                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(a)                            e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4                235/45R19                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung,  G7A)                              E62)
                nur bis EG-Genehmigungs-
                Nr.: e6*2001/116*0105*08) 245/45R19




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(a)                          e6*2001/116*0105*..
XA4 (EU, M)                     e6*2007/46*0166*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 114      Toyota RAV4              245/45R19                           A02) bis A10)
                (nur Ausführungen ab EG-                                     E63)
                Genehmigungs-Nr.:
                e6*2001/116*0105*09 bzw.
                e6*2007/46*0166*00)



Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
XA5(EU,M)-TMG                e13*2007/46*1991*..
XA5(EU,M)                    e6*2007/46*0289*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
129 bis 131   Toyota RAV4             245/45R19                              A02) bis A10)

                                           255/45R19



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AR2                            e11*2001/116*0350*..
AR2N                           e11*2007/46*0117*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 130      Toyota Verso            225/40R19                            A02) bis A10)
                                        A01) K83)

                                           235/35R19
                                           T91)

                                           255/30R19
                                           A01) K01)T91)




RA-000799-G0-104-04b~TO-5-114_3-60-ET40_55R9905
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-G0-104
Anlage-Nr. :               4b
Seite :                    9 / 14                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

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Nr. :                      RA-000799-G0-104
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Teiletyp :                 55R9905


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'.

E59) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'.

E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.

E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08

E63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09
     bzw. e6*2007/46*0166*00

E64) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*05
     beim Typ S19(a) bzw. bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*07 beim Typ
     HS19(a)

E65) Beim Typ S19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*06

E66) Beim Typ HS19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*08

E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
     e11*2001/116*0206*09

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G05) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.


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G5V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G7A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/70R16,
     235/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G7D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R16,
     245/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G7F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/55R16, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GAL) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/40R19,
     235/45R18, 265/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GCS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
     225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



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K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K73) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im hinteren äußeren Reifenschwenkbereich
     (siehe Foto) nach innen warm einzuformen oder zu befestigen. Die ins Radhaus ragende
     Kante des Schwellers ist ab Befestigung nach innen zu kürzen.




K78) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
     notwendig:
     - die Radhausausschnittkanten ist von Stoßfängeroberkante bis 180 mm vor dem
        Schweller komplett umzulegen,
     - die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist der umgelegten
        Radhausausschnittkanten anzupassen,
     - die Filzinnenverkleidung ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen, oder eng
        an das Innere Radhaus anzulegen.

K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich.
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu
         klemmen und zusätzlich im Bereich hinter der Radmitte warm einzuformen,
     - der dort befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen.

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Teiletyp :                 55R9905


K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter
        der Radmitte sind zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
        die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K91) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Kunststoffverbreiterung ist im Bereich 45 Grad vor bis 45 Grad hinter Radmitte auf
        eine Restbreite von 10 mm zu kürzen,
     - die Blech Radhauskante ist entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung
        umzulegen (auch im Bereich von 45 Grad vor bis 45 Grad hinter der Radmitte).

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-G0-104
Anlage-Nr. :               4b
Seite :                    14 / 14                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
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T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 4b mit den Blättern 1 bis 14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 55R9905 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 28.08.2019




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