Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49919 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000799-K0-104
Anlage-Nr. : 17
Seite : 1/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R9905
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 55R9905
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL RONAL
Montageposition: Vorderachse Hinterachse
Radausführung: 55R9905.11 55R9905.11
Radausführungskennz: 55R9905.11 55R9905.11
Radgröße: 9Jx19H2 9Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm 40 mm
Effektive Einpresstiefe 40 mm 20 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm 120 mm
Lochzahl: 5 5
Mittenlochdurchmesser: 82,00 mm 82,00 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø82 Ø74 ohne Ring
Adapterscheibe: ohne Adapterscheibe Ø74 Ø82 d=20mm 003 0022 204
geprüfte Radlast: *) 995 kg 995 kg
Reifenabrollumfang: 2400 mm 2400 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: BMW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, ZP51107 140 Nm
Schaftlänge 27 mm
2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, AP 140 Nm
Schaftlänge 50 mm 51117/20
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49919 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000799-K0-104
Anlage-Nr. : 17
Seite : 2/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R9905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X5 e1*2007/46*0421*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx19H2, ET40 9Jx19H2, ET20
155 bis 330 BMW X5 255/45R19 255/45R19 A02) bis A10)
(Baureihe F15, D01) A11) BF1) E68a) N265)
Fahrzeuge mit 255/50R19 255/50R19 A02) bis A10)
Kotflügelverbreiterungen) D01) A11) BF1) E68a) N265)
275/45R19 275/45R19 A02) bis A10)
D01) N285) A11) BF1) E68a)
285/45R19 285/45R19 A02) bis A10)
D01) N295) A11) BF1) E68a)
255/50R19 285/45R19 A02) bis A10)
N265) D01) N295) A11) BF1) E68a) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X5 e1*2007/46*0421*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx19H2, ET40 9Jx19H2, ET20
155 bis 330 BMW X5 255/45R19 255/45R19 A01) bis A10)
(Baureihe F15, D01) K04) A11) BF1) E68a) N265)
Fahrzeuge ohne 255/50R19 255/50R19 A01) bis A10)
Kotflügelverbreiterungen) K01) D01) K02) A11) BF1) E68a) N265)
275/45R19 275/45R19 A01) bis A10)
K03) D01) K04) N285) A11) BF1) E68a)
285/45R19 285/45R19 A01) bis A10)
K01) D01) K02) N295) A11) BF1) E68a)
255/50R19 285/45R19 A01) bis A10)
K01) N265) D01) K02) N295) A11) BF1) E68a) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49919 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000799-K0-104
Anlage-Nr. : 17
Seite : 3/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R9905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X6 e1*2007/46*0412*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx19H2, ET40 9Jx19H2, ET20
155 bis 330 BMW X6 255/45R19 255/45R19 A02) bis A10)
(Baureihe F16) D01) N265) BF1) E69a)
255/45R19 M+S 255/45R19 M+S A02) bis A10)
D01) BF1) E69a)
255/50R19 255/50R19 A02) bis A10)
D01) N265) BF1) E69a)
255/50R19 M+S 255/50R19 M+S A02) bis A10)
D01) BF1) E69a)
275/45R19 275/45R19 A02) bis A10)
D01) N285) BF1) E69a)
275/45R19 M+S 275/45R19 M+S A02) bis A10)
D01) BF1) E69a)
285/45R19 285/45R19 A02) bis A10)
D01) BF1) E69a)
255/50R19 285/45R19 A02) bis A10)
D01) BF1) E69a)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49919 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000799-K0-104
Anlage-Nr. : 17
Seite : 4/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R9905
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
Zubehörkit: ZP51107
Anzugsmoment: 140 Nm
Achse: 2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 50 mm
Zubehörkit: AP 51117/20
Anzugsmoment: 140 Nm
D01) Die Verwendung der Räder ist nur in Verbindung mit der/den unter Punkt Raddaten
beschriebenen Adapterscheibe(n) zulässig.
E68a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
• Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*11
• Typ X5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*10
E69a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015:
• Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*14
• Typ X6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0412*08
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49919 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000799-K0-104
Anlage-Nr. : 17
Seite : 5/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R9905
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage 17 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 55R9905 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 17.01.2022