Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-C0-104
Anlage-Nr. :               8
Seite :                    1/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   55R9905
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          55R9905.11
Radgröße:                                                 9Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                         40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     120 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    82,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          1 Ø82 Ø72.5
geprüfte Radlast:                                          995 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2400 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
560X                             Serien-Radschraube, Kegel 60°,             ZP51106 120 Nm
                                 Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
X83                              Serien-Radschraube, Kegel 60°,                ZP51106 140 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
X53                              Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte        ZP51106 140 Nm
                                 beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 32 mm
X3, X-N1, UKL/X, UKL-C/X         Serien-Radschraube, Kegel 60°,                ZP51106 140 Nm
                                 Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm




RA-000799-C0-104-08~BM-5-120-72_5-ET40_55R9905.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-C0-104
Anlage-Nr. :               8
Seite :                    2/7                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
560X                           e1*2001/116*0322*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 bis 200     BMW 5er XDrive          225/40R19                                  A02) bis A10)
                                        A94)

                                           235/35R19
                                           A94)T91)

                                           245/35R19
                                           A94)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X83                            e1*2001/116*0249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     BMW X3                  235/45R19                                  A02) bis A10)
                                        A01) K01)

                                           245/40R19
                                           A01) K01)

                                           255/40R19
                                           A01) K01)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           235/45R19            255/40R19          A01) bis A10)
                                           K01)                                    V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                                e1*2007/46*0512*..
X-N1                              e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     BMW X3, X4                 235/45R19                               A02) bis A10)
                (kleinste Serienradgröße   A94)N245)
                17Zoll)
                                           245/45R19
                                           A94)

                                           255/40R19
                                           A01) A94)K04)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           245/45R19            275/40R19          A01) bis A10)
                                                                K04)               V00)



RA-000799-C0-104-08~BM-5-120-72_5-ET40_55R9905.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-C0-104
Anlage-Nr. :               8
Seite :                    3/7                                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                                       e1*2007/46*0512*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 265            BMW X3, X4                 245/45R19                               A02) bis A10)
                       (kleinste Serienradgröße   A94)
                       18Zoll)
                                                  255/40R19
                                                  A01) A94)K04)

                                                  zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                  vorne                hinten
                                                  245/45R19            275/40R19          A01) bis A10)
                                                                       K04)               V00)



Typ:                         X53
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0153*.. , e1*2001/116*0153*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 135 bis 235  BMW X5                   255/50R19                                          A01) bis A10)
                                                                                          K03)X99)

                                                  zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                  vorne                hinten
                                                  255/50R19            285/45R19          A01) bis A10)
                                                                                          K03)X99)V00)
Motorleistung          Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
 255 bis 265           BMW X5                     255/50R19 M+S                           A01) bis A10)
                                                                                          K03)X99)

e1*2001/116*0153*13E   1305/1530(1660)                                                    5/120/72.5



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X                                  e1*2007/46*0496*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 140             Mini Countryman, Mini    215/35R19                                 A02) bis A10)
                       Countryman Allrad        A01) K01)K02) M00) N225)

                                                  225/35R19
                                                  A01) K01)K02)




RA-000799-C0-104-08~BM-5-120-72_5-ET40_55R9905.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-C0-104
Anlage-Nr. :               8
Seite :                    4/7                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X                           e1*2007/46*0496*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
160             Mini Countryman John     225/35R19                             A02) bis A10)
                Cooper Works             A01) K01)K02)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X                             e1*2007/46*0563*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 140      Mini Paceman                 245/35R19                         A02) bis A10)
                (Frontantrieb, Allrad)       A01) K01)K02) K85)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X                        e1*2007/46*0563*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
160             Mini Paceman John Cooper 225/35R19                             A02) bis A10)
                Works                    A01) K01)K02) K85)

                                            235/35R19
                                            A01) K01)K02) K85)

                                            245/35R19
                                            A01) K01)K02) K85)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.


RA-000799-C0-104-08~BM-5-120-72_5-ET40_55R9905.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-C0-104
Anlage-Nr. :               8
Seite :                    5/7                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000799-C0-104-08~BM-5-120-72_5-ET40_55R9905.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-C0-104
Anlage-Nr. :               8
Seite :                    6/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis
         auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
     - die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
     - der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante
         einzuformen und klebend zu befestigen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.



RA-000799-C0-104-08~BM-5-120-72_5-ET40_55R9905.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-C0-104
Anlage-Nr. :               8
Seite :                    7/7                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


X99) Entgegen Auflage A06) dürfen zur Befestigung der Sonderräder nur die serienmäßigen
     Befestigungsteile verwendet werden.

Die Anlage Nr. 8 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 55R9905 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 26.08.2016




RA-000799-C0-104-08~BM-5-120-72_5-ET40_55R9905.docx