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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-G0-104
Anlage-Nr. :               15b
Seite :                    1/4                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    55R9905
Art des Rades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           55R9905.151
Radgröße:                                                  9Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                          55 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      130 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    71,60 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
geprüfte Radlast:                                           960 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2400 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller              :    Volkswagen - VW

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                 Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
7L, 7P, 7p, 7PH, 7pH            Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,               -      160 Nm
                                Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                Schaftlänge 36 mm




RA-000799-G0-104-15b~VW-5-130-71_5-ET55_55R9905
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-G0-104
Anlage-Nr. :               15b
Seite :                    2/4                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
7L                              e1*2001/116*0203*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 331     VW Touareg               255/50R19                           A02) bis A10)
                (Ausführung ohne         A01) K03)K04) N265)                 B44)
                serienmäßiger
                Verbreiterung)           255/50R19 M+S
                                         A01) K03)K04)

                                           275/45R19
                                           A01) K03)K04)

                                           285/45R19
                                           A01) K03)K04)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
7L                               e1*2001/116*0203*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 331     VW Touareg                 255/50R19                         A02) bis A10)
                (Ausführung mit            N265)                             B44)
                serienmäßiger
                Verbreiterung, Serienräder 255/50R19 M+S
                9,5x20 ET52 bzw. 10x21
                ET50)                      275/45R19

                                           285/45R19



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
7p                             DE*2007/46*0400*..
7P                             e1*2007/46*0376*..
7P                             e1*2007/46*0400*..
7PH                            e1*2007/46*0403*..
7pH                            e1*2007/46*0404*..
7P                             e1*2007/46*0498*..
7PH                            e1*2007/46*0499*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 250     VW Touareg              255/50R19                            A02) bis A10)

                                           265/50R19
                                           GDZ)

                                           275/45R19

                                           285/45R19



Auflagen und Hinweise
RA-000799-G0-104-15b~VW-5-130-71_5-ET55_55R9905
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-G0-104
Anlage-Nr. :               15b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

B44) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage :
     - Vorderachse: Bremssattel mit bel. Bremsscheibe Ø380x38 mm


RA-000799-G0-104-15b~VW-5-130-71_5-ET55_55R9905
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-G0-104
Anlage-Nr. :               15b
Seite :                    4/4                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905



G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

GDZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/50R19,
     275/40R21, 275/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 15b mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 55R9905 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 28.08.2019




RA-000799-G0-104-15b~VW-5-130-71_5-ET55_55R9905