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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-I0-104
Anlage-Nr. :               16
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      55R9905
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                            RONAL                                 RONAL
Montageposition:                      Vorderachse                           Hinterachse
Radausführung:                         55R9905.11                            55R9905.11
Radgröße:                                9Jx19H2                              9Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                        40 mm                                40 mm
Effektive Einpresstiefe:                  40 mm                                17 mm
Lochkreisdurchmesser:                    120 mm                                120 mm
Lochzahl:                                    5                                       5
Mittenlochdurchmesser:                   82,0 mm                               82,0 mm
Zentrierart:                         Mittenzentrierung                    Mittenzentrierung
Zentrierring:                          2 Ø82 Ø74                              ohne Ring
                                                                   Ø72.5 Ø82 d=23mm 003 0022
Adapterscheibe:
                                                                              202
geprüfte Radlast:                         995 kg                                   995 kg
bei Reifenabrollumfang:                  2400 mm                              2400 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller               :   Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile          Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
X5, X6, X70, X-N1                Vorderachse:                                  ZP51107 140 Nm
                                 Serien-Radschraube, Kegel 60°,
                                 Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
                                 Hinterachse:                        AP51117/20 140 Nm
                                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                 M14x1,25, Schaftlänge 50 mm

RA-000799-I0-104-16~BM-5-120-74-ET40_55R9905.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-I0-104
Anlage-Nr. :               16
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
X70                                e1*2001/116*0420*..
X5                                 e1*2007/46*0421*..
X-N1                               e1*2007/46*0454*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            9.0x19,ET40          9.0x19,ET17
155 bis 330     BMW X5                      255/50R19            255/50R19          A02) bis A10)
                (Baureihe E70, Fahrzeuge                                            E50)E68)N265)
                mit                         255/50R19 M+S        255/50R19 M+S      A02) bis A10)
                Kotflügelverbreiterungen)                                           E50)E68)

                                           275/45R19             275/45R19          A02) bis A10)
                                                                 N285)              E50)E68)

                                           285/45R19             285/45R19          A02) bis A10)
                                                                 N295)              E50)E68)

                                           255/50R19             285/45R19          A02) bis A10)
                                           N265)                 N295)              E50)E68)V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X70                            e1*2001/116*0420*..
X6                             e1*2007/46*0412*..
X-N1                           e1*2007/46*0454*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        9.0x19,ET40          9.0x19,ET17
155 bis 330     BMW X6                  255/50R19            255/50R19              A02) bis A10)
                (Baureihe E71)                                                      E69)EF0)N265)

                                           255/50R19 M+S         255/50R19 M+S      A02) bis A10)
                                                                                    E69)EF0)

                                           275/45R19             275/45R19          A02) bis A10)
                                                                 A94)N285)          E69)EF0)

                                           285/45R19             285/45R19          A02) bis A10)
                                                                 N295)              E69)EF0)

                                           255/50R19             285/45R19          A02) bis A10)
                                           N265)                 N295)              E69)EF0)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-I0-104
Anlage-Nr. :               16
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X6                             e1*2007/46*0412*..
X-N1                           e1*2007/46*0454*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        9.0x19,ET40          9.0x19,ET17
155 bis 330     BMW X6                  255/45R19            255/45R19          A02) bis A10)
                (Baureihe F16)                               N265)              E69a)

                                          255/45R19 M+S       255/45R19 M+S     A02) bis A10)
                                                                                E69a)

                                          255/50R19           255/50R19         A02) bis A10)
                                                              N265)             E69a)

                                          255/50R19 M+S       255/50R19 M+S     A02) bis A10)
                                                                                E69a)

                                          275/45R19           275/45R19         A02) bis A10)
                                                              N285)             E69a)

                                          275/45R19 M+S       275/45R19 M+S     A02) bis A10)
                                                                                E69a)

                                          285/45R19           285/45R19         A02) bis A10)
                                                                                E69a)

                                          255/50R19           285/45R19         A02) bis A10)
                                                                                E69a)


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




RA-000799-I0-104-16~BM-5-120-74-ET40_55R9905.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-I0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
     ‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
     dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
     Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
     angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.


A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
     - Typ X70 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0420*10
     - Typ X-N1 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*10
     - Typ X5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*09

E69) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014:
     - Typ X70 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0420*10
     - Typ X-N1 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*13
     - Typ X6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0412*07



RA-000799-I0-104-16~BM-5-120-74-ET40_55R9905.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-I0-104
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    5/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


E69a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015:
     - Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*14
     - Typ X6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0412*08

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 16 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 55R9905 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 21.07.2020




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