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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-G0-104
Anlage-Nr. :               17
Seite :                    1/5                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 55R9905
Art des Sonderrades:                           einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                           RONAL                             RONAL
Montageposition:                     Vorderachse                       Hinterachse
Radausführung:                        55R9905.11                        55R9905.11
Radgröße:                               9Jx19H2                          9Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                       40 mm                            40 mm
Effektive Einpresstiefe:                 40 mm                            20 mm
Lochkreisdurchmesser:                   120 mm                            120 mm
Lochzahl:                                  5                                    5
Mittenlochdurchmesser:                  82,0 mm                           82,0 mm
Zentrierart:                        Mittenzentrierung                Mittenzentrierung
Zentrierring:                         2 Ø82 Ø74                          ohne Ring
                                                              Ø74 Ø82 d=20mm 003 0022
Adapterscheibe:
                                                                        204
geprüfte Radlast:                        995 kg                               995 kg
bei Reifenabrollumfang:                2400 mm                           2400 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller              :   Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                 Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
X5, X6, X-N1                    Vorderachse:                              ZP51107 140 Nm
                                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
                                Hinterachse:                             AP51117/20 140 Nm
                                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                M14x1,25, Schaftlänge 50 mm



RA-000799-G0-104-17~BM-5-120-74-ET40_55R9905
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-G0-104
Anlage-Nr. :               17
Seite :                    2/5                                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
X5                                 e1*2007/46*0421*..
X-N1                               e1*2007/46*0454*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            9.0x19,ET40          9.0x19,ET20
155 bis 330     BMW X5                      255/45R19            255/45R19          A02) bis A10)
                (Baureihe F15, Fahrzeuge                         N265)              E68a)
                mit
                Kotflügelverbreiterungen) 255/50R19              255/50R19          A02) bis A10)
                                                                 N265)              E68a)

                                            275/45R19            275/45R19          A02) bis A10)
                                                                 N285)              E68a)

                                            285/45R19            285/45R19          A02) bis A10)
                                                                                    E68a)

                                            255/50R19            285/45R19          A02) bis A10)
                                                                                    E68a)V00)


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
X5                                 e1*2007/46*0421*..
X-N1                               e1*2007/46*0454*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            9.0x19,ET40          9.0x19,ET20
155 bis 330     BMW X5                      255/45R19            255/45R19          A01) bis A10)
                (Baureihe F15, Fahrzeuge                         K04)N265)          E68a)
                ohne
                Kotflügelverbreiterungen) 255/50R19              255/50R19          A01) bis A10)
                                            K01)                 K02)N265)          E68a)

                                            275/45R19            275/45R19          A01) bis A10)
                                            K03)                 K04)N285)          E68a)

                                            285/45R19            285/45R19          A01) bis A10)
                                            K01)                 K02)               E68a)

                                            255/50R19            285/45R19          A01) bis A10)
                                            K01)                 K02)               E68a)V00)




RA-000799-G0-104-17~BM-5-120-74-ET40_55R9905
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-G0-104
Anlage-Nr. :               17
Seite :                    3/5                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X6                             e1*2007/46*0412*..
X-N1                           e1*2007/46*0454*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        9.0x19,ET40          9.0x19,ET20
155 bis 330     BMW X6 (F16)            255/45R19            255/45R19          A02) bis A10)
                                                             N265)              E69a)

                                          255/45R19 M+S       255/45R19 M+S     A02) bis A10)
                                                                                E69a)

                                          255/50R19           255/50R19         A02) bis A10)
                                                              N265)             E69a)

                                          255/50R19 M+S       255/50R19 M+S     A02) bis A10)
                                                                                E69a)

                                          275/45R19           275/45R19         A02) bis A10)
                                                              N285)             E69a)

                                          275/45R19 M+S       275/45R19 M+S     A02) bis A10)
                                                                                E69a)

                                          285/45R19           285/45R19         A02) bis A10)
                                                                                E69a)

                                          255/50R19           285/45R19         A02) bis A10)
                                                                                E69a)V00)


Auflagen und Hinweise
A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
        sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
        auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
        Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
        den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
        ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




RA-000799-G0-104-17~BM-5-120-74-ET40_55R9905
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-G0-104
Anlage-Nr. :               17
Seite :                    4/5                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
       keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
       so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
       beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
       Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
       Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
       möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
       ‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
       dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
       Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
       angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
       nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
       Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
       mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
       Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
       es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
       Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
       werden.

E68a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
     - Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*11
     - Typ X5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*10

E69a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015:
     - Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*14
     - Typ X6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0412*08

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
       Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
       vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000799-G0-104-17~BM-5-120-74-ET40_55R9905
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-G0-104
Anlage-Nr. :               17
Seite :                    5/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
       oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
       hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
       Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
       bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
       oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
       hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
       Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
       wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
       Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
       und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
       freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 17 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 55R9905 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 24.04.2015




RA-000799-G0-104-17~BM-5-120-74-ET40_55R9905