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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-F0-104
Anlage-Nr. :               13
Seite :                    1/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    55R9905
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          55R9905.314
Radgröße:                                                  9Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                          50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      120 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                    65,06 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
geprüfte Radlast:                                           930 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2400 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : VW

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
7L                               Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,                     160 Nm
                                 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 36 mm
2H, 2HS2, 7HC, 7HCA, 7HK,        Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,                    180 Nm
7HM, 7HMA, 7J0                   Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 36 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-F0-104
Anlage-Nr. :               13
Seite :                    2/7                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
2H                              e1*2007/46*0356*..
2HS2                            e1*2007/46*0750*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 190      VW Amarok                255/50R19                         A02) bis A10)
                (mit Serien-
                Radhausverbreiterungen) 255/55R19
                                         ER1)

                                          265/50R19
                                          M00)

                                          275/45R19

                                          285/45R19




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
2H                              e1*2007/46*0356*..
2HS2                            e1*2007/46*0750*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 132      VW Amarok                255/45R19                         A02) bis A10)
                (ohne Serien-            A01) K01)K02) T104)
                Radhausverbreiterungen)
                                         255/50R19
                                         A01) K01)K02)

                                          265/50R19
                                          A01) K01)K02) M00)

                                          275/45R19
                                          A01) K01)K02)

                                          285/45R19
                                          A01) K01)K02)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-F0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
7HM                                e1*2001/116*0218*..
7HC                                e1*2001/116*0220*..
7HCA                               e1*2001/116*0286*..
7HMA                               e1*2001/116*0289*..
7J0                                e1*2007/46*0130*..
7HK                                L148
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 128      VW T5, Multivan, Multivan 235/45R19                           A02) bis A10)
                Beach, Multivan Starline, T99)                                E75)E89) E97)
                Caravelle, California,
                California Beach,           245/40R19
                Transporter, Transporter    T98)
                Flex, Business
                (Ausführungen mit kleinsten 245/45R19
                Serienreifen in 16Zoll)
                                            A01) G01)T102)

                                           255/40R19
                                           T100)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
7HM                                e1*2001/116*0218*..
7HC                                e1*2001/116*0220*..
7HCA                               e1*2001/116*0286*..
7HMA                               e1*2001/116*0289*..
7J0                                e1*2007/46*0130*..
7HK                                L148
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 173      VW T5, Multivan, Multivan 235/45R19                           A02) bis A10)
                Beach, Multivan Starline, T99)                                E75)E89) E97)
                Caravelle, California,
                California Beach,           245/40R19
                Transporter, Transporter    T98)
                Flex, Business
                (Ausführungen mit kleinsten 245/45R19
                Serienreifen in17Zoll)
                                            A01) G01)

                                           255/40R19
                                           T100)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-F0-104
Anlage-Nr. :               13
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC                                e1*2001/116*0220*..
7HMA                               e1*2001/116*0289*..
7J0                                e1*2007/46*0130*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 132      VW T6, Transporter,         235/45R19                         A02) bis A10)
                California, Multivan, Kombi T99)                              E75)E97a)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll)     245/40R19
                                            T98)

                                           245/45R19
                                           A01) G01)T102)

                                           255/40R19
                                           T100)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC                                e1*2001/116*0220*..
7HMA                               e1*2001/116*0289*..
7J0                                e1*2007/46*0130*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 150      VW T6, Transporter,         235/45R19                         A02) bis A10)
                California, Multivan, Kombi T99)                              E75)E97a)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 17Zoll)     245/40R19
                                            T98)

                                           245/45R19
                                           A01) G01)T102)

                                           255/40R19
                                           T100)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
7L                              e1*2001/116*0203*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 128     VW Touareg               255/50R19                            A02) bis A10)
                (Radanschluss 5/120)     A01) A98a)K03) K04)

                                           275/45R19
                                           A01) A98a)K03) K04)

                                           285/45R19
                                           A01) K01)K04)



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-F0-104
Anlage-Nr. :               13
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


Auflagen und Hinweise
A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
       sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
       auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
       den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
       ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
       der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
       Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
       Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
       keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
       so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
       beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
       Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
       Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
       möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
       nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
       Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
       mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
       Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
       es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
       Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




RA-000799-F0-104-13~VW-5-120-65-ET50_55R9905.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-F0-104
Anlage-Nr. :               13
Seite :                    6/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
      sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch
      Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne
       seitliche Fenster).

E89)   Nicht zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig nur mit den Reifengrößen 225/75R16
       oder 225/75R16C ausgerüstet sind.

E97)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T5 Bus/Transporter“:
       - ABE-Nr. L148 bis Nachtrag 15,
       - ABE-Nr. L225 bis Nachtrag 15,
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0218* bis Nachtrag 19,
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* bis Nachtrag 35,
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0286* bis Nachtrag 14,
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* bis Nachtrag 24,
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* bis Nachtrag 15.

E97a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T6 Bus/Transporter“:
      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* ab Nachtrag 36,
      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* ab Nachtrag 25,
      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* ab Nachtrag 16.

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
       zu einer Achslast von 1910 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
       gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
       des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
       StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
       Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
       werden.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
       Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
       vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
       oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
       hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000799-F0-104-13~VW-5-120-65-ET50_55R9905.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-F0-104
Anlage-Nr. :               13
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
       Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
       bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
       oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
       hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
       Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
       Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
       Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
      Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen
      auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 .
      Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen
      auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 .
      Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen
      auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 .
       Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen
       auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
       Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen
       auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 13 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 55R9905 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 11.06.2018




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