Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49919 nach §22 StVZO Nr. : RA-000799-K0-104 Anlage-Nr. : 19 Seite : 1/3 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R9905 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 55R9905 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL RONAL Montageposition: Vorderachse Hinterachse Radausführung: 55R9905.07 55R9905.27 Radausführungskennz: 55R9905.07 55R9905.27 Radgröße: 9Jx19H2 9Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 30 mm 55 mm Effektive Einpresstiefe 22 mm 47 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm 112 mm Lochzahl: 5 5 Mittenlochdurchmesser: 76,00 mm 76,00 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring ohne Ring Adapterscheibe: Ø66.5 Ø76 d=8 003 0022 304 Ø66.5 Ø76 d=8 003 0022 304 geprüfte Radlast: *) 1010 kg 1000 kg Reifenabrollumfang: 2327 mm 2400 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, AP 130 Nm Schaftlänge 35 mm 50702/08 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49919 nach §22 StVZO Nr. : RA-000799-K0-104 Anlage-Nr. : 19 Seite : 2/3 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R9905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. 204 AMG e1*2001/116*0464*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx19H2, ET22 9Jx19H2, ET47 350 bis 375 Mercedes C-Klasse 255/30R19 M+S 255/30R19 M+S A02) bis A10) C63 AMG, C63 S AMG A94a) BF1) D01) E110b) (Coupe C205, Cabrio 255/35R19 M+S 255/35R19 M+S A02) bis A10) A205) BF1) D01) E110b) 265/30R19 M+S 265/30R19 M+S A02) bis A10) A94a) BF1) D01) E110b) 265/35R19 M+S 265/35R19 M+S A02) bis A10) BF1) D01) E110b) 275/30R19 M+S 275/30R19 M+S A01) bis A10) K01) BF1) D01) E110b) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49919 nach §22 StVZO Nr. : RA-000799-K0-104 Anlage-Nr. : 19 Seite : 3/3 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R9905 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm Zubehörkit: AP 50702/08 Anzugsmoment: 130 Nm D01) Die Verwendung der Räder ist nur in Verbindung mit der/den unter Punkt Raddaten beschriebenen Adapterscheibe(n) zulässig. E110b)Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihen A205 und C205: nur Varianten, die mit ''R" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Typ 204 ab EG-Genhemigungs-Nr. e1*2001/116*0431*38 • Typ 204 AMG ab EG-Genhemigungs-Nr. e1*2001/116*0464*18 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Die Anlage 19 mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 55R9905 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 17.01.2022