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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49919 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000799-K0-104
Anlage-Nr. :                17
Seite :                     1/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R9905


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    55R9905
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                            RONAL                                   RONAL
Montageposition:                       Vorderachse                          Hinterachse
Radausführung:                         55R9905.11                           55R9905.11
Radausführungskennz:                   55R9905.11                           55R9905.11
Radgröße:                               9Jx19H2                                  9Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                       40 mm                                   40 mm
Effektive Einpresstiefe                  40 mm                                   20 mm
Lochkreisdurchmesser:                    120 mm                                  120 mm
Lochzahl:                                  5                                        5
Mittenlochdurchmesser:                  82,00 mm                             82,00 mm
Zentrierart:                        Mittenzentrierung                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                          2 Ø82 Ø74                             ohne Ring
Adapterscheibe:                   ohne Adapterscheibe            Ø74 Ø82 d=20mm 003 0022 204
geprüfte Radlast: *)                     995 kg                                  995 kg
 Reifenabrollumfang:                      2400 mm                         2400 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1     Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                 ZP51107     140 Nm
                Schaftlänge 27 mm
          2     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                        AP           140 Nm
                Schaftlänge 50 mm                                                51117/20
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49919 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000799-K0-104
Anlage-Nr. :                17
Seite :                     2/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R9905


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
X5                               e1*2007/46*0421*..
X-N1                             e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          9Jx19H2, ET40    9Jx19H2, ET20
155 bis 330     BMW X5                    255/45R19        255/45R19         A02) bis A10)
                (Baureihe F15,                             D01)              A11) BF1) E68a) N265)
                Fahrzeuge mit             255/50R19        255/50R19         A02) bis A10)
                Kotflügelverbreiterungen)                  D01)              A11) BF1) E68a) N265)
                                          275/45R19        275/45R19         A02) bis A10)
                                                           D01) N285)        A11) BF1) E68a)
                                          285/45R19        285/45R19         A02) bis A10)
                                                           D01) N295)        A11) BF1) E68a)
                                          255/50R19        285/45R19         A02) bis A10)
                                          N265)            D01) N295)        A11) BF1) E68a) V00)

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
X5                               e1*2007/46*0421*..
X-N1                             e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          9Jx19H2, ET40    9Jx19H2, ET20
155 bis 330     BMW X5                    255/45R19        255/45R19         A01) bis A10)
                (Baureihe F15,                             D01) K04)         A11) BF1) E68a) N265)
                Fahrzeuge ohne            255/50R19        255/50R19         A01) bis A10)
                Kotflügelverbreiterungen) K01)             D01) K02)         A11) BF1) E68a) N265)
                                          275/45R19        275/45R19         A01) bis A10)
                                          K03)             D01) K04) N285)   A11) BF1) E68a)
                                          285/45R19        285/45R19         A01) bis A10)
                                          K01)             D01) K02) N295)   A11) BF1) E68a)
                                          255/50R19        285/45R19         A01) bis A10)
                                          K01) N265)       D01) K02) N295)   A11) BF1) E68a) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49919 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000799-K0-104
Anlage-Nr. :                17
Seite :                     3/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R9905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X6                             e1*2007/46*0412*..
X-N1                           e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        9Jx19H2, ET40     9Jx19H2, ET20
155 bis 330     BMW X6                  255/45R19         255/45R19          A02) bis A10)
                (Baureihe F16)                            D01) N265)         BF1) E69a)
                                        255/45R19 M+S     255/45R19 M+S      A02) bis A10)
                                                          D01)               BF1) E69a)
                                        255/50R19         255/50R19          A02) bis A10)
                                                          D01) N265)         BF1) E69a)
                                        255/50R19 M+S     255/50R19 M+S      A02) bis A10)
                                                          D01)               BF1) E69a)
                                        275/45R19         275/45R19          A02) bis A10)
                                                          D01) N285)         BF1) E69a)
                                        275/45R19 M+S     275/45R19 M+S      A02) bis A10)
                                                          D01)               BF1) E69a)
                                        285/45R19         285/45R19          A02) bis A10)
                                                          D01)               BF1) E69a)
                                        255/50R19         285/45R19          A02) bis A10)
                                                          D01)               BF1) E69a)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.
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A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
       Zubehörkit: ZP51107
       Anzugsmoment: 140 Nm
       Achse: 2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 50 mm
       Zubehörkit: AP 51117/20
       Anzugsmoment: 140 Nm

D01)   Die Verwendung der Räder ist nur in Verbindung mit der/den unter Punkt Raddaten
       beschriebenen Adapterscheibe(n) zulässig.

E68a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
      • Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*11
      • Typ X5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*10

E69a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015:
      • Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*14
      • Typ X6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0412*08

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
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K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 17 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 55R9905 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 17.01.2022