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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-C0-104
Anlage-Nr. :               6b
Seite :                    1/9                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    55R9905
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           55R9905.08
Radgröße:                                                  9Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           8 Ø82 Ø66.1
geprüfte Radlast:                                           995 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2400 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Renault

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
RFB, RFD, RFE, JZ, Z             Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            ZP50879 110 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
T                                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            ZP50873 130 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
RFC                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            ZP50873 140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
Y                                Radmutter, Kegel 60°, Gewinde              ZP50853 130 Nm
                                 M12x1,25




RA-000799-C0-104-06b~RE-5-114_3-66-ET40_55R9905.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-C0-104
Anlage-Nr. :               6b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
RFC                            e2*2007/46*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 147      Renault Espace          275/45R19                         A02) bis A10)
                                        A01)K03)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
RFE                            e2*2007/46*0475*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 96       Renault Kadjar          235/40R19                         A02) bis A10)
                (2WD und 4WD)           A01)K04)

                                         235/45R19
                                         A01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
Y                              e11*2001/116*0261*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 127     Renault Koleos          235/45R19                         A02) bis A10)
                                        A01)K76)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-C0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
T                                 e2*2001/116*0363*..
T                                 e2*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 118      Renault Laguna             215/35R19                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,         M00)T85)                          E62)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 195/.. oder   225/35R19
                205/..)                    T88)

                                           225/40R19

                                           235/35R19
                                           A01)K01)K04)

                                           235/40R19
                                           A01)K01)K04)K21)

                                           245/30R19
                                           A01)K01)K04)T89)

                                           245/35R19
                                           A01)K01)K04)K28)

                                           255/30R19
                                           A01)K01)K04)K21)K28)

                                           255/35R19
                                           A01)K01)K04)K13)K21)K28)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-C0-104
Anlage-Nr. :               6b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
T                                 e2*2001/116*0363*..
T                                 e2*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 177      Renault Laguna             225/35R19                          A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,         N235)T88)                          E62)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 215/.. oder   225/40R19
                225/..)                    N235)

                                           235/35R19
                                           A01)K01)K04)T91)

                                           235/40R19
                                           A01)K01)K04)K21)

                                           245/30R19
                                           A01)K01)K04)T89)

                                           245/35R19
                                           A01)K01)K04)K28)

                                           255/30R19
                                           A01)K01)K04)K21)K28)T91)

                                           255/35R19
                                           A01)K01)K04)K13)K21)K28)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                                 e2*2001/116*0373*..
Z                                 e2*2007/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103      Renault Megane             215/35R19                          A02) bis A10)
                (Limousine 5-türig, Coupe, A01)A93)K28)K78)M00)T85)
                Kombi, Ausführungen mit
                Serienreifen 205/65R15     225/35R19
                oder 205/60R16 oder        A01)K04)K28)K77)K78)
                205/55R17)
                                           245/30R19
                                           A01)G3B)K01)K04)K28)K77)K78)K79)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-C0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
RFB                               e2*2007/46*0546*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 97       Renault Megane             215/35R19                          A02) bis A10)
                (Limousine 5-türig)        M00)T85)

                                           225/35R19
                                           A01)K01)K04)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
RFB                               e2*2007/46*0546*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
151             Renault Megane GT          225/35R19                          A02) bis A10)
                (Limousine 5-türig)        A01)K01)K04)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ                                e2*2001/116*0379*..
JZ                                e2*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 81       Renault Scenic, Grand       225/35R19                         A02) bis A10)
                Scenic                      A01)K04)T88)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 195/65R15
                oder 205/55R16)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ                                e2*2001/116*0379*..
JZ                                e2*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 103      Renault Scenic, Grand       225/35R19                         A02) bis A10)
                Scenic                      A01)K04)T88)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 205/65R15
                oder 205/60R16 oder
                205/55R17)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ                                e2*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 118      Renault Scenic, Grand       225/35R19                         A02) bis A10)
                Scenic                      A01)K04)T88)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 225/..)


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-C0-104
Anlage-Nr. :               6b
Seite :                    6/9                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ                              e2*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 97       Renault Scenic XMOD      225/35R19                           A02) bis A10)
                                         T88)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
RFD                             e11*2007/46*2969*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 147      Renault Talisman, Talisman 225/40R19                         A02) bis A10)
                Grandtour                  N235)

                                           235/35R19
                                           G7K)N245)

                                           235/40R19
                                           N245)

                                           245/35R19

                                           255/35R19
                                           A01)K03)K04)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-C0-104
Anlage-Nr. :               6b
Seite :                    7/9                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E62) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G3B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/50R17, 205/55R16, 205/60R16, 205/65R15 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.




RA-000799-C0-104-06b~RE-5-114_3-66-ET40_55R9905.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-C0-104
Anlage-Nr. :               6b
Seite :                    8/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K76) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel -reifeninnenflankenseitig- im linken Radhaus eng an
     das Blechradhaus, im rechten Radhaus eng an das Tankeinfüllrohr (im Bereich oberhalb
     der Kunststoff-Tankrohrverkleidung) anzulegen.

K77) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel von der Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller eng an die Radhauskante anzulegen.

K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
         Kunststoffinnenkotflügels ist auszuschneiden,
     - der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10 mm zu kürzen,
     - die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5 mm zu kürzen.

K79) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante das hinter der Kunststoffausbuchtung
     befindliche Stehblech um 10 mm zu kürzen.




RA-000799-C0-104-06b~RE-5-114_3-66-ET40_55R9905.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-C0-104
Anlage-Nr. :               6b
Seite :                    9/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 6b mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 55R9905 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 26.08.2016




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